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Schutzmaßnahmen

RCDs für Beleuchtungsstromkreise

ep4/2025, 1 Seite

Wir sind vom Eigentümer mit der Prüfung einer ortsfesten Elektroanlage eines Internats beauftragt worden. Die Anlage wurde etwa 2018 zunächst als „Anlage für soziale Zwecke“ geplant und begonnen, jedoch nicht fertiggestellt. Im Jahr 2020 erfolgte dann eine Nutzungsänderung hin zu einem Internat für Kinder und Jugendliche. Die Inbetriebnahme erfolgte vermutlich im Zeitraum August 2020. Aktuell sind die Beleuchtungsstromkreise (der Wohnbereiche) mit einem LSS B 10 abgesichert. Ist das ausreichend oder müssen diese Beleuchtungsstromkreise (insbesondere in den Wohnräumen) über RCD 30 mA geschützt werden?


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Autor
  • Ing. Werner Hörmann
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