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Kurz informiert

ep12/2012, 1 Seite

Grundlagen des Explosionsschutzes; Änderungen in der SV ab Januar 2013; BSG-Urteil zur Hinterbliebenenrente; VOB/B 2012 mit neuen Fristen; Arbeitsschutz Aktuell


BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 12 999 KURZ INFORMIERT Grundlagen des Explosionsschutzes Die BG ETEM bietet auf ihrer Internetseite ein neues interaktives Lernmodul an. Es beschreibt die Voraussetzungen, die zu einer Explosion führen können und gibt Beispiele für betriebliche Situationen, in denen eine erhöhte Explosionsgefahr besteht. Darüber hinaus werden Kennzeichnungen, Zoneneinteilungen und Schutzmaßnahmen ausführlich behandelt. Das Lernmodul ist unter: www.bgetem.de mit Webcode 12203300 zu finden. Änderungen in der SV ab Januar 2013 Ab 1. Januar 2013 gelten voraussichtlich neue Rechengrößen in der Sozialversicherung (SV) - vgl. Tafel . Zudem gibt es eine Reihe von weiteren Änderungen. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich von 19,6 % auf 18,9 %. Derzeit gibt es etwa 6,9 Millionen Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Minijobber dürfen ab 1. Januar 450 Euro statt bisher 400 Euro Rechengröße BBG 2013 Angaben in Euro monatlich im Jahr Renten- und Arbeitslosenversicherung West 5800 (5600) 69600 Ost 4900 (4800) 58800 Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 3937,50 (3825) 47250 Versicherungspflichtgrenze2) 4350 (4237,50) 52200 bundesweit Bezugsgröße West 2695 (2625) 32340 Ost 2275 (2240) 27300 vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung 34071 1) Vorläufige Zahlen, Stand 10.10.2012 2) Mindest-Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer, um in PKV zu wechseln In Klammern: Rechengrößen 2012 Quelle: BMAS Tafel Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 20131) pro Monat steuer- und versicherungsfrei verdienen, werden aber damit rentenversicherungspflichtig. Sie müssen die Rentenpauschale des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken - von 15 % auf 19,6 %. Es sei denn, der Betroffene lässt sich von dieser Pflicht befreien. Auch in der sozialversicherungspflichtigen „Gleitzone“ soll ab dem 1. Januar die Spanne der Zahlungen auf 451 bis 850 Euro pro Monat steigen. BSG-Urteil zur Hinterbliebenenrente Eine Familie hatte auf Zahlung der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung geklagt. Der Ehemann erlitt mit dem Wagen einen tödlichen Unfall auf dem Arbeitsweg, hatte jedoch zu diesem Zeitpunkt mehr als 2 Promille Alkohol im Blut. Die Unfallversicherung lehnte Hinterbliebenenleistungen ab, weil die alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit alleinige Unfallursache gewesen sei. Dagegen klagte die Witwe - jedoch letztendlich ohne Erfolg. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am 13.11.2012 die Klagen der Frau und ihrer beiden Kinder gegen den Unfallversicherungsträger ab - vgl. Urteil v. 13.11.2012 (B 2 U 19/11 R). Quelle: Haufe VOB/B 2012 mit neuen Fristen Die neue VOB/B 2012 sieht veränderte Fristen für Schlussrechnungen vor, was von erheblicher praktischer Bedeutung für die am Bau Beteiligten sein kann - so der Hinweis von Dr. Joachim Wrase, Rechtsanwalt der Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft), Berlin. Die am 13.07.2012 im Bundesanzeiger veröffentlichten Neuregelungen der VOB/A und der VOB/B traten zum 19.07.2012 in Kraft. Die VOB/B 2009 wurde mit Ausnahme des § 16 ohne Änderungen in die Ausgabe 2012 übergeleitet. § 16 VOB/B betrifft die Zahlungen. Abschlagszahlungen werden danach binnen 21 Kalendertagen fällig - anstelle von bisher 18 Werktagen. Die Schlussrechnung wird jetzt 30 Kalendertage ab Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig. Die alte, zweimonatige Fälligkeitsregelung ist damit aufgehoben worden. Insofern hat eine Angleichung an das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stattgefunden. Nur im Ausnahmefall kann die Frist auf 60 Tage verlängert werden. Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung sind ebenfalls innerhalb der neuen, kurzen Fristen zu erheben. Nach Ablauf sind Einwände hinsichtlich der fehlenden Prüfbarkeit unbeachtlich. Quelle: [GGSC] Arbeitsschutz Aktuell Über 10500 Fachbesucher kamen nach Augsburg, um sich auf der Arbeitsschutz Aktuell 2012 über die Facetten zeitgemäßer Präventionsarbeit zu informieren. Den Fachkongress unter dem Motto „Sicher und gesund arbeiten - Vision Zero in der Praxis“ nutzten 1000 Teilnehmer zum intensiven Wissenstransfer. Hier dominierten Themen rund um Baustellensicherheit, den Umgang mit Gefahrstoffen, die Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 oder auch die Herausforderungen beim Einsatz erneuerbarer Energien - etwa beim Installieren von Photovoltaik-Anlagen oder bei Arbeiten in Off-Shore-Windparks. Intensiv widmete sich der Kongress den Fragen und Lösungen im Hinblick auf die Bewältigung psychischer Belastung am Arbeitsplatz. 250 Aussteller aus Deutschland und dem europäischen Ausland stellten ihre Innovationen vor: von hochfunktioneller Schutzkleidung und Sicherungssystemen, über ergonomische Sitzmöbel hin zu intelligenten Hör- und Atemschutzlösungen. Einen Messehöhepunkt stellte erneut die Verleihung des Jugend-Arbeitsschutzpreises (Bild) im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung dar. Die Gewinner des Jugend-Arbeitsschutzpreises 2012: Der 1. Preis ging an die Azubis von Evonik Industries - sie entwickelten eine Notdusche mit automatischer Alarmierungseinrichtung nach Chemieunfällen Foto: Hinte Gmb H

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