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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Instandsetzung von elektrischen Anlagen unter Zeitdruck

ep9/2011, 3 Seiten

Ich bin als verantwortliche Elektrofachkraft in einem Industriebetrieb mit etwa 850 Mitarbeitern tätig. Gelegentlich kommt es hier vor, dass an den Fertigungsanlagen zur Verbesserung der Sicherheit Not-Aus-Schalter ergänzend zu den vorhandenen Not-Aus-Schaltern an anderen Stellen der Maschinen kurzfristig nachgerüstet werden müssen. Es kommt auch vor, dass Not-Aus-Einrichtