An einer Standardfolien- und Wickelmaschine ist der Schaltschrank unmittelbar an der Maschine angebaut. Das Bedienpult steht direkt daneben. Die erforderlichen Absaugvorrichtungen stehen meistens 10 bis 20 m von der Maschine entfernt. Die Drehstromversorgung der Absaugung erfolgt von unserem Schaltschrank, abgesichert über drei Diazed-Reitersicherungen. Werden alle drei herausgenommen, ist die Versorgung der Absaugung unterbrochen. Der Lieferant der Absaugung (Zukauf) hatte einen 3-poligen Reparaturschalter in der Netzzuleitung seiner Absaugung vorgesehen. In der Absauganlage war bisher eine komplette Stern-Dreieck-Schaltung integriert. Da wir immer Probleme mit deren Ausführung hatten, wurde von mir entschieden, die Stern-Dreieck-Schaltung in unserem Schaltschrank zu installieren. Aus diesem Grunde geht nun kein 4-adriges Kabel mehr zur Absaugung, sondern ein siebenadriges. Der Reparaturschalter muss also nicht mehr 3-polig, sondern 6-polig sein. Der Lieferant schlägt vor, den Reparaturschalter komplett entfallen zu lassen. Es wäre dann möglich, an der Absaugung Wartungsarbeiten durchzuführen ohne mittels Reparaturschalters die Versorgung von unserer Maschine zu unterbrechen. Allerdings könnte jemand vom Pult aus die Absaugung einschalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Bereich zwischen Maschine und Absaugung gut überschaubar ist. Außerdem können ja die drei Diazedsicherungen im Schaltschrank herausgenommen werden, so dass der Motor an der Absaugung ohne Spannung ist. Ist dies von der Norm her zulässig und ausreichend oder muss die Absaugung noch den separaten Reparaturschalter haben?