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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

FI-Schutzschalter in Baustromverteilern

ep7/1999, 1 Seite

Mit Inkrafttreten der DIN VDE 0660-501/A1 wird ab 1. Januar 1999 der Einsatz von FI-Schutzschaltern mit einem Bemessungsfehlerstrom ≤ 30 mA für Steckdosenstromkreise bis 32 A gefordert. Ist bei der Errichtung einer Baustromanlage nach DIN VDE 0100 Teil 704 bzw. UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (VBG 4) der Einsatz von Baustromverteilern mit FI-Schutzschalter ≤ 30 mA für Steckdosen bis 32 A erforderlich oder können noch Baustromverteiler nach alter Ausführung (Bemessungsfehlerstrom 500 mA) eingesetzt werden?


lation im laufenden Jahr einer Wiederholungsprüfung unterzogen wurde. Jeder Betreiber eines Campingplatzes ist ja auch für die Elektrosicherheit in seinem Bereich verantwortlich. Ein Caravan, dessen elektrische Anlage defekt ist, stellt eine Gefährdung dar. Außerdem verringert er die Versorgungssicherheit der anderen Benutzer, deren Caravans über den gleichen FI-Schutzschalter geschützt werden. Im Zusammenhang mit der E-Check-Initiative sollten die Elektrofachbetriebe eine entsprechende Information der Caravanbesitzer nicht vergessen. Vielleicht eine entsprechende Anzeige im Heimatblatt? Ein Besuch beim Caravanverleih und auf dem Campingplatz? Könnte nicht auch dem TÜV empfohlen werden, seine Gütesiegel nur dann zu erteilen, wenn die E-Check-Prüfplakette vorhanden ist? Es ist völlig sinnlos, auf eine gesetzliche oder von irgend einer anderen Stelle kommende Vorgabe zu warten. Hier wie überall muß eine Information durch den Elektrofachbetrieb den Stein ins Rollen bringen. Literatur [1] VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Durchführungsanweisungen. [2] DIN VDE 0105 Teil 100:1995-02 Betrieb von elektrischen Anlagen. [3] DIN VDE 0100 Teil 708:1993-10 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Anlagen auf Campingplätzen und in Caravans. [4] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 536. K. Bödeker FI-Schutzschalter in Baustromverteilern ? Mit Inkrafttreten der DIN VDE 0660-501/A1 wird ab 1. Januar 1999 der Einsatz von FI-Schutzschaltern mit einem Bemessungsfehlerstrom 30 mA für Steckdosenstromkreise bis 32 A gefordert. Ist bei der Errichtung einer Baustromanlage nach DIN VDE 0100 Teil 704 bzw. UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (VBG 4) der Einsatz von Baustromverteilern mit FI-Schutzschalter In 30 mA für Steckdosen bis 32 A erforderlich oder können noch Baustromverteiler nach alter Ausführung (Bemessungsfehlerstrom 500 mA) eingesetzt werden? ! Schon seit längerer Zeit wurde die Forderung erhoben, auf Baustellen auch Stromkreise mit Steckvorrichtungen 32 A über FI-Schutzeinrichtungen (RCD) mit In 30 mA zu betreiben. Der Grund hierfür ist ein entsprechendes Unfallgeschehen, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bau-Berufsgenossenschaften. Mit Inkrafttreten der DIN EN 60 439-4 A1/ DIN VDE 0660-501 A1 zum 0l.0l.l999 existiert eine europaweit verbindliche Norm für die Ausrüstung von Baustromverteilern mit den beschriebenen Anforderungen. Nur solche dürfen noch vertrieben werden. Der berufsgenossenschaftliche Fachausschuß „Elektrotechnik“ hat mit der ZH1/ 271 „Regeln für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (bei der BG F.+E. unter der Bestell-Nr, MBL 25 zu beziehen) für die vor dem 01.01.1999 in Betrieb genommenen Baustromverteiler nach DIN VDE 0660-501 eine Nachrüstpflicht erhoben. Diese müssen bis spätestens am 01.01.2002 den Festlegungen dieser Regeln entsprechen. Das heißt, die alten FI-Schutzschalter mit In 500 mA sind gegen solche mit In 30 mA zu ersetzen. Diese dreijährige Übergangsfrist entspricht den Festlegungen des § 62 der Unfallverhütungsvorschrif „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1). A. Roth Feldarme Elektroinstallation ? Der Bauherr eines Einfamilienhauses verlangt neben einer feldarmen