Elektrotechnik
Betreuung von Kleinbetrieben
ep1/2001, 2 Seiten
Arbeitssicherheit Schwerpunkte bei Berufskrankheiten Der Hauptverband der gewerblichen BG´en - zuständig für 43 Mill. Versicherte und drei Mill. Unternehmen - gibt an, dass im Jahre 1999 in 25 000 von insgesamt 71 000 entschiedenen Fällen der Verdacht auf die berufliche Verursachung einer Erkrankung bestätigt wurde. Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankeit. Mehr als ein Drittel aller bestätigten Berufskrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft entfallen auf diese Gruppe. Bei 8 700 (35 Prozent) dieser Fälle handelt es sich um eine Hauterkrankung. Lärmschwerhörigkeit bildet den zweiten Schwerpunkt im Berufskrankheiten-Geschehen: 25 Prozent (6 200) der bestätigten Fälle entfallen auf diese Erkrankungen. Durch Asbest verursachte Berufskrankheiten. Ihre Entwicklung ist immer noch Besorgnis erregend. Sie spielten bis Anfang der 70er Jahre kaum eine Rolle. Seither haben sie jedoch deutlich zugenommen. 1999 entfielen etwa 3 500 (14 Prozent) der bestätigten Fälle auf diese Erkrankungen. Bei den Todesfällen Berufserkrankter ist Asbest die häufigste Ursache: In 1002 Fällen starben Versicherte im vergangenen Jahr infolge einer asbestverursachten Berufskrankheit, insgesamt verzeichneten die BG´en 1 930 Todesfälle Berufserkrankter. Bei den asbestverursachten Berufskrankheiten erwarten die BG´en in den nächsten Jahren weiterhin hohe Fallzahlen. Zu berücksichtigen ist bei dieser Entwicklung aber, dass die heutige Zunahme auf Gefährdungen zurückgeht, die bis zu 30 und mehr Jahre zurückliegen können. Mittlerweile ist die Verwendung von Asbest vollständig verboten. Für den Umgang mit Asbest bei notwendigen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten umfassende Sicherheitsvorschriften, deren Einhaltung eine Gefährdung praktisch vollständig ausschließt. Prävention und Rehabilitation sind für die BG´en von besonderer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Hauterkrankungen. Bei diesen konnte zwar in der großen Mehrzahl der bestätigten Fälle eine Berufskrankheit im juristischen Sinne nicht anerkannt werden, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren, z. B. die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Dennoch übernehmen die BG´en in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und beraten die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen - mit dem Erfolg, dass viele der Betroffenen in ihrem Beruf bleiben können. Gelingt dies nicht, finanzieren die BG´en sinnvolle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, damit die Betroffenen möglichst dauerhaft wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden können. BG-Vorschrift aufgehoben „Bild- und Filmwiedergabe“ BGV D26 Im Zuge der Deregulierung hat der Fachausschuss „Elektrotechnik“ empfohlen, die BGV D26 (bisher VBG 80) aufzuheben und die erforderlichen Festlegungen in eine BG-Regel zu übernehmen. Die Beschaffenheitsanforderungen der Vorschrift sind mittlerweile in anderen technischen Sicherheitsregeln enthalten. Außerdem ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht sehr groß, so dass die Vertreterversammlung der Empfehlung gefolgt ist und einer Zurückziehung zugestimmt hat. Betreuung von Kleinbetrieben Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen in den Betrieben Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkräfte genannt) und Betriebsärzte tätig werden. Auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BVA A6, bisher VBG 122) und „Betriebsärzte“ (BGV A7, bisher VBG 123) waren von dieser Regelung in der Vergangenheit nur Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten betroffen. Seit der Änderung der Unfallverhütungsvorschriften müssen sich nach Ablauf von Übergangsfristen auch kleinere Betriebe mit der Be-Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 1 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG stellung von Sicherheitsfachkräften befassen. Für viele Kleinbetriebe der BGFE ist am 01.04.2000 die Übergangsfrist abgelaufen. Diese Betriebe müssten deshalb mittlerweile eine eigene Sicherheitsfachkraft haben. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, an einem sogenannten „Unternehmermodell“ teilzunehmen, dann brauchen sie keine eigene Sicherheitsfachkraft. Will ein Unternehmer am „Unternehmermodell“ teilnehmen, muss er zunächst ein Unternehmerseminar besuchen. Die Unternehmer derjenigen Betriebe, für die die Übergangsfrist am 01.04.2000 abgelaufen ist, hätten bis zu diesem Zeitpunkt bereits an einem solchen Seminar teilgenommen haben müssen. Viele der betroffenen Betriebe haben aber bisher der BG noch nicht mitgeteilt, ob sie jetzt eine Sicherheitsfachkraft haben oder ob der Unternehmer an dem Unternehmerseminar teilgenommen hat. Die betroffenen Betriebe werden aufgefordert, umgehend ihrer Pflicht zur Meldung an die BG nachzukommen. Unfallauswertung Plombendraht löste Störlichtbogen aus Arbeitsauftrag: An einer Kundenanlage sollte ein Zähler ausgetauscht und eine Datenfernübertragung eingebaut werden. Für diese Arbeiten wurde ein Zählermonteur eines EVU beauftragt. Unfallhergang: Nach Abschluss der Arbeiten brachte der Monteur die Abdeckungen wieder an. Abschließend sollte noch die Anlage plombiert werden. Dazu schnitt der Monteur 20 cm lange Stücke von einer Rolle Plombendraht ab. Diese fädelte er in die zur Verplombung vorgesehenen Ösen der Verschraubungen. Der Plombierdraht bestand aus einer Kunststoffsehne, die mit einem 0,4 mm starken Kupferdraht umwickelt war. Im Bereich der Schraubsicherungen für den Messwandler gab es keine gesonderte Abdeckung, so dass hier die Kappen der Schraubsicherungen unmittelbar verplombt werden mussten. Beim Versuch des Einfädelns muss ein Ende eines Drahtstücks unter Spannung stehende Teile berührt haben. Dadurch wurde eine leitende Verbindung zwischen zwei Außenleitern oder zwischen einem Außenleiter und Erde hergestellt. Im Bereich der Messsicherungen entstand ein kleinerer Störlichtbogen. Dieser breitete sich aus und führte zu einem dreipoligen Sammelschienenkurzschluss. Der ausgelöste Störlichtbogen wurde nun direkt vom Trafo gespeist und führte bis zum Verlöschen zu einem starken Abbrand der metallischen Elektroden (Bild ). In Folge der Störlichtbogeneinwirkungen zog sich der Monteur schwerwiegende Verletzungen zu. Unfallanalyse. Die Gefährdung durch den leitfähigen Plombierdraht wurde durch den Zählermonteur einfach unterschätzt. Diese Arbeiten sind den „Arbeiten in der Nähe“ zuzuordnen. Die zu berücksichtigenden Anforderungen sind sowohl im § 7 der BGV A2 (VBG 4) als auch in der Norm VDE 0105 Teil 100, Abschnitt 6.4., festgelegt. Wesentliche Voraussetzung ist für diese Arbeiten, dass in der Nähe unter Spannung stehender Teile nur gearbeitet werden darf, „wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können ...“. Dies konnte nicht gewährleistet werden. Um ähnliche Unfälle zukünftig zu vermeiden, sollte der Einsatz nicht leitfähiger Plombierdrähte geprüft werden. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 1 Branche aktuell Auswirkungen des durch einen Plombierdraht ausgelösten Störlichtbogens
Autor
- J. Jühling
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