Elektrotechnik
Schwerpunkte bei Berufskrankheiten
ep1/2001, 1 Seite
Arbeitssicherheit Schwerpunkte bei Berufskrankheiten Der Hauptverband der gewerblichen BG´en - zuständig für 43 Mill. Versicherte und drei Mill. Unternehmen - gibt an, dass im Jahre 1999 in 25 000 von insgesamt 71 000 entschiedenen Fällen der Verdacht auf die berufliche Verursachung einer Erkrankung bestätigt wurde. Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankeit. Mehr als ein Drittel aller bestätigten Berufskrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft entfallen auf diese Gruppe. Bei 8 700 (35 Prozent) dieser Fälle handelt es sich um eine Hauterkrankung. Lärmschwerhörigkeit bildet den zweiten Schwerpunkt im Berufskrankheiten-Geschehen: 25 Prozent (6 200) der bestätigten Fälle entfallen auf diese Erkrankungen. Durch Asbest verursachte Berufskrankheiten. Ihre Entwicklung ist immer noch Besorgnis erregend. Sie spielten bis Anfang der 70er Jahre kaum eine Rolle. Seither haben sie jedoch deutlich zugenommen. 1999 entfielen etwa 3 500 (14 Prozent) der bestätigten Fälle auf diese Erkrankungen. Bei den Todesfällen Berufserkrankter ist Asbest die häufigste Ursache: In 1002 Fällen starben Versicherte im vergangenen Jahr infolge einer asbestverursachten Berufskrankheit, insgesamt verzeichneten die BG´en 1 930 Todesfälle Berufserkrankter. Bei den asbestverursachten Berufskrankheiten erwarten die BG´en in den nächsten Jahren weiterhin hohe Fallzahlen. Zu berücksichtigen ist bei dieser Entwicklung aber, dass die heutige Zunahme auf Gefährdungen zurückgeht, die bis zu 30 und mehr Jahre zurückliegen können. Mittlerweile ist die Verwendung von Asbest vollständig verboten. Für den Umgang mit Asbest bei notwendigen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten umfassende Sicherheitsvorschriften, deren Einhaltung eine Gefährdung praktisch vollständig ausschließt. Prävention und Rehabilitation sind für die BG´en von besonderer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Hauterkrankungen. Bei diesen konnte zwar in der großen Mehrzahl der bestätigten Fälle eine Berufskrankheit im juristischen Sinne nicht anerkannt werden, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren, z. B. die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Dennoch übernehmen die BG´en in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und beraten die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen - mit dem Erfolg, dass viele der Betroffenen in ihrem Beruf bleiben können. Gelingt dies nicht, finanzieren die BG´en sinnvolle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, damit die Betroffenen möglichst dauerhaft wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden können. BG-Vorschrift aufgehoben „Bild- und Filmwiedergabe“ BGV D26 Im Zuge der Deregulierung hat der Fachausschuss „Elektrotechnik“ empfohlen, die BGV D26 (bisher VBG 80) aufzuheben und die erforderlichen Festlegungen in eine BG-Regel zu übernehmen. Die Beschaffenheitsanforderungen der Vorschrift sind mittlerweile in anderen technischen Sicherheitsregeln enthalten. Außerdem ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht sehr groß, so dass die Vertreterversammlung der Empfehlung gefolgt ist und einer Zurückziehung zugestimmt hat. Betreuung von Kleinbetrieben Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen in den Betrieben Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkräfte genannt) und Betriebsärzte tätig werden. Auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BVA A6, bisher VBG 122) und „Betriebsärzte“ (BGV A7, bisher VBG 123) waren von dieser Regelung in der Vergangenheit nur Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten betroffen. Seit der Änderung der Unfallverhütungsvorschriften müssen sich nach Ablauf von Übergangsfristen auch kleinere Betriebe mit der Be-Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 1 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
Autor
- J. Jühling
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?
