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Elektrotechnik | Installationstechnik

Kraftbetätigte Türen und Tore

ep5/2003, 1 Seite

Für die elektrische Installation eines kraftbetätigten Tores wurde eine 16-A-CEE-Steckvorrichtung mit entsprechendem Stecker als Netz-Trenneinrichtung ausgewählt. Muss die Steckvorrichtung gemäß Abschnitt 5.3.4 der Norm EN 60 204-1 (VDE 0113 Teil 1) "Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen" leicht zugänglich sein und zwischen 0,6 und 1,9 m oberhalb der Zugangsebene liegen oder darf sie - wie früher - neben dem Torantrieb in einer Höhe von z. B. 4 m angebracht werden?


nun umfassender dargestellt. Im Abschnitt 10.7.1 wird die Forderung erhoben, dass Geräte zum Stillsetzen im Notfall leicht erreichbar sein müssen. Sie sind an jedem Bedienstand und an anderen Orten vorzusehen, wo eben das Einleiten eines Stillsetzens im Notfall erforderlich ist. Wo genau das ist, kann in speziellen Normen erhoben sein oder ist im Ergebnis einer Risikobeurteilung im Ermessen von Hersteller und Betreiber festzulegen. Soweit ein kurzer Blick in die zutreffende Norm. In der von Ihnen geschilderten Situation wird wohl nicht von einer der genannten Situationen auszugehen sein. Sie sollten Ihren Geschäftsführer fragen, ob sich in der Risikobeurteilung tatsächlich die Anordnung eines Notbefehlsgeräts im Schaltschrank und in dieser Position ergibt. Wichtig ist die leicht erreichbare Anordnung am Bedienstand. Zusätzlich kann die Anordnung weiterer Notbefehlsgeräte, auch wie von Ihnen beschrieben in ortsveränderlicher Ausführung, erforderlich sein. A. Roth Kraftbetätigte Türen und Tore ? Für die elektrische Installation eines kraftbetätigten Tores wurde eine 16-A-CEE-Steckvorrichtung mit entsprechendem Stecker als Netz-Trenneinrichtung ausgewählt. Muss die Steckvorrichtung gemäß Abschnitt 5.3.4 der Norm EN 60 204-1 (VDE 0113 Teil 1) „Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ leicht zugänglich sein und zwischen 0,6 und 1,9 m oberhalb der Zugangsebene liegen oder darf sie - wie früher - neben dem Torantrieb in einer Höhe von z. B. 4 m angebracht werden? ! Im vorliegenden Fall lässt die VDE 0113 Teil 1 (EN 60204-1) eigentlich keinen Spielraum zu. Die Definition besagt eindeutig - Zitat: 5.3.4: „Die Handhabe für die Netz-Trenneinrichtung muss leicht zugänglich sein und zwischen 0,6 m und 1,9 m oberhalb der Zugangsebene liegen; eine maximale Höhe von 1,7 m wird empfohlen.“ Da für den angegebenen Fall auch keine Ausnahme vorgesehen ist, gibt es aus meiner Sicht nur die Möglichkeiten - wenn praktisch durchführbar - entweder die Trenneinrichtung wie vorgeschrieben anzubringen oder eine entsprechende Zugangsebene zu schaffen. W. Kühnel Einspeisung mobiler Tankstellen ? Eine mobile Betankungsanlage für Vergaserkraftstoff (VK) soll einen Elektro-Anschluss erhalten, um die Förderpumpe - 24 V/0,6 A - zu versorgen. Dazu ist vorgesehen, in einer benachbarten Elektroverteilung einen Transformator mit Gleichrichter einzubauen. Kann man das mit normalen Betriebsmitteln realisieren oder stellt der Explosionsschutz zusätzliche Anforderungen an den Transformator, den Gleichrichter und die örtliche Anordnung? Gibt es dafür Literaturhinweise? ! Kleinzapfgeräte, die Vergaserkraftstoff abgeben, unterliegen den Bedingungen des Explosionsschutzes. Sie dürfen nur in Ex-Ausführung in Verkehr gebracht und nach den Anforderungen des Explosionsschutzes betrieben werden. Für die Beschaffenheit der Energieversorgung trifft das aber nur dann zu, wenn die betreffenden Versorgungseinrichtungen sich innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen befinden oder wenn Stromkreise der Zündschutzart Eigensicherheit „i“ unmittelbar einzuspeisen sind (hier denkbar für Steuerung oder Signalisierung). Der Bereich außerhalb bis 0,2 m um das Zapfgerät gilt gemäß TRbF 40 als explo-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 5 355 Anzeige

Autor
  • W. Kühnel
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