Inf.- und Kommunikationstechnik
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Betriebsführung
Normen-Check im Internet
ep10/2003, 2 Seiten
Normendienst für ep-Leser Als Erweiterung seines bestehenden Online-Angebotes bietet der Elektropraktiker in Zusammenarbeit mit dem Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. Oldenburg (bfe), seinen Abonnenten seit August 2003 unter www.elektropraktiker.de den Normeninformationsdienst (Bild ). Darin werden dem Nutzer aktuelle Informationen über Änderungen und Ergänzungen zu Regelwerken zur Verfügung gestellt, die im elektro- und informationstechnischen Bereich anzuwenden sind. Weiter hat der Anwender die Möglichkeit, „auftragsbezogene“ Normeninformationen, d. h. Informationen über solche Regelwerke online abzurufen, die für seine anstehenden Aufträge bzw. auszuführenden Tätigkeiten von Bedeutung sein können. Der angebotene Normeninformationsdienst ist als Ergänzung zu den Mitteilungen und Kommentaren über neue Normen und Vorschriften im Elektropraktiker sowie den dort abgedruckten Leseranfragen zu verstehen. Das Problem mit den Normen Jeder, der sich aus beruflichen oder anderen Gründen mit Normen und Vorschriften beschäftigt, weiß, dass es für den Einzelnen kaum noch möglich ist, den Überblick über die ständigen Änderungen und Ergänzungen in dem immer umfangreicheren Normen- und Vorschriftenwerk zu behalten (Bild ). Welcher Praktiker kennt es nicht, dieses ungute Gefühl nach Abschluss der Errichtung einer elektrischen Anlage, der Durchführung eines E-CHECKs in einer gewerblichen Anlage oder der Ausführung von anderen Aufträgen: „Habe ich auch wirklich alle dafür zutreffenden Normen und Vorschriften berücksichtigt?“ Betroffen von dieser Unsicherheit sind besonders Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen des Handwerks und der Industrie. Diese können schon allein auf Grund ihrer Betriebsgröße keine eigene Normenabteilung unterhalten. Die Überwachung und Pflege des Normenbestandes muss von den Mitarbeitern in der Regel „nebenbei“, d. h. zusätzlich zu anderen Tätigkeiten erfolgen (Bild ). Unabhängig davon unterliegen auch diese Betriebe aus gesetzlichen und/oder vertragsrechtlichen Gründen dem Beachtungszwang für Normen und Vorschriften. In vergleichbarer Weise gilt dieses für Planer, Prüfer und Sachverständige sowie Behörden, öffentliche Verwaltungen, Ausbildungseinrichtungen und ähnliche Institutionen. Die Beachtung von neuen Normen und Vorschriften kann z. B. erforderlich werden - durch Ergänzungen bzw. Änderungen in bereits bestehenden Regelwerken - bei Ausweitung der Tätigkeitsbereiche und/oder - durch Aufnahme von neuen Geschäftsfeldern. Durch die Veränderungen in der Handwerksordnung und der notwendigen Anpassung an den Markt wird sich der Elektromeister zukünftig zunehmend als Energiedienstleister und Systemintegrator im qualifizierten „Fachbetrieb für Gebäudetechnik“ betätigen. Neben der fachlichen Kompetenz gehört zur Erfüllung der neuen Aufgaben ebenso die Kenntnis der dafür relevanten Normen und Vorschriften. Als Beispiele seien nur die Telekommunikations-, Informations- und Sicherheitstechnik aus dem Bereich der Elektrotechnik sowie die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik aus einem völlig anderen Fachbereich genannt. Mit Normeninformationen immer auf dem Laufenden Der Normeninformationsdienst unterstützt bei der Auswahl und Betreuung der benötigten Normen und Vorschriften und trägt so zur Lösung der geschilderten Probleme bei. Damit die für diesen Service notwendige fachliche Kompetenz gewahrt bleibt, beschränkt sich der Dienst im Wesentlichen auf Regelwerke aus dem elektro- und informationstechnischen sowie aus den daran angrenzenden Fachbereichen, wie beispielsweise der Automatisierungs- und Gebäudetechnik. Neben Regelwerken, die wie die VDE-Bestimmungen den elektrotechnischen Bereich direkt betreffen, werden auch alle anderen relevanten Normen und Vorschriften berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem DIN- und DIN EN-Normen, Regelwerke der Berufsgenossenschaften, Richtlinien des Gesamtverbandes Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 760 BETRIEBSFÜHRUNG ELEKTRO PRAKTIKER MEISTERWISSEN Normen-Check im Internet In der Praxis ist es selbst für erfahrene Elektromeister schwer, den Überblick im Normen-Dschungel zu behalten. Mit dem Normeninformationsdienst des bfe Oldenburg gibt es jetzt einen nützlichen Service zur Normenrecherche. Lesen Sie wie der Onlinedienst arbeitet und wie ep-Abonnenten einen kostenlosen Zugang erhalten. Autor Werner Baade ist Fachlehrer am Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (bfe) in Oldenburg. Der Normen-Informationsdienst des bfe steht ep-Abonnenten bis Ende 2003 kostenlos auf www.elektropraktiker.de zur Verfügung der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie Gesetze und Verordnungen. Das bfe-Oldenburg verfügt für die Sicherstellung der Auswahl und Betreuung in seiner öffentlichen Normenauslegestelle über mehr als 42.000 Regelwerke, die ständig aktualisiert und ergänzt werden. Für die Abonnenten des ep werden die Normeninformationen, wie Bild zeigt, in folgender Weise angeboten: · normenbezogen durch Versenden von