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Notwendiger Abstand zu einer Wärmepumpe

ep3/2024, 1 Seite

Ein Generalunternehmer (GU) hat im Rahmen eines Neubauprojektes eine Wärmepumpe im Außenbereich montiert. Im Zuge der ersten Wartung wurde von einem Techniker die Zuwegung bemängelt. Er stellte fest, dass sich die Türen nicht vollumfänglich öffnen lassen, da ein angrenzender Zaun einen zu geringen Abstand zur Anlage aufweist. Es gebe somit keinen freien Zugang zu den elektrischen und hydraulischen/kältetechnischen Teilen der Anlage sowie zum Aggregate selbst. Es sei zudem kein Sicherheitsabstand nach hinten vorhanden. Diesen Mangel hat der Techniker im Servicebericht vermerkt. Der Mangel wurde von Seiten der Betreiber gegenüber dem GU geltend gemacht. Dieser wiederum verweist darauf, dass der Zaum mit Rücksprache des Bauherrn so platziert wurde. Aus meiner Sicht ist der GU einfach seiner Pflicht nicht nachgekommen, den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass dann der Zugang zur Wärmepumpe nicht mehr möglich ist. Gibt es diesbezüglich Angaben zu erforderlichen/notwendigen Mindestabständen?


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Autor
  • Ing. Werner Hörmann
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