Skip to main content 
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit

ep6/2010, 1 Seite

Früherkennung von Asbesterkrankungen, Aus dem Unfallgeschehen - Lichtbogen im Hausanschlusskasten


Früherkennung von Asbesterkrankungen Jährlich sterben rund 2000 Menschen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen in Deutschland - weit mehr als durch Arbeitsunfälle. Stellung und Aufgabe der GVS. Seit 1972 gibt es die Gesundheitsvorsorge (GVS). Sie erfasst die Daten von asbeststaubgefährdeten Arbeitnehmern und organisiert arbeitsmedizinische Untersuchungen, um Betroffenen zu helfen, Erkrankungen durch Asbest möglichst früh zu erkennen. Die GVS in Augsburg (ehemals ZAs: Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer) wurde seinerzeit auf Drängen der Arbeitsmediziner von den BGen eingerichtet mit dem Ziel, Beschäftigten, die beruflich Umgang mit Asbest hatten, auch nach Beendigen der gefährdenden Tätigkeit arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Erfasste Personen und Betriebe. Etwa 318000 Personen sind gegenwärtig bei der GVS für Vorsorgeuntersuchungen vorgemerkt. Bei der GVS in Augsburg sind rund 50000 Betriebe erfasst, in denen etwa 540000 Beschäftigte beruflich Umgang mit Asbest hatten. Hier rufen mitunter verunsicherte Menschen an, die beruflich zwar Umgang mit Asbest hatten, von ihrem Betrieb aber nicht bei der GVS gemeldet wurden. Diesen Personen wird dringend empfohlen, einfach direkt mit der GVS in Verbindung zu treten. Nachgehende Untersuchungen. Damit bietet die GVS regelmäßige Untersuchungen für die betroffenen Beschäftigten an - u. a. mit einer Lungenfunktionsprüfung und dem Röntgen der Lunge. Die Untersuchungen werden von speziell zugelassenen Ärzten - meist Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ - durchgeführt. Eine Registrierung bei der GVS ist sehr hilfreich, frühzeitig Erkrankungen festzustellen und ggf. ein notwendig werdendes Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Vorsorge durch die GVS. Die zentrale Aufgabe der GVS, die nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen von Personen zu veranlassen, die aus der asbeststaubexponierten Tätigkeit oder aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, wird von allen gewerblichen BGen, den Unfallkassen der öffentlichen Hand und den landwirtschaftlichen BGen genutzt. Vorgehensweise der Vorsorge. Dazu erfasst die GVS zunächst die persönlichen Daten der Betroffenen und recherchiert Beginn, Ende und Art der Tätigkeit mit Asbest - ganz gleich um welchen Unfallversicherungsträger es sich handelt. Erstmals finden 15 Jahre nach Expositionsbeginn - oder nach Vollendung des 45. Lebensjahres - die entsprechenden Untersuchungen statt. Alle Zeiten, in denen Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt wurden, werden addiert. Sie bestimmen - gemeinsam mit dem ärztlichen Befund - den Turnus der nächsten Untersuchungen - meist alle drei Jahre. Die GVS sendet den Untersuchungsauftrag mit den vorhandenen Informationen über die Tätigkeit/Belastung sowie - sofern vorhanden - die medizinischen Daten der letzten Untersuchung, einschließlich vorhandener früherer Röntgenaufnahmen, an besonders qualifizierte Ärzte. Etwa 85 % der Untersuchungen werden dabei elektronisch über das Vorsorgeportal zwischen Arzt und GVS bearbeitet. Der Arzt berät die Versicherten, dokumentiert die Untersuchungsdaten und schickt die Unterlagen zusammen mit der aktuellen Röntgenaufnahme zurück an die GVS. Dabei wird auch der nächste Untersuchungstermin vom Arzt festgelegt. Legt ein Befund den Verdacht nahe, dass eine asbestverursachte Krankheit vorliegt, erstattet der Arzt zugleich die Verdachtsanzeige über eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger. In diesem Fall gibt die GVS alle vorhandenen Unterlagen, einschließlich Röntgenaufnahmen, an den Unfallversicherungsträger ab, dem so für das Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren oftmals umfangreiche Vorbefunde vorliegen. Kosten. Die Kosten der nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen trägt der Unfallversicherungsträger, in dessen Zuständigkeit die letzte asbeststaubgefährdende Tätigkeit gefallen ist. DDR-Betriebe. Mittlerweile verfügt die GVS über umfangreiche Daten von asbestverarbeitenden Betrieben der ehemaligen DDR. Auch in diesen Fällen gilt, dass bisher nicht gemeldete Personen, die eine beruflich asbestexponierte Arbeit ausgeübt hatten, sich selbst melden können: www.bgetem.de/gvs, Telefon: 0821 3159-7309. Aus dem Unfallgeschehen Lichtbogen im Hausanschlusskasten Arbeitsauftrag. Ein Möbelhaus sollte abgerissen werden. Die Baufirma beauftragte eine Installationsfirma mit dem Rückbau der Elektroinstallation. Den Auftrag führte ein erfahrener Installateur durch. Unfallhergang. Der Monteur sichtete die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellte fest, dass es in dem Gebäude neben der normalen Übergabe-Trafostation einen weiteren Anschlusspunkt gab. Er vermutete erst eine fehlende Aktualisierung der Unterlagen, überprüfte dies jedoch zur Sicherheit vor Ort. Im Keller befand sich dann doch ein weiterer Hausanschlusskasten. Der Monteur ging zum Fahrzeug zurück und holte seine Werkzeugtasche. Die obere Abdeckung des Anschlusskastens mit den Sicherungsunterteilen fand er im geöffneten Zustand vor. Auch die NH-Sicherungen waren entfernt worden. Oberhalb des Anschlusskastens existierte nur noch ein kurzes Reststück der ehemaligen Steigleitung zum Verteilerkasten. Das eingangsseitige Anschlusskabel war noch angeschlossen. Bei näherer Betrachtung der Sicherungsunterteile stellte er eine gewisse Schwärzung im unteren Bereich fest. Er wollte nun die Abdeckung der Kabeleinführung abnehmen, diese klemmte jedoch (Bild ). Unter größerer Kraftaufwendung lockerte sich der Deckel, dabei wurde jedoch plötzlich ein Lichtbogen im Inneren gezündet. Der Monteur erlitt insbesondere an den Händen und teilweise im Gesicht Verbrennungen. Unfallanalyse. Die Rekonstruktion des Unfalles ergab, dass die Leitungsisolation durch Erwärmung im Anschlussraum schon seit geraumer Zeit beschädigt war. Dadurch ließ sich der Deckel auch schwer entfernen. Mit dem Abnehmen der Abdeckung müssen sich dann zwei Leiter berührt und den Lichtbogen ausgelöst haben. Ältere Installationen mit sichtbaren Beschädigungen und schwergängigen Befestigungsteilen stellen immer einen Hinweis auf ein erhöhtes Unfallrisiko dar. In diesen Fällen muss eine allseitige Freischaltung vorgenommen werden (TRBS 2131, Abschn. 4.3 und BGV A3 §§ 4 und 7). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 6 484 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Abdeckung dieses Hausanschlusskastens klemmte Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit.

Autor
  • J. Jühling
Sie haben eine Fachfrage?