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Elektrotechnik

Plombendraht löste Störlichtbogen aus

ep1/2001, 1 Seite

An einer Kundenanlage sollte ein Zähler ausgetauscht und eine Datenfernübertragung eingebaut werden. Für diese Arbeiten wurde ein Zählermonteur eines EVU beauftragt.


stellung von Sicherheitsfachkräften befassen. Für viele Kleinbetriebe der BGFE ist am 01.04.2000 die Übergangsfrist abgelaufen. Diese Betriebe müssten deshalb mittlerweile eine eigene Sicherheitsfachkraft haben. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, an einem sogenannten „Unternehmermodell“ teilzunehmen, dann brauchen sie keine eigene Sicherheitsfachkraft. Will ein Unternehmer am „Unternehmermodell“ teilnehmen, muss er zunächst ein Unternehmerseminar besuchen. Die Unternehmer derjenigen Betriebe, für die die Übergangsfrist am 01.04.2000 abgelaufen ist, hätten bis zu diesem Zeitpunkt bereits an einem solchen Seminar teilgenommen haben müssen. Viele der betroffenen Betriebe haben aber bisher der BG noch nicht mitgeteilt, ob sie jetzt eine Sicherheitsfachkraft haben oder ob der Unternehmer an dem Unternehmerseminar teilgenommen hat. Die betroffenen Betriebe werden aufgefordert, umgehend ihrer Pflicht zur Meldung an die BG nachzukommen. Unfallauswertung Plombendraht löste Störlichtbogen aus Arbeitsauftrag: An einer Kundenanlage sollte ein Zähler ausgetauscht und eine Datenfernübertragung eingebaut werden. Für diese Arbeiten wurde ein Zählermonteur eines EVU beauftragt. Unfallhergang: Nach Abschluss der Arbeiten brachte der Monteur die Abdeckungen wieder an. Abschließend sollte noch die Anlage plombiert werden. Dazu schnitt der Monteur 20 cm lange Stücke von einer Rolle Plombendraht ab. Diese fädelte er in die zur Verplombung vorgesehenen Ösen der Verschraubungen. Der Plombierdraht bestand aus einer Kunststoffsehne, die mit einem 0,4 mm starken Kupferdraht umwickelt war. Im Bereich der Schraubsicherungen für den Messwandler gab es keine gesonderte Abdeckung, so dass hier die Kappen der Schraubsicherungen unmittelbar verplombt werden mussten. Beim Versuch des Einfädelns muss ein Ende eines Drahtstücks unter Spannung stehende Teile berührt haben. Dadurch wurde eine leitende Verbindung zwischen zwei Außenleitern oder zwischen einem Außenleiter und Erde hergestellt. Im Bereich der Messsicherungen entstand ein kleinerer Störlichtbogen. Dieser breitete sich aus und führte zu einem dreipoligen Sammelschienenkurzschluss. Der ausgelöste Störlichtbogen wurde nun direkt vom Trafo gespeist und führte bis zum Verlöschen zu einem starken Abbrand der metallischen Elektroden (Bild ). In Folge der Störlichtbogeneinwirkungen zog sich der Monteur schwerwiegende Verletzungen zu. Unfallanalyse. Die Gefährdung durch den leitfähigen Plombierdraht wurde durch den Zählermonteur einfach unterschätzt. Diese Arbeiten sind den „Arbeiten in der Nähe“ zuzuordnen. Die zu berücksichtigenden Anforderungen sind sowohl im § 7 der BGV A2 (VBG 4) als auch in der Norm VDE 0105 Teil 100, Abschnitt 6.4., festgelegt. Wesentliche Voraussetzung ist für diese Arbeiten, dass in der Nähe unter Spannung stehender Teile nur gearbeitet werden darf, „wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können ...“. Dies konnte nicht gewährleistet werden. Um ähnliche Unfälle zukünftig zu vermeiden, sollte der Einsatz nicht leitfähiger Plombierdrähte geprüft werden. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 1 Branche aktuell Auswirkungen des durch einen Plombierdraht ausgelösten Störlichtbogens

Autor
  • J. Jühling
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