Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Elektrotechnik
Nachrüstung von Baustromverteilern
ep1/2003, 1 Seite
Ausgaben der BGFE Über die Hälfte Entschädigungsleistungen - Hohe Fremdlasten - Geringe Verwaltungskosten Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung legt die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) die Ausgaben für die Solidargemeinschaft auf ihre Mitgliedsbetriebe um. Mehr als die Hälfte dieser Ausgaben sind gesetzlich geregelte Entschädigungsleistungen (Renten, Verletztengeld, Kosten der Rehabilitation usw.). Weitere rund vier Prozent sind Ausgaben für die Unfallprävention und Erste Hilfe. Allein durch diese Aufwendungen erreichte die BGFE im Jahr 2001 ihr historisches Rekordtief von 19,99 Unfällen je 1000 Versicherte. Fast ein Viertel der gesamten Ausgaben der BGFE sind sogenannte „Fremdlasten“. Dieses Geld kassiert die BGFE im Auftrag anderer Institutionen und leitet es unmittelbar weiter, es sind also nur auf dem Papier Ausgaben der BGFE. Beispiel Insolvenzgeld: Die Bundesanstalt für Arbeit, an die das Insolvenzgeld weitergeleitet wird, zahlt damit die Löhne in Betrieben, die Insolvenz anmelden mussten. Allein diese Fremdlast stieg von 2000 auf 2001 um rund 30 Prozent und betrug über 155 Millionen Euro. Immer dramatischer machen sich auch die Ausgaben für Asbesterkrankungen bemerkbar. In den 60er und 70er Jahren, als Asbest in großen Mengen im Baugewerbe und der Industrie eingesetzt wurde, liegen die Wurzeln für viele dieser Berufskrankheiten, die sich in den letzten Jahren immer stärker bemerkbar machten. Die Kosten für Asbest-Berufskrankheiten stiegen allein im letzten Jahr von 60 auf 70 Millionen DM. Die Verwaltungskosten der BGFE sind seit Jahren auf konstant niedrigem Niveau. Im Jahr 2001 lag der Anteil an den Gesamtausgaben bei 4,88 Prozent, entsprechend 42 Millionen Euro. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erwirtschaftet die BGFE keine Gewinne. Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Selbstverwaltungsgremien der BGFE achten darauf, dass die finanziellen Mittel der BG wirtschaftlich vernünftig eingesetzt werden. Nachrüstung von Baustromverteilern Der bg-liche Fachausschuss „Elektrotechnik“ hat zur Nachrüstverpflichtung gemäß BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ für vorhandene Baustromverteiler folgende Empfehlung ausgesprochen: Als Speisepunkte zur Versorgung von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln auf Bau- und Montagestellen sind · Baustromverteiler nach DIN VDE 0660-501 sowie · Baustromverteiler nach VDE 0612, wenn die Steckvorrichtungen AC 230 V/ 16 A über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IN < 30 mA geschützt sind geeignet. Ab 1. 1. 1999 erstmalig in Betrieb genommene Baustromverteiler müssen DIN VDE 0660-501 A1 entsprechen, d. h. Stromkreise mit Steckvorrichtungen IN < 32 A müssen über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit IN < 30 mA betrieben werden (vergleiche Abschnitt 8.2 der BGI 608). Ein Nachrüsten der vorhandenen Baustromverteiler mit Einrichtungen zum Trennen im Notfall, gemäß DIN VDE 0660-501, wird seitens des Fachausschusses „Elektrotechnik“ nicht gefordert. Die Einrichtung einer Baustelle, unter Verwendung vorhandener Betriebsmittel (z. B. Baustromverteiler, Pumpstation), ist nicht als Neu-Inbetriebnahme der Betriebsmittel anzusehen. Das Freischalten mittels NH-Sicherungs-Lasttrenner mit vollständigem Berührungsschutz ist eine Bedienung und darf vom Laien ausgeführt werden. Anmerkung: Ein FI-Schutzschalter kann ebenfalls die Bedingungen zum Trennen erfüllen. Die Zugänglichkeit der NH-Sicherungs-Trenner ohne vollständigen Berührungsschutz darf nur mittels Werkzeug möglich sein. Das bedeutet, dass sich die NH-Sicherungsleisten hinter eine Abdeckung (mindestens IP 2X) innerhalb eines elektrischen Betriebsraumes befinden müssen. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 1 Branche aktuell Arbeitssicherheit In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
Autor
- J. Jühling
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