Installation auch, daß in der Elektroinstallation der Wohnräume und an allen elektrischen Geräten keine berührbaren geerdeten metallenen Teile vorhanden sind. Dies bedeutet, daß ich nicht nur die gesamte elektrische Anlage schutzisoliert ausführen, sondern auch die Anschlüsse der ortsveränderlichen Geräte so gestalten muß, daß keine Geräte der Schutzklasse I angesteckt werden können. Dies gilt auch für Bad und Küche, in denen sich übrigens auch keine anderen Systeme mit leitenden geerdeten Teilen befinden. Diese ungewöhnliche Vorgabe für die Installationen ist natürlich Anlaß zum Überlegen. Vor allem bezweifle ich, daß die durchgängige Schutzisolierung auch beim Betreiben durch Laien und bei späteren Erweiterungen erhalten bleibt; aber das ist ja Sache des Betreibers. Ich werde natürlich gewährleisten, daß eine normgerechte Schutzmaßnahme vorhanden ist (TN-S-System), auch wenn diese (vorläufig?) nicht zur Anwendung kommt. Das heißt auch, der Schutzleiter wird (vorsichtshalber?) zu allen Anschlußstellen der schutzisolierten Geräte mitgeführt. Ebenso wird der FI-Schutzschalter des Zusatzschutzes für das Bad installiert; ein örtlicher Potentialausgleich kann allerdings mangels der leitenden Teile nicht installiert werden. Meine Frage ist nun: Gibt es für eine derartige schutzisolierte Installation irgendwo Vorgaben, sind meine Schlußfolgerungen richtig und was wäre noch zu beachten? ! Der Bauherr des Einfamilienhauses ist offensichtlich von den allgemeinen Diskussionen zum Thema Elektrosmog beeindruckt und möchte in seinem Heim die Belästigung durch elektromagnetische Einflüsse minimieren. Er wünscht sich a) eine feldarme Installation und b) keine geerdeten metallenen Teile in der Installation und auch nicht an den elektrischen Geräten. Feldarme Installation Auf unserem Planeten Erde leben wir schon immer unter dem natürlichen Einfluß elektromagnetischer Felder. Beispiele dafür sind das Erdmagnetfeld (Feldstärke von etwa 35 bis 38 A/m) sowie Gewitter mit gewaltigen elektrischen Ladungen in der Luft, die elektrische und magnetische Felder hervorbringen. Das Erdmagnetfeld fördert unser Wohlbefinden. Dagegen verursachen Gewittereinflüsse bei einigen Menschen Unwohlsein. Zur Kommunikation und Unterhaltung der Menschen (Rundfunk- und Fernsehsender, Betrieb des Mobilfunks) werden ständig hochfrequente elektromagnetische Felder ausgestrahlt. Diese durchdringen Gebäudewände und gelangen so auch in Wohnungen. Gegenüber den hochfrequenten Feldern sind die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder einer EMV-gerecht installierten elektrischen Anlage eines Gebäudes vernachlässigbar. Möchte man in seinen vier Wänden eine feldarme Umgebung, so müssen bei der Planung und Errichtung · des Baukörpers, · der nicht elektrischen Installation (Wasser, Gas, Öl, Heizung), · der Installation der elektrischen Anlage · der Blitzschutzanlage Maßnahmen sowohl gegen hochfrequente als auch gegen niederfrequente elektromagnetische Einflüsse durchgeführt werden: · Mit dem Baukörper muß als Basis für den Hauptpotentialausgleich im Gebäude ein Fundamenterder errichtet werden. Dazu gehört ein Erder in das Gebäudefundament. Mit dem Fundamenterder wird das natürliche elektrische Potential des Erdbodens in das Gebäude und an die darin installierten Geräte und Betriebsmittel gebracht. · Ein Schutzschild gegen elektromagnetische Felder der Umwelt erreicht man durch Schirmungen in den Gebäudewänden und -decken. Dazu müssen in die Außenwände und Decken systematisch geerdete Metallteile eingebracht werden. In Wohnhäusern wird jedoch die Schirmwirkung durch Fenster erheblich beeinträchtigt bzw. aufgehoben. · Die Installation der nicht elektrischen Leitungen muß, soweit es sich um metallische Leitungen handelt, EMV-gerecht errichtet werden. Es dürfen keine Induktionsschleifen (metallisch leitende Krei-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 7 610

Autor
  • A. Roth
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