Skip to main content 
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

RCDs für Antriebe mit Frequenzumrichtern

ep1/2016, 3 Seiten

Wir werden erstmals für einen Holzverarbeitungsbetrieb mit Sägewerk (feuergefährdete Betriebsstätte) eine kleinere Maschine bauen. Es kommen vier Frequenzumrichter zum Einsatz. In der Zuleitung zum Schaltschrank (Abgang NH-Verteilung beim Kunden) ist ein noch nicht näher definierter allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter zu benennen.Unter welchen Voraussetzungen darf man auf den Einsatz des RCD verzichten? Wir haben wegen möglicher Fehlauslösungen am RCD (Ableitströme der Frequenzumrichter) bedenken bezüglich der Maschinenverfügbarkeit.


Seiten

Für feuergefährdete Betriebsstätten sind, neben den allgemeinen Anforderungen aus den Normen der Gruppe 100 bis 600 aus der Normenreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere die Anforderungen aus DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [1] zu berücksichtigen.

Im Abschnitt 422.3.9 a) von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) ist festgelegt, dass in TN- und TT-Systemen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA eingesetzt werden müssen.

Von dieser Forderung darf u. a. abgewichen werden, wenn: Differenzstrom-Überwachungsgeräte (RCMs) nach DIN EN 62020 (VDE 0663), in Verbindung mit Schaltgeräten eingesetzt werden, oder die Kabel oder Leitungen kurzschluss- und erdschlusssicher verlegt werden.

Wenn jedoch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) oder Differenzstrom-Überwachungsgeräte (RCMs) zum Einsatz kommen, müssen Einrichtungen verwendet werden, die Gleichfehlerströme erkennen können, wenn mit dem Auftreten von Gleichfehlerströmen gerechnet werden muss. Beim Einsatz von Frequenzumrichtern ist das immer der Fall. Somit müssen als Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) solche vom Typ B oder B+, d. h. allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ausgewählt werden. Entsprechendes gilt auch für die Auswahl von RCMs, auch hierfür müssen solche vom Typ B, d. h. RCMBs nach DIN EN 61755-11 (VDE 0413-11) ausgewählt werden.

Für mich stellt sich aber die Frage, warum auf die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichtet werden soll. Bei einem Anschluss von Maschinen über Steckvorrichtungen bis 20 A führt bei neueren elektrischen Anlagen sowieso kein Weg an Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vorbei. Für neu errichtete Steckdosen (gilt natürlich auch in feuergefährteten Betriebsstätten) bis 20 A müssen seit 2007-06 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden. Eine Nachrüstung ist allerdings nicht gefordert.


Seiten

Autor
  • W. Hörmann
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?