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ep8/2011, 1 Seite
626 Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 8 BETRIEBSFÜHRUNG Elkonet-Partner wird 20 Jahre und erhält Titel „Kompetenzzentrum“ Am 26.08.2011 begehen der „Elektrobildungs- und Technologiezentrum e. V.“ (EBZ) und vor allem seine Mitglieder und Förderer - die Elektroinnungen sowie der Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen - gemeinsam mit den Mitarbeitern, Kunden und Partnern, das 20-jährige Jubiläum des Bestehens. Der Geburtstag verweist auf 20 Jahre erfolgreiches Wirken, das sich in einer modernen Bildungseinrichtung in Dresden und einer Geschäftsstelle in Bautzen sowie einer festen Verankerung im Elkonet-Netzwerk manifestiert. Für seine hervorragende Entwicklungs- und Umsetzungsarbeit auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich der Elektrotechnik wird dem EBZ der Titel „Kompetenzzentrum für Energiegewinnungs- und Hochspannungstechnik“ an diesem Tag in einem festlichen Rahmen verliehen. Der Titel wird im Rahmen einer gleichnamigen Programminitiative des Bundeswirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zur Unterstützung der konzeptionellen und inhaltlichen Bildungsarbeit überbetrieblicher Bildungseinrichtungen vergeben. Dieser attestiert die erreichte und geprüfte hohe Qualität, Aktualität und Bedarfsorientierung der Ausstattung und Aus- und Weiterbildungsangebote des EBZ. Das EBZ beabsichtigt, auch künftig mit höchster Fachkompetenz die Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Fachkräfte zu unterstützen. Dieser Anspruch spiegelt sich in der aktuellen Bildungsübersicht für das 2. Halbjahr 2011 wider sowie auch in der Ausrichtung auf die Zukunftsfelder „Energiemanagement - intelligente dezentrale Energiemanagementsysteme - Energieeffizienz“. Eine Vorreiterrolle nimmt das EBZ u. a. beim Gestalten und Koordinieren der kooperativ-dualen und berufsbegleitenden Studiengänge in der Fachrichtung Elektrotechnik ein. Diese verbinden Berufsausbildung und Hochschulstudium für (Fach-)Abiturienten oder Berufspraxis und Studium für Meister/Techniker, sodass am Ende Praktiker mit Hochschulabschluss in den Firmen tatsächlich Verantwortung und Fach- und Führungsaufgaben übernehmen können. Das am Bedarf orientierte Leistungsspektrum am EBZ reicht von der Berufsorientierung über die Aus- und Weiterbildung bis zur Aufstiegsfortbildung und Studienangeboten - www.ebz.de. KURZ INFORMIERT DGUV warnt: Vorsicht Abzocke! Die Einführung der DGUV-Vorschrift 2 - Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“- seit Januar 2011 wird gegenwärtig verstärkt von unseriösen Geschäftemachern genutzt, um Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die betrügerischen Masche funktioniert stets ähnlich: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertragabzuschließen - angeboten werden u. a. neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz.Dabeierwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf diese Vorschrift erzeugt, man droht zum Teil mit Kontrollbesuchen, sogar mit dem Benachrichtigen der Polizei, sollte das Angebot nicht angenommen werden. Doch diese Firmen handeln weder mit Billigung noch im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, denn · Infomaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote sind für die Betriebe und öffentlichen Verwaltungen über ihre jeweilige BG oder Unfallkasse in der Regel kostenlos. · Die Unfallversicherungsträger beauftragen weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Infomaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten und · auch keinesfalls externe Firmen damit, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen oder Kontrollen durchzuführen. Die BGs und Unfallkassen beschäftigen eigenes Außendienstpersonal, das sich durch einen Dienstausweis authentifizieren kann. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt bei seiner BG informieren - Telefonnummern unter: www.dguv.de/inhalt/BGuUK. Portal: www.foederalerneuerbar.de Dieses neue Online-Portal der Agentur für Erneuerbare Energien zeigt den Stand der regenerativen Energien in den Bundesländern auf. Es bietet interaktive Grafiken und Tabellen zu mehr als 100 Bereichen - von „A“ wie Anteil an der Stromerzeugung bis „Z“ wie Ziele für die CO2 -Reduktion. „Ziel des Portals ist es, den Nutzern eine schnelle Übersicht über den Status quo und über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bundesländern zu geben“, sagt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur. Zudem informiert man an dieser Stelle z. B. über Studien zum Potential der Wind- und Wasserkraft, Solarwärme oder Biogas in den Ländern, ermöglicht den Vergleich mit bisher Erreichtem und verdeutlicht damit zudem die wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energien auf Landesebene. Bauabzugssteuer bei PV-Anlagen-Errichtung Die Finanzverwaltung stuft in einer Verfügung vom 05.04.2011 die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen als „Bauleistung“ und den Errichter - durch die Einspeisung von Energie ins Stromnetz - als „Unternehmer“ ein. Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer, ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Steuerabzug muss jedoch dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Anmerkung: Ohne Vorlage einer gültigen Bescheinigung kann die Bauabzugssteuer einbehalten werden. Quelle: lightzins, Steuerberater Ulrich Bruhn, Dortmund Gewerbeuntersagung in der Insolvenz Rechtstipp der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Laut § 12 Gewerbeordnung darf eine Gewerbeuntersagung bei einem Gewerbetreibenden, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht auf genau die Umstände gestützt werden, die zum Insolvenzverfahren geführt haben. Im Klartext heißt das: Keine Gewerbeuntersagung wegen Geldknappheit in der Insolvenz. Schließlich ist es der Sinn des Insolvenzverfahrens, dass die Gläubiger möglichst zu ihrem Geld kommen und dem Betrieb womöglich noch eine Chance zur Sanierung gegeben werden kann. Oft ist eine Betriebsfortsetzung unter Aufsicht des Insolvenzverwalters sinnvoll. Der Sinn des Insolvenzverfahrens würde unterlaufen, wenn das Gewerbeamt wegen Steuerschulden frühzeitig „den Laden dichtmacht“. Trotzdem kann eine Untersagung ausgesprochen werden, wenn andere Gründe für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers sprechen - etwa Straftaten oder das Fehlen jeglicher Kooperation mit dem Finanzamt schon vor Beginn des Insolvenzverfahrens - vgl. hierzu auch: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2008, Az. 7 ME 144/08. Weitere Informationen zu Gewerberechtsthemen findet man unter: www.das-rechtsportal.de.
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