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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Maschinenprüfung durch den Hersteller

ep7/2010, 1 Seite

Als Hersteller haben wir eine Frage zu der Erstprüfung von Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Einer unserer Kunden fordert alle Prüfungen nach Absch. 18 der zuvor genannten Norm. Nach meiner Auffassung kann die Messung der Fehlerschleifenimpedanz nach Absch. 18.2.2 entfallen, da sie an die Bedingungen aus Absch. 18.2.3 sowie an die Tabellen 9 und 10 geknüpft ist (maximale Kabellängen gemäß Tabelle 10 werden eingehalten). Geliefert wird die Maschine nach Verfahren C komplett. Sind meine Überlegungen richtig?


Die Vorgaben der Norm VDE 0113-1 [1] sind wie auch bei den anderen Sicherheits- bzw. Prüfnormen Mindestforderungen. Andererseits kann von diesen Vorgaben auch abgewichen werden, wenn die Sicherheit auf andere Weise, d. h. hier mit anderen Prüfverfahren, gewährleistet werden kann. Somit liegt die Entscheidung bei der für die Prüfung verantwortlichen Elektrofachkraft, also bei dem Anfragenden. Natürlich muss er seine Entscheidung – im konkreten Fall also den Verzicht auf das Messen der Schleifenimpedanz – gegenüber anderen, zu einem Hinterfragen berechtigten Elektrofachkräften begründen können. Da der Kunde sicherlich durch seine verantwortliche Elektrofachkraft vertreten wird, bleibt dem Anfragenden nichts anderes übrig, als diese Elektrofachkraft anhand der Norm von der Richtigkeit seines Standpunkts zu überzeugen. Die Meinung eines Dritten, in diesem Fall wäre das meine Antwort auf die Frage, ist sicherlich fachlich interessant und vielleicht auch überzeugend, aber in keiner Weise für den Fragesteller oder für seinen Kunden verbindlich.
Gelingt es dem Hersteller der Maschine nicht, den Kunden von der Richtigkeit seines Standpunkts zu überzeugen, dann wird er wohl der Forderung nachkommen müssen, auch die Schleifenimpedanz zu messen. Der Kunde muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung [2] von der Sicherheit der zu übernehmenden Maschine überzeugt sein und sitzt zudem als Kunde ja ohnehin am längeren Hebel.
Verzicht auf Messung der Schleifenimpedanz.
Aus meiner Sicht sollte weder in einer Anlage noch bei einer Maschine auf das Messen der Schleifen - impedanz verzichtet werden. Das Messen des Schutzleiterwiderstands allein genügt nicht. Rechen- und ähnliche Verfahren bringen keine Aussage über den tatsächlichen Zustand der Leitungsadern. Der Prüfer muss den Wert der Impedanz der Schleife (L_PE) als Messergebnis vor Augen haben, ihn im Vergleich mit dem Schutzleiterwiderstand kritisch bewerten und danach entscheiden, ob die Schleife den üblichen Anforderungen und damit den Abschaltbedingungen genügt. Selbst wenn sich die Berechtigung eines Verzichts aus den Normenvorgaben herleiten lässt, kann dieses Recht nicht willkürlich in Anspruch genommen werden. Es ist immer erforderlich nachzuweisen, dass trotz dieses Verzichts alle etwaigen Mängel gleichermaßen entdeckt und die Sicherheit mit der gleichen Konsequenz gewährleistet wird.

Quellen

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.


Autor
  • K. Bödeker
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