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Kurz informiert

ep9/2010, 1 Seite

Aktuelle BGH-Entscheidungen: Schadensersatzpflicht von Bank, Insolvenzschuldner muss Anschriftenwechsel melden; Gonkatast - berufliche Kniebelastungen, Arbeitsbühnen sicher bedienen, Nachkalkulation von Aufträgen


Aktuelle BGH-Entscheidungen Schadensersatzpflicht von Banken Die Verbraucherzentrale Bundesverband weist die Verbraucher auf ihre gestärkten Rechte gegenüber ihrer Bank im Ergebnis des neuen Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.06.2010 hin - Az. XI ZR 308/09 hin. Es geht dabei um so genannte „Kick-Backs“, Rückvergütungen an Banken im Ergebnis der Anlagen ihrer Kunden. Unterlässt es eine Bank, einen Anlagekunden über geflossene Rückvergütungen aufzuklären, so kann sie sich nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen, wenn die Beratung nach 1990 erfolgte. Ein Kunde hatte auf Anraten seiner Bank im Jahr 1997 eine Kapitalanlage gezeichnet. Die Bank hatte den Kunden nicht auf ihr zufließende „Kick-Backs“ hingewiesen und war daher zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. Die Revision war nicht zugelassen worden. Die Bank hatte daraufhin beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Der BGH wies diese ab, denn bereits in den Jahren 1989 und 1990 habe der BGH eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt und daran auch festgehalten. Die Bank hätte sich also informieren müssen - www.vzbv.de. „Und was haben die Kunden davon?“ - so die Frage, die RA J. Fiala dazu aufwirft. Seine Antwort: Bankkunden werden lernen müssen, die Abrechnungen ihrer Banken zu kontrollieren oder prüfen zu lassen. Die Beamten von Finanzaufsicht und Steuerprüfung würden wohl kaum derlei Vermögensdelikte im Interesse der Bankkunden aufgreifen. Wichtig: Erwirbt ein Verbraucher allerdings ein Anlageprodukt direkt von der beratenden Bank oder Sparkasse, muss er nicht über deren Gewinnmarge aufgeklärt werden. Eine Übertragung der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist hier derzeit nicht anwendbar - so das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 23.04.2010 - Az. 13 U 117/09. Hier hatte eine Verbraucherin direkt von einer Sparkasse Zertifikate erworben. Insolvenzschuldner muss Anschriftenwechsel melden Laut Beschluss des BGH vom 08.06.2010 - Az. IX ZB 153/09 - muss ein Schuldner während des Insolvenzverfahrens unverzüglich die Änderung seiner Anschrift, unter der er erreichbar ist, dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht melden - selbst dann, wenn er innerhalb der gleichen Gemeinde umzieht. Ansonsten verletzt der Schuldner seine Obliegenheitspflichten. Ob dadurch eine Benachteiligung der Gläubiger und somit ein Grund für das Versagen der Restschuldbefreiung vorliege, sei in diesem Fall noch nicht zu beurteilen. Daher sei die Sache an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen. Gonkatast - berufliche Kniebelastungen Kniebelastende Haltungen wie Knien oder Hocken gehören auch im Handwerk zu den Risikofaktoren für Verletzungen und Erkrankungen des Kniegelenks (vgl. auch Beitrag auf Seite 728). Sie gelten zumindest als Mitauslöser berufsbedingter Erkrankungen wie Meniskopathien, chronischer Schleimbeutelentzündungen oder Kniegelenksarthrosen (Gonarthrosen). Daher rücken sie verstärkt in den Fokus der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Unter Federführung des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde daher ein Forschungsprojekt zur messtechnischen Untersuchung kniebelastender Tätigkeiten veranlasst. Ziel dieser Studie sollte der Aufbau eines berufsspezifischen Katasters auf der Grundlage valider Daten sein, die mithilfe des Messsystems CUELA (Computerunterstützte Erfassung und Langzeit-Analyse von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems) direkt an den Arbeitsplätzen zu erheben waren. Das auf der Grundlage von insgesamt etwa 530 Messstunden entwickelte Kataster enthält Daten zu 16 Berufen - auch zum Installateur bei Dacharbeiten - mit insgesamt 242 Arbeitsschichtaufnahmen. Es bietet eine wichtige Hilfe für Ermittlungen im Zusammenhang mit Fällen von Berufskrankheiten und bei der Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen. Gonkatast - der Messwertkataster zu beruflichen Kniebelastungen (IFA-Report 1/2010) ist unter www.dguv.de/ifa/de verfügbar. Arbeitsbühnen sicher bedienen Mit dem „Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen“ BGG 966 gibt die DGUV dem Unternehmer eindeutige Hilfestellung, wie die Auswahl und Ausbildung seiner Mitarbeiter für das Bedienen von Arbeitsbühnen aussehen sollte. Sie ist damit eine wertvolle Hilfe für Sicherheitsverantwortliche - wenn auch nicht rechtsverbindlich. Wird davon abgewichen, muss das gleiche Sicherheitsniveau anderweitig erreicht werden. Die Diskussion um den Arbeitsbühnen-Führerschein ist nach Inkrafttreten des neuen BG-Grundsatzes im Juli, der die Ausbildung von Bühnen-Bedienern genauer beschreibt, wieder neu entbrannt. Für Gabelstapler-Fahrer gibt es den „Stapler-Schein“. Auch für Bühnenbediener in England gibt es eine spezielle Drive-Lizenz. Ist man jetzt mit der neuen BGG 966 auf dem Weg zu einem Arbeitsbühnen-Führerschein - diese Frage stellt Gardemann als Arbeitsbühnenvermieter in seinem Kommentar zur BG 966 in den Raum. Nachkalkulation von Aufträgen Sage hat in der aktuellen Version der kaufmännischen Softwarelösung „HWP 2011 Elektro“ die Nachkalkulation von Aufträgen komplett überarbeitet. Mithilfe eines grafischen Soll-Ist-Vergleichs ist es möglich, Planabweichungen im Projekt zu visualisieren und so auf etwaige Unregelmäßigkeiten im Projektverlauf hinzuweisen. Darüber hinaus hat man die dynamischen Baudaten (DBD) um Regionalfaktoren erweitert. Die Durchschnittswerte für Material- und Lohnkosten werden durch Regionalfaktoren korrigiert, wodurch die Nacharbeit regionaler Marktbedingungen entfällt. Zur weiteren Zeitersparnis der täglichen Büroarbeit hat man zudem eine intuitiv bedienbare Oberfläche und eine erweiterte Schnellstartleiste entwickelt. BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 9 722 KURZ INFORMIERT TERMIN Elektrische Systeme von Windenergieanlagen (WEA) Termin: 25.-26. Oktober 2010 in Essen Veranstalter: Haus der Technik e.V., Essen Fachliche Leitung: Prof. Dr.-Ing. Detlef Schulz von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg Zielstellung ist es,das elektrische System der Windenergietechnik umfassend in Theorie und Praxis zu untersuchen mit den Schwerpunkten wie z. B.: · unterschiedliche Generatortypen und Betriebsarten · Funktion und Wirkungsweise von Frequenzumrichtern · Leistungsregelung · typische Schadensbilder beim Betrieb von WEA sowie · die rechtlichen Rahmenbedingungen der Netzanschlussrichtlinien und die Netzeinbindung. Informationen und Anmeldung Frau Wiese, Tel.: 0201 1803-344, Fax: 02011803-346 oder im Internet www.windenergie-info.de Fachveranstaltung

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