Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
Nachrüstung des Potentialausgleichs
ep9/1999, 1 Seite
Leseranfragen Nachrüstung des Potentialausgleichs ? Bei der Überprüfung von im Jahre 1975 errichteten Elektroanlagen mit der Schutzmaßnahme stromlose Nullung stellten wir fest, daß kein zentraler und auch kein örtlicher Potentialausgleich vorhanden war. Im Prüfprotokoll verlangten wir deren Nachrüstung. Der Betreiber will nun wissen, ob diese Forderung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Wir meinen ja, da nach TGL 200-0602 seinerzeit der zentrale Potentialausgleich verlangt wurde. Stimmt das, und wie verhält es sich mit dem örtlichen Potentialausgleich? ! Zum Zeitpunkt der Errichtung - im Jahre 1975 - war in der DDR der Fachbereichsstandard TGL 200-0602/03, Ausgabe 12.70, rechtsverbindlich. Danach war innerhalb von Gebäuden ein Potentialausgleich gefordert, der heute als Hauptpotentialausgleich bezeichnet wird. Ihre Nachrüstforderung ist deshalb berechtigt. Ein örtlicher Potentialausgleich wurde seinerzeit nicht gefordert. Da es in der DIN-VDE-Bestimmung dazu keine Anpassungsforderung für bestehende Anlagen gibt, ist somit z. B. in Bade- und Duschräumen der örtliche Potentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 701 auszuführen: · bei Erneuerung der Installation in diesen Räumen · bei Erweiterung der Installation in diesen Räumen oder · auf Wunsch des Eigentümers, die Anlage VDE-gerecht ändern zu lassen. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang auch der Zusatzschutz durch einen FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom In 30 mA für den Steckdosenstromkreis zu realisieren. K.-H. Freytag Nullung - zulässige Kurzschlußstromwerte ? Als aufmerksamem Leser fiel mir im Beitrag zum E-Check, ep 12/98, Seite 1140, in der Tafel 5 ein Druckfehler auf. Der Kurzschlußstrom für den 25 A LS-Schalter B beträgt nicht wie angegeben 195 A, sondern nur 162,5 A. Damit darf der Schleifenwiderstand maximal 1,4 sein. Wo ist festgelegt, daß mit einem Kurzschlußstrom Ik 1,3 x Ia zu rechnen ist? ! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und die Frage. Die einzige konkrete Vorgabe für die Gestaltung einer Anlage mit der Schutzmaßnahme TN-System - der Nullung - ist in DIN VDE 0100 Teil 410, Punkt 413.1.3.3, zu finden. Schutzeinrichtung und Schleifenimpedanz müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß in jedem möglichen Fehlerfall die automatische Abschaltung innerhalb der festgelegten Zeit erfolgt. Daraus ergibt sich die bekannte Bedingung ZS x I a < U0, die dann Grundlage aller Tabellen ist, in denen die Zuordnung der verschiedenen Schutzeinrichtungen und ihrer Nennströme zu den höchstzulässigen Schleifenimpedanzen vorgenommen wird. Mit dieser „Abschaltbedingung“ ist eigentlich alles notwendige gesagt. Wie sie in die Realität der jeweiligen Anlage umgesetzt wird, bleibt dem Errichter überlassen. Dies muß auch so sein, denn die Vielfalt der Anlagenarten, der Schutzeinrichtungen, der zur Anwendung kommenden ortsveränderlichen Geräte usw. lassen keine weitere Konkretisierung dieser Vorgabe in den allgemeingültigen Normen zu. Natürlich ergibt sich dadurch auch ein großer Spielraum für Erläuterungen, Hinweise und Vorschläge. Alles im Bestreben, dem Anwender der Norm zu helfen. In DIN VDE 0100 Teil 610, jedem Fachbuch über Schutzmaßnahmen, in den Bedienanleitungen der Prüfgeräte und auch in vielen Fachartikeln sind daher die oben genannten Tabellen zu finden. Da jeder Autor sie auf seine Weise gestaltet, werden die Praktiker damit nicht nur informiert, sondern leider mitunter auch tüchtig verwirrt. Hinzu kommt nun noch, daß sich mit der Veränderung der geforderten Abschaltzeit in DIN VDE 0100 Teil 410 von 0,2 s auf 0,4 s die alten Tabellen nicht mehr vollständig gültig sind. Im wesentlichen finden Sie folgende unterschiedliche Darstellungen: 1. Die bei den unterschiedlichen Nennströmen der verschiedenen Schutzeinrichtungen höchsten zulässigen Schleifenimpedanzen werden nach der oben genannten Formel errechnet (DIN VDE 0100 Teil 610, Tabelle 3). Diese Werte enthalten keinen Sicherheitszuschlag. Ob er erforderlich ist, muß der Anlagenerrichter entscheiden. 2. Die nach 1. errechneten Werte der Schleifenimpedanz werden um den Betrag des Gebrauchsfehler des jeweiligen Prüfgeräts (z. B. + 10 %) erhöht (Gebrauchsanleitungen der Prüfgeräte). Es erfolgt mit diesen Tabellen somit eine Anpassung der Tabelle nach 1. an das jeweilige Prüfgerät. 3. Die nach 1. errechneten Werte werden um den Betrag des im ungünstigsten Fall zu erwartenden Gesamtfehlers (Gebrauchsfehler des Prüfgeräts + Fehler des Meßverfahrens) erhöht (einige Fachbücher, Beitrag im ep 12/98). Diese Tabellen enthalten somit einen im allgemeinen notwendigen und ausreichenden Sicherheitszuschlag. Wer eine Anlage errichtet und die Schutzeinrichtungen auszuwählen hat, muß also diesen Zusammenhang kennen und wissen, mit welchem Ziel die ihm vorliegende jeweilige Tabelle erarbeitet wurde. Keiner darf eine der Tabellen anwenden, ohne sich darüber zu informieren, welcher der drei genannten Kategorien sie zuzuordnen ist. Ebenso muß jeder Errichter und jeder Prüfer selbst und ganz bewußt entscheiden, ob er immer die nach Variante 3 erarbeitete Tabelle mit z. B. dem im allgemeinen für Installationsanlagen zu berücksichtigenden Gesamtfehler von + 30 % seiner Arbeit zu Grunde legt. In einigen Fällen (schwach belastete Endstromkreise) ist dieser Zuschlag viel zu hoch, in anderen Fällen sind höhere Fehler möglich. Viele weitere Einflußfaktoren können sich besonders in Einzelfällen auswirken. Es würde zu weit führen, dies hier darzulegen, die Fachliteratur bietet reichliche Hinweise. Eines muß aber ganz deutlich gesagt werden, sowohl die + 30 % als auch jeder andere vorgeschlagene Wert ist kein Dogma. Er ergibt sich aus der mehr oder weniger stichhaltigen Meinung des jeweiligen Autors und gilt mehr oder weniger für diese oder jene Anlagenart. Außerdem ist ja möglich, daß ein bestimmtes Prüfgerät bei einem bestimmten Meßbereich einen von 10 % weit abweichenden Gebrauchsfehler aufweist. Und dann wird ja den Tabellenwerten auch der ungünstigste Wert des Toleranzbereiches der Abschaltkennlinien der Schutzeinrichtungen den „k-Werten“ 5 x In, 10 x In usw. zu Grunde gelegt. Alles Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 9 762 Liebe Elektrotechniker/innen! 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Autor
- K.-H. Freytag
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