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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Sicherheitsbeleuchtung

ep6/2002, 1 Seite

Zum gleichzeitigen Betrieb einer elektrischen Anlage und der Sicherheitsbeleuchtung in [1] habe ich folgende Bemerkungen: Die Zulässigkeit der Versorgung „einer elektrischen Anlage“ aus einer Sicherheitsstromversorgung hängt konsequenterweise davon ab, ob diese Anlage Sicherheitseinrichtung ist oder versorgt. Die Versorgung mehrerer Sicherheitseinrichtungen aus einer Sicherheitsstromquelle ist durchaus zulässig und üblich. Eine Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung in Abhängigkeit des Schaltzustands der Dauerbeleuchtung ist auch nach DIN VDE 0108 Teil 1, Abschn. 6.2.1.6, möglich (geschaltetes Dauerlicht). Da es sich dann um Dauerlicht handelt, ist eine zusätzliche Überwachung nicht erforderlich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Schalten auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich bleibt. Das heißt, ggf. ist die Steuerspannung o. ä. aus dem gesicherten Netz zu gewinnen. Hierfür bieten diverse Hersteller von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entsprechende Standardlösungen an.


gegenübersteht, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist ja eine Teilung der Kosten zwischen Hauseigentümer und Auftraggeber möglich. Abschließend folgender Hinweis: DIN VDE 0100-410 lässt auch die Möglichkeit zu, auf die Einbindung des Kabelschirms in den Hauptpotentialausgleich zu verzichten. Dies ist meines Erachtens jedoch die schlechteste Lösung. Die Frage der Verantwortungsübernahme sehe ich in diesem Fall eher als juristische denn als technische. J. Pietsch Sicherheitsbeleuchtung ? Zum gleichzeitigen Betrieb einer elektrischen Anlage und der Sicherheitsbeleuchtung in [1] habe ich folgende Bemerkungen: Die Zulässigkeit der Versorgung „einer elektrischen Anlage“ aus einer Sicherheitsstromversorgung hängt konsequenterweise davon ab, ob diese Anlage Sicherheitseinrichtung ist oder versorgt. Die Versorgung mehrerer Sicherheitseinrichtungen aus einer Sicherheitsstromquelle ist durchaus zulässig und üblich. Eine Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung in Abhängigkeit des Schaltzustands der Dauerbeleuchtung ist auch nach DIN VDE 0108 Teil 1, Abschn. 6.2.1.6, möglich (geschaltetes Dauerlicht). Da es sich dann um Dauerlicht handelt, ist eine zusätzliche Überwachung nicht erforderlich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Schalten auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich bleibt. Das heißt, ggf. ist die Steuerspannung o. ä. aus dem gesicherten Netz zu gewinnen. Hierfür bieten diverse Hersteller von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entsprechende Standardlösungen an. ! Im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Problemkomplex wie dem der Sicherheitsbeleuchtung ist eine umfassende Stellungnahme prinzipiell nicht möglich. Hier muss man sich auf die Details beschränken, die Gegenstand der Fragestellung sind. Dies sei den nachstehenden Ausführungen vorangestellt. In [1] wurde gefragt, ob es zulässig ist, nicht zu den Sicherheitseinrichtungen gehörende Verbrauchsmittel an eine Zentralbatterie für Sicherheitszwecke anzuschließen. Sie wurde in der Weise beantwortet, dass das gemäß DIN VDE 0100-560 [2], Abschnitt 562.5, prinzipiell nicht mehr zulässig ist. Bis zum Inkrafttreten vorgenannter Norm war das möglich. DIN VDE 0108 Teil 1 [3] ließ eine derartige Lösung nach Abschnitt 6.4.4.2 zu. Verbindungen zwischen der allgemeinen Stromversorgung und der Sicherheitsstromversorgung sind natürlich auch künftig notwendig. Ein vorschriftengerechter Betrieb beider Anlagensysteme wäre sonst ja auch nicht möglich. Es ist zu unterstreichen, worauf in der Stellungnahme ergänzend zu diesem Punkt hingewiesen wird: An eine Zentralbatterieanlage für Sicherheitszwecke dürfen auch künftig mehrere Sicherheitseinrichtungen angeschlossen werden. Dabei wird gemäß Abschn. 6.4.3.3 in [3] natürlich vorausgesetzt, dass deren Versorgung gesichert werden kann. Die Beantwortung der Anfrage in [1] bezieht sich auf eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung. Deshalb ist die Dauerschaltung unberücksichtigt geblieben. Die bei beiden Schaltungen (Dauerschaltung, Bereitschaftsschaltung) in einer Sicherheitsbeleuchtung zu beachtenden technischen Forderungen sind dem Abschnitt 6.2.1 in [3] zu entnehmen. Ihre Hinweise in der Stellungnahme zum Punkt 6.2.1.6 sollten bei Dauerschaltung Beachtung finden. Sie darf mit der allgemeinen Beleuchtung des jeweiligen Raums schaltbar sein und erfordert auch keine zusätzliche Überwachung. Es sollte beachtet werden, dass Dauerschaltung in Räumen vorgesehen werden darf, die ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sind, nicht betriebsmäßig verdunkelt werden können und nicht ständig besetzt sind. Herr Drobek (DKE) wies uns auf folgende wichtige Festlegung im Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 vom November 1997 hin: „Gemäß Abschnitt 562.5 Satz 1 der DIN VDE 0100-560:1995-07 darf bei Vorhandensein nur einer Stromquelle diese nur für die Versorgung notwendiger Sicherheitseinrichtungen verwendet werden. Da diese Forderung im Widerspruch zum Abschnitt 6.4.3.3 der DIN VDE 0108 Teil 1 steht, hatte Deutschland einen Änderungsvorschlag zu Abschnitt 562.5 Satz 1 der DIN VDE 0100-560 eingebracht, wonach bei ausreichend dimensionierter Leistung auch die Versorgung anderer Verbrauchsmittel zulässig ist. Dem deutschen Antrag wurde mittlerweile bei IEC zugestimmt.“ Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Einschränkung im Abschnitt 562.5 gegenstandslos ist und wieder wie im Abschnitt 6.4.3.3 in DIN VDE 0108 Teil 1 festgelegt verfahren werden kann. Literatur [1] Baer, R.: Leseranfrage „Sicherheitsbeleuchtung“. Elektropraktiker, Berlin 56(2002)1, S. 33. [2] DIN VDE 0100-560:1995-07 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 56: Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke. [3] DIN VDE 0108 Teil 1:1989-10 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen. H. Senkbeil Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 6 463

Autor
  • H. Senkbeil
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