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Kurz informiert

ep7/2012, 1 Seite

Sommerfest - Freigrenzen beachten; Impressumspflicht auf Facebook-Seiten; Mit Sicherheit gut ins Berufsleben starten; Berufsbekleidung mit Kühleffekt; Aus VKE-Eltkauf wird E-Masters


BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 7 557 KURZ INFORMIERT Outdoor-Jacke mit Kühleffekt und UV-Schutz Foto: Kübler Sommerfest - Freigrenzen beachten Es ist wieder Zeit für Sommerfeste. Grundsätzlich sind die Kosten für solche Betriebsveranstaltungen steuerlich abzugsfähig. Jedoch ist der steuerliche Spielraum genau einzuhalten. Im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die Finanzverwaltung ihren Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. In diesem Zusammenhang können Unternehmen bei Betriebsfeiern jetzt leicht in die Umsatzsteuerfalle tappen. „Wird die Freigrenze von 110 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Mitarbeiter überschritten, streicht der Fiskus den Vorsteuerabzug für sämtliche Veranstaltungskosten“, betont Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS. Gleichzeitig wäre aber keine umsatzsteuerpflichtige Entnahmebesteuerung mehr vorzunehmen. Die Finanzbehörden unterstellen bei Verletzung der kritischen Grenze einen überwiegend privaten Charakter der Feier. Dies führt weiterhin dazu, dass alle Veranstaltungskosten lohnsteuerpflichtig werden und dafür Sozialabgaben zu entrichten sind. Weiterhin ist zu beachten, dass die Freigrenze nicht pro Teilnehmer, sondern pro teilnehmenden Mitarbeiter gilt. Die anteiligen Kosten für betriebsfremde Personen sind dem zugehörigen Arbeitnehmer zuzurechnen. Tipp der WWS Wirtz, Walter, Schmitz Gmb H: genau dokumentieren, wer allein oder in Begleitung an der Betriebsfeier teilgenommen hat, um die Kosten pro Gast nachvollziehen zu können. Die kritische Grenze von 110 Euro sollte keinesfalls überschritten werden. Abhilfe kann eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers schaffen, der den übersteigenden Betrag ausgleicht; oder die Firma nutzt die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung und führt zusätzlich zu den Ausgaben 25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an den Fiskus ab. Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz Impressumspflicht auf Facebook-Seiten Bei gewerblichen Internetauftritten aller Art ist der Anbieter nach § 5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, ein Impressum mit bestimmten Pflichtangaben verfügbar zu machen. Dieses muss für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wird ein Account bei einem sozialen Netzwerk nicht nur privat genutzt, sondern auch für gewerbliche oder Marketing-Zwecke, müssen wie bei einer gewerblichen Internetseite die gesetzlichen Vorgaben der Impressumspflicht beachtet werden. Eine fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In der Praxis wichtiger. Es handelt sich auch um einen Wettbewerbsverstoß, der möglicherweise zu einer teuren Abmahnung durch Konkurrenten führt. Darauf weist die D.A.S. Rechtsschutzversicherung in ihren aktuellen Gewerbeinformationen hin und stellt dazu aktuelle Urteile vor. Interessant war vor allem der Fall eines Online-Shops - vgl. dazu Landgericht (LG) Frankfurt/M., Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136/11. Dieser bot Video-Filme im Fernabsatz an. Auch im sozialen Netzwerk Facebook war das Unternehmen aktiv - allerdings dort ohne Angabe eines Impressums. Ein Konkurrent wurde auf den Verstoß aufmerksam und ging mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen vor. Das LG Frankfurt/M. untersagte dem Online-Händler antragsgemäß den Betrieb einer Internetpräsenz ohne Impressum. Dem Urteil zufolge muss auch eine einzelne Facebook-Seite, sobald diese nicht mehr ausschließlich privat genutzt wird, mit einem Impressum ausgestattet sein, welches die Pflichtangaben nach § 5 TMG enthält. Als wettbewerbswidrig wurden auch bestimmte Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten angesehen. Das Gericht wies darauf hin, dass diese aus dem Cache von Suchmaschinen entfernt werden müssten. Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung Mit Sicherheit gut ins Berufsleben starten Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2012 erhalten BG ETEM-Mitgliedsbetriebe, die Auszubildende einstellen, ein kostenloses Medienpaket. Zur Auswahl stehen Pakete zu Themen wie: Feinmechanik/ Arbeiten an Maschinen, Elektrohandwerke/ elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft sowie Büro/Verwaltung. Sie enthalten praxisnahe, anschauliche Informationen zu den grundlegenden Aspekten der Arbeitssicherheit. Neben Broschüren gehören dazu auch DVD-ROMs mit Informationsmodulen, z. B. zu den Themen elektrischer Strom, hoch gelegene Arbeitsplätze, Lärm oder Verkehrssicherheit. Bestellhinweise: Mitgliedsbetriebe - mit dem Formular unter www.bgetem.de, Webcode: 126 98 497 - je Mitgliedsbetrieb im Aktionszeitraum ein Paket kostenlos; weitere für 10 Euro/Stück Nicht-Mitgliedsbetriebe - 55 Euro/Paket zzgl. Versandkosten. Berufsbekleidung mit Kühleffekt Die bei Sport-, Freizeit- und Businessbekleidung bereits etablierte kühlende Coldblack-Ausrüstung kommt nun zur Sommersaison auch in der Berufsbekleidung zum Einsatz. Hersteller Kübler bietet innerhalb seiner Inno Plus Serie Coldblack-Modelle in Schwarz (Bild) an. Die im Färbeprozess aufgebrachte Ausrüstung vermindert das Aufheizen des Gewebes unter Sonneneinstrahlung und schützt gleichzeitig vor UV-Strahlung (UV-Faktor 30). Das Besondere der Textilien mit Coldblack: Sie reflektieren bis zu 80 % der Wärmestrahlung und bleiben fühlbar kühler. Dies wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der Träger aus. Das hautfreundliche Twill-Gewebe aus 35 % Baumwolle und 65 % Polyester in Verbindung mit der ergonomischen Schnittführung bietet guten Tragekomfort und ist zudem strapazierfähig. Die Coldblack-Reihe beinhaltet Jacke, Bund- und Latzhose, Bermuda und Polo-Shirt. Aus VKE-ELTKAUF wird e-masters Alles ist neu: der Name, das Zeichen und die zugrunde liegende Strategie. Im Juli firmiert die am Markt bekannt VKE-Eltkauf Gmb H zur e-masters Gmb H (www.emasters.de) um. Hintergrund ist die Zielsetzung der Marketing-und Dienstleistungskooperation aus Hannover, ihre 2000 Mitgliedsbetriebe für die Zukunft in einem wettbewerbsintensiven Markt zu rüsten. Mit einem modernen Namen, attraktiver Optik und einem dynamischen Auftritt wird e-masters sowohl die Marke der Kooperation selbst als auch das Zeichen für die Mitglieder. „Wir glauben an die Kraft starker Marken...“, erklärt Geschäftsführer Jens Gorr zum Neuauftritt der Kooperation. „Unsere neue Marke ist so konzipiert, dass sie den Elektro-Profis einen starken, eigenständigen Auftritt verleiht, aber z. B. auch mit der e-Marke des ZVEH kombiniert werden kann.“

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