Informationen über Änderungen und Ergänzungen in den Regelwerken per E-Mail · auftragsbezogen durch Bereitstellen von Informationen zum Abruf über das Internet und · problembezogen durch Beantwortung von Leseranfragen bzw. Nutzung der FAQ-Liste „bfe-Rat“ des Normeninformationsdienstes. Normenpaket für ep-Abonnenten In einem speziell für ep-online zusammengestellten „Normenpaket“ wurden ca. 580 Regelwerke zusammengefasst. Diese betreffen sowohl die Fachbereiche der Elektroinstallations- und Gebäudetechnik als auch die Bereiche der Informations-, Kommunikations-, Sicherheits- und Antriebstechnik. Das „Normenpaket“ wird insbesondere für Betriebe aus dem Elektrohandwerk von Interesse sein, die sich dadurch auszeichnen, dass sie durch gleichartige Tätigkeitsfelder weitgehend gleiche Interessen in der Normenanwendung haben. Gleichwohl werden die Regelwerke ebenso in der Automatisierungstechnik, der Industrie und in öffentlichen Einrichtungen, in deren Betriebselektrikerabteilungen, in Berufs- und Fachschulen und ähnlichem Anwendung finden. Um den vorhandenen Bestand an Regelwerken immer auf dem Laufenden halten zu können, erhalten die Nutzer immer dann eine Nachricht vom Normeninformationsdienst, wenn - Änderungen in den Dokumenten auftreten, die Bestandteil des „Normenpaketes“ für ep-Abonnenten sind oder - neue Regelwerke erscheinen, die für einen der vorstehend genannten Fachbereiche von Bedeutung sind und demzufolge in das „ep-Normenpaket“ aufgenommen werden. Die Mitteilungen werden als E-Mail in Form einer Kurzinformationen zugestellt. Weitere Detailinformationen zu den Regelwerken einschließlich einer ein- oder mehrseitigen Kurzfassung zum Inhalt und den wesentlichen Änderungen können jederzeit über ep-online abgerufen werden. Für öffentlich zugängliche Regelwerke, wie Gesetze, Verordnungen und für einen Teil der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke stehen ebenfalls die Originaltexte zur Verfügung. Für urheberrechtlich geschützte Regelwerke, wie Normen, ist dieses zur Zeit noch nicht möglich. Weiter hat der Anwender über www.elektropraktiker.de jederzeit Zugriff auf die normenbezogenen Informationen über alle Regelwerke, die vom bfe-Oldenburg bearbeitet werden. Zur Zeit trifft dieses auf ca. 6000 Regelwerke zu, auch wenn diese nicht Bestandteil des „ep-Normenpaketes“ sind. Auftragsbezogene Informationen Auftragsbezogen heißt, es werden projektorientierte Informationen darüber zur Verfügung gestellt, welche Normen und Vorschriften zur Abwicklung bestimmter Aufträge bzw. bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten von Bedeutung sein können. Damit wird dem Anwender erstmals die Möglichkeit eingeräumt, ganz speziell für die aktuell anstehenden Aufträge oder auszuführenden Tätigkeiten Normeninformationen abzurufen. Der Zugriff auf die in der Datenbank des Normeninformationsdienstes gespeicherten Tätigkeitsfelder erfolgt über ep-online. Nach Eingabe eines entsprechenden Suchbegriffes, z. B. „Holzbearbeitung“, erhält der Nutzer eine kurze Erläuterung zu diesem Tätigkeitsbereich und eine Auflistung aller diesem Begriff zugeordneten Regelwerke. Werden zu einem oder mehreren Regelwerken weitere Informationen gewünscht, kann zu deren Detailinformationen verzweigt werden. Es werden analog zu den normenbezogenen Informationen Dokumentbezeichnung, Ausgabedatum, Titel, Kurzfassung usw. sowie wenn vorhanden der Originaltext angezeigt. Weiter sind Verzweigungen zu verwandten Themen des Suchbegriffs möglich. Von den allgemeinen Bestimmungen für holzverarbeitende Betriebe kann beispielsweise direkt zu den - feuergefährdeten Betriebsstätten - Beleuchtungsanlagen oder - Bestimmungen für Holzbearbeitungsmaschinen gewechselt werden. Fazit Durch Nutzung des Normeninformationsdienstes haben Elektromeister und Planer viele Vorteile, z. B.: · einen stets aktuellen Stand der Normung und der anerkannten Regeln der Technik · Verringerung des zeitlichen Aufwands für die Normenpflege und das Anlesen von neuen und geänderten Regelwerken · Normeninformationen, die auf die eigenen Aufträge und Tätigkeiten abgestimmt sind · Sicherstellung der Mitarbeiterinformation durch einfache Weiterleitung relevanter Normeninformationen und damit Nachkommen der Verpflichtung zur Unterrichtung der Mitarbeiter · Vermeiden von unnötigen Kosten für Nachbesserungen oder Ersatzleistungen, die durch Nichtbeachtung von Normen und Vorschriften entstehen oder die auf das Anwenden von veralteten Regelwerken zurückzuführen sind · mehr Kompetenz gegenüber Vertragspartnern, Versicherern und Behörden. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 761 BETRIEBSFÜHRUNG 200 000 160 000 120 000 80 000 40 000 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 Entwicklung des Seitenbestandes elektrotechnischer Normen Die Mitarbeiter sind durch die Pflege des Normenbestandes, die meist neben der eigentlichen Tätigkeit erfolgen muss, oft überfordert normenbezogen durch Versenden von Informationen auftragsbezogen zum Abruf über das internet problembezogen mittels Leseranfragen (Telefon, E-Mail, Fax) A B Darstellung der unterschiedlichen Normeninfomationen
Autor
- W. Baade
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