Ich war bis vor kurzem als Elektrofachkraft für den elektrotechnischen Betriebsteil einer Firma verantwortlich und auch in der Handwerksrolle eingetragen. Nun habe ich eine Stelle als Hausmeister an einer weiterführenden Schule angetreten. Arbeitgeber ist der Landkreis. Als Elektrofachkraft gehe ich nun davon aus, dass ich kleinere Reparaturen an der elektrischen Anlage selbst ausführen darf. Außerdem meine ich, dass ich die ortsveränderlichen Betriebsmittel auch weiterhin reparieren und prüfen darf – vorausgesetzt die erforderlichen Messgeräte stehen zur Verfügung. Ist der Betreiber, also der Landkreis oder die Schulleitung dafür verantwortlich, dass die Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0702 durchgeführt werden, oder muss ich als Hausmeister mit elektrotechnischer Ausbildung aktiv werden, indem ich den Träger bzw. die Schulleitung auffordere, diese Prüfungen durchführen zu lassen oder mir einen Auftrag zu erteilen, diese durchzuführen? Ebenso stellt sich diese Frage bezüglich der wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0105. Wer ist bei geleasten oder fremden Geräten in der Schule (z. B. Kopiergeräte, Getränkeautomaten) in der Pflicht, die Geräte einer Prüfung zu unterziehen?