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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Maßnahmen für Sekundärstromkreise mit 5 V

ep12/2000, 1 Seite

Müssen Trafos (kein Sicherheitstrafo) - primärseitig 230 V, sekundärseitig 5 V/800 A, Querschnitt des Anschlusskabels 120 mm2 - sekundärseitig abgesichert und geerdet werden? Wenn ja, mit welcher Sicherung?


wendbar und zugelassen bzw. kann man für besondere Auftraggeber, z. B. Banken, mit dem Auftraggeber und einer verantwortlichen Prüfstelle (TÜV o. a.) eine Einzelvereinbarung schließen, für den Fall, dass die Methode als Ersatzmessung noch nicht zugelassen ist (Prüfmöglichkeit von Serverstromkreisen ohne USV). Die Aussagekraft der Messung zur Beurteilung ist ja eigentlich unstrittig. ! Das Anwenden der nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen hergestellten Leckstromzangen (das GS-Zeichen bestätigt dies) als Messmittel zum Nachweis des Zustands der Anlagen und Betriebsmittel ist nirgendwo verboten. Insofern liegt es in der Verantwortung des Herstellers/Prüfers einer Anlage, darüber zu entscheiden, ob die Leckstromzange ihm im konkreten Fall die nötigen Aussagen über den Zustand der Anlage und für deren Freigabe liefert. Es bleibt ja auch in allen anderen Fällen dem Hersteller/Prüfer überlassen, wie er den ordnungsgemäßen/VDE-gerechten Zustand der Anlage nachweist. In DIN VDE 0100 Teil 610 wird z. B. beim Ermitteln des Schleifenwiderstands anstatt des Messens auch das Berechnen oder Modellieren gestattet. In jedem Fall hat der Prüfer das Recht, auch mit anderen, im Sinne der Sicherheit der Aussage über die Sicherheit der Anlage, gleichwertigen Messmitteln zu arbeiten. Hauptsache, seine Schlussentscheidung stimmt. So heisst es z. B. in BGV A2 (früher VBG 4) § 2 „Eine elektrotechnische Regel gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen wird...“. Dass die Messungen mit der Leckstromzange „ebenso wirksam“ sind wie die Isolationswiderstandsmessung, das beweisen Praxis, Logik, Kataloge und die Literatur. Ehe dies auch in den Normen auftaucht - so konkret können sie eigentlich kaum noch werden - können noch Jahre vergehen. Ihren nichtfachkundigen Auftraggeber müssen Sie mit dieser Entscheidung nicht quälen. Sie dürfen von ihm ja auch keine Anweisungen für die von Ihnen zu verantwortende Facharbeit entgegen nehmen (VDE 1000 Teil 10). Beachten müssen Sie bei der Messung: die Genauigkeit der Messzange, das unbedingte Sauberhalten der Auflageflächen und die durch Fremdfelder am Messort entstehenden Fehler. Machen Sie auf jeden Fall am Messort auch eine Messung ohne die dann zu umfassenden Leiter. Da werden Sie sich mitunter wundern und feststellen, dass es sehr auf die Kompetenz des Prüfers und seine Kenntnisse über die Messgeräte ankommt, wenn aus den Messergebnissen auf den Zustand der Anlage geschlossen werden muss. Das gilt für den mit einem Prüfgerät gemessenen Isolationswiderstand ebenso wie für den durch die Leckstromzange angezeigten Ableitstrom einer Anlage. Messen Sie mit einer solchen Zange bei Gelegenheit einmal die Ableitströme in den PA-Leitungen alter Anlagen mit dem TN-C-System. K. Bödeker Maßnahmen für Sekundärstromkreise mit 5 V ? Müssen Trafos (kein Sicherheitstrafo) - primärseitig 230 V, sekundärseitig 5 V/800 A, Querschnitt des Anschlusskabels 120 mm2 - sekundärseitig abgesichert und geerdet werden? Wenn ja, mit welcher Sicherung? ! Stromkreise hinter einem Transformator ohne sichere Trennung (Transformator mit getrennten Wicklungen, ohne dass die Anforderungen an die sichere Trennung erfüllt sind - Einfache Trennung), werden nach DIN VDE 0100-470 (VDE 0100 Teil 470):1996-02, wenn sie bei Wechselspannung 50 V und bei Gleichspannung 120 V nicht überschreiten, als FELV-Stromkreise (functional extra low voltage - Funktionskleinspannung ohne sichere Trennung) bezeichnet. Bei der „sogenannten Schutzmaßnahme“ FELV (FELV keine selbstständige Schutzmaßnahme) muss folgendes erfüllt werden: · Der Schutz gegen direktes Berühren muss so vorgesehen werden, dass er dem Schutz gegen direktes Berühren auf der Primärseite gleichwertig ist, z. B. durch: - Abdeckungen oder Umhüllungen oder - Isolierung entsprechend der Prüfspannung, die für den Primärstromkreis gefordert ist. · Der Schutz bei indirektem Berühren muss folgendermaßen vorgesehen werden: - In einem Versorgungssystem, in dem die Schutzmaßnahme Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung angewendet wird, durch eine Verbindung der Körper des FELV-Systems (Stromkreises) mit dem Schutzleiter des Primärstromkreises. - Wenn im versorgenden Stromkreis die Schutzmaßnahme Schutztrennung angewendet wird, müssen die Körper des FELV-Stromkreises mit dem isolierten, nicht geerdeten Potentialausgleichsleiter verbunden werden. Damit ergibt sich, dass für den Schutz gegen elektrischen Schlag - Schutz bei indirektem Berühren - der FELV-Stromkreis weder geerdet werden muss, noch müssen im FELV-Stromkreis Schutzeinrichtungen für die Schutzmaßnahme Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung vorgesehen werden. Eine Abschaltung im Fehlerfalle (Doppelfehler) muss durch die primärseitigen Schutzeinrichtungen erfolgen. Auch eine Isolationsüberwachungseinrichtung im ungeerdeten Stromkreis ist nicht gefordert. Allerdings müssen auch in FELV-Stromkreisen, d. h. auf der Sekundärseite des Trafos, für den Schutz der Kabel oder Leitungen entsprechende Schutzeinrichtungen vorgesehen werden - und zwar in allen Außenleitern, unabhängig davon, ob es sich um einen geerdeten oder um die ungeerdeten Leiter handelt. Dieser Schutz kann mit handelsüblichen NH-Sicherungen oder auch mit Leistungsschaltern (mit Überlast- und Kurzschlussaulöser) erreicht werden. Sofern im betreffenden Stromkreis keine Überlast aufgrund der angeschlossenen Verbraucher auftreten kann, darf auf den Schutz bei Überlast verzichtet werden. Ganz sicher kann aber davon ausgegangen werden, dass der vorgesehene Querschnitt für die angegebenen 800 A nicht ausreichend ist. Nach DIN VDE 0298-4 (VDE 0298 Teil 4) dürfen 120 mm2 im günstigsten Falle mit ca. 400 A belastet werden. Sollten die Anforderungen für den Schutz gegen elektrischen Schlag auf der Sekundärseite durch die Maßnahmen auf der Primärseite nicht erfüllt werden können, muss ein SELV- oder PELV-Stromkreis vorgesehen werden. Der Schutz der Kabel/ Leitungen auf der Sekundärseite muss hierbei aber auch erfüllt sein. W. Hörmann Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 12 1034 Im ep 11/2000 heißt es in der Leseranfrage „Bestandsschutz von NS-Verteilungen“ auf Seite 948: „SNV-Stahlblechverteilungen entsprechen nicht den VDE-Bestimmungen, denn derartige Anlagen müssen heute aus nichtleitenden Materialien bestehen“. Diese Formulierung ist nicht zutreffend. Verteilerkästen mit der Forderung nach schutzisolierter Ausführung werden üblicherweise aus Isolierstoff hergestellt. Auch einige EVU stellen in den TAB's derartige Forderungen. Wie von Herstellerseite mitgeteilt wurde, entsprachen SNV-Stahlblechverteilungen aus den achtziger Jahren nicht den VDE-Bestimmungen. Ab 1991 werden jedoch Stahlblechverteilungen vom Typ SNVp nach DIN VDE 0660 Teil 500 gebaut. Dafür liegen Nachweise der Typprüfung vor. Diese Anlagen entsprechen der Unfallverhütungsvorschrift VBG 4. A. Roth Korrekturhinweis

Autor
  • W. Hörmann
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