Arbeits- und Gesundheitsschutz
|
Elektrotechnik
Nachrüstung von Baustromverteilern
ep4/1999, 1 Seite
Arbeitssicherheit Nachrüstung von Baustromverteilern Mehrfach wurde schon über die „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ berichtet. Dabei konnte festgestellt werden, daß der aktuelle technische Stand der elektrischen Betriebsmittel nur zögerlich in der europäischen Normung für elektrische Anlagen auf Baustellen umgesetzt werden kann. Um in diesem Bereich trotzdem eine beschleunigte Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen zu erreichen, hat der Fachausschuß Elektrotechnik die obigen Regeln (Best.-Nr. MBL 25) zusammengestellt. Auf den ersten Blick scheinen die Anforderungen an Baustromverteiler (siehe Abschnitte 4.1.1 und 8) und deren Fristen zur Umsetzung etwas kompliziert. Zur Erleichterung kann deshalb die Übersicht im Bild herangezogen werden, um festzustellen, welche Nachrüstungen bis zu welchem Zeitpunkt erfolgen sollen. Schlankheitskur für Vorschriftenwerk der BG Gute Nachricht für die 97.000 Mitgliedsbetriebe der BG F&E; das Vorschriften- und Regelwerk wird nach und nach neu geordnet und überarbeitet. Die Betriebe sollen von vielen historisch gewachsenen Detailregeln befreit werden und konkrete, praxisnahe Hilfe erhalten, wie sie die gesetzlich vorgegebenen Ziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz erreichen können. Das Arbeitschutzgesetz und die zugehörigen Rechtsverordnungen enthalten meistens nur allgemeine Schutzziele - machen aber keine Aussagen darüber, wie diese Ziele zu erreichen sind. Hier setzen der Sachverstand und die Erfahrung der Berufsgenossenschaft ein: In den berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erstellen oder überarbeiten Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit den Experten der BGen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Die BG F&E ist speziell zuständig für die Fachgebiete Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Elektromagnetische Verträglichkeit, Freileitungs-, Mast- und Kabelbau, Inkohärente optische Strahlung und Laserstrahlung. Diese UVVen werden zukünftig keine Detailregeln mehr enthalten, wohl aber generelle Lösungswege zu den Schutzzielen vorgeben. Zu jeder UVV gibt es in Zukunft konkrete Regeln für Sicherheit und Gesundheit. Diese Regeln sind keine rechtsverbindlichen Verhaltensnormen, sondern Anleitung und Hilfe für die Erfüllung der UVV in der Praxis. Abweichungen von diesen Regeln sind möglich, wenn Ersatzmaßnahmen die gleiche Sicherheit bieten. Als weitere Unterstützung der Betriebe sind schließlich für einzelne Branchen, Betriebsarten, Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze Detail-Informationen vorgesehen. Verkehrssicherheit Ihres Fahrrads So langsam können Sie Ihren Drahtesel schon mal aus dem Keller holen. Doch bevor Sie sich auf die erste Frühlingstour wagen, checken Sie Ihr Fahrrad gründlich durch. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei festzustellen, ob Ihr Rad verkehrssicher ist. 1. Klingel. Damit Sie nicht nur gesehen, sondern auch gehört werden. 2. Halogenscheinwerfer mit Standlichtautomatik. Die Automatik verhindert, daß der Scheinwerfer bei langsamer Fahrt oder im Stand nur schwach leuchtet oder ausgeht. 3. Weißer Frontrückstrahler. Zusätzlicher Reflektor, der bei Dunkelheit das Rad auch auf weite Entfernung sichtbar macht. 4. Gelbe Speichenreflektoren. Zwei sind für jedes Rad vorgeschrieben, sie tragen wesentlich dazu bei, nicht übersehen zu werden. 5. Trommelbremse. Trommelbremsen sind empfehlenswert, weil Sie wetterfest, extrem belastbar und langlebig sind. 6. Pedale. Sie müssen rutschfest und mit je zwei gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. 7. Dynamo. Der Dynamo sollte möglichst am Hinterrad angebracht sein. 8. Roter Großflächen-Reflektor. Zusätzlicher Reflektor zur Schlußleuchte, der das Fahrrad auf weite Entfernung erkennen läßt. 9. Schlußleuchte mit Standlichtautomatik. Die Automatik verhindert, daß die Schlußleuchte im Stand bzw. langsamer Fahrt nur noch schwach leuchtet oder ganz ausgeht. 10. Kettenschutz. Empfehlenswert ist ein geschlossener Kettenschutz. Er verhindert Verletzungen sowie das Einklemmen und Verschmutzen von Kleiderstücken. Achten Sie bei Ihrer persönlichen Inspektion nicht nur darauf, daß die beschriebenen Teile vorhanden sind, sondern auch darauf, daß diese einwandfrei funktionieren.Vor allem die Bremsen und die Lichtanlage sollten Sie regelmäßig überprüfen. Ist alles in Ordnung, steht der ersten Fahrt zur Arbeit nichts mehr im Wege. Ach ja, eins noch: Sie setzen doch einen Radhelm auf, oder? J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 4 280 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F&E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG VDE 0612/05.74 Anforderungen der Norm: - keine FI-Schutzeinrichtungen VDE 0660 T 501/02.92 Anforderungen der Norm: - Steckvorrichtungen bis 16 A mit IN 30 mA - alle anderen mit IN 500 mA VDE 0660 T 501 A1/12.96 Anforderungen der Norm: - Steckvorrichtungen bis 32 A mit IN 30 mA - alle anderen mit IN 500 mA bis 31. 12. 91 alle Steckvorrichtungen mit IN 500 mA bis 31. 12. 95 Steckvorrichtungen bis 16 A mit IN 30 mA bis 31. 12. 96 Ende der Übergangsfrist für Fertigung nach dieser Norm bis 31. 12. 99 bei neuer Inbetriebnahme Steckvorrichtungen bis 32 A mit IN 30 mA bis 01. 09. 01 bis 01. 01. 02 bei Inbetriebnahme vor 01. 01. 99 Steckvorrichtungen bis 32 A mit I N 30 mA Ende der Übergangsfrist für Fertigung nach dieser Norm keine Nachrüstung erforderlich Empfehlungen des Fachausschusses Elektrotechnik zur Nachrüstung von Baustromverteilern mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Autor
- J. Jühling
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?