Elektrotechnik
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Energietechnik/-Anwendungen
Notstromaggregate für "bestimmungsgemäßen Gebrauch" freigeben
ep2/2010, 3 Seiten
Hinweisschild.
Freigabe für den bestimmungsmäßigen Gebrauch.
- es bietet keine Gewähr für eine vollständige Information aller Mitarbeiter über die notwendige Verhaltensweise;
- es enthält keine Informationen über die Gründe des Hinweises und die möglicherweise entstehende Gefährdung;
- erfahrungsgemäß werden solche Hinweise spätestens dann missachtet, wenn ihre Beachtung den Arbeitsablauf behindern würde.
Freigabe für den bestimmungsmäßigen Gebrauch.
- praktisch der Besitzer/Betreiber der Aggregate und somit für die Sicherheit der diese „Arbeitsmittel“ verwendenden Personen zumindest mitverantwortlich und
- die einzige fachkundige Person, die alle auftretenden und beim möglicherweise stattfindenden „nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch“ die zusätzlich entstehenden Gefährdungen beurteilen kann.
- die am Einsatzort bei der Bedienung dieser Aggregate für die dort tätigen Personen möglicherweise auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen und
- den Anwendern dieser Aggregate die notwendige Unterstützung zur Abwehr dieser Gefährdungen geben.
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag.
Autor
- K. Bödeker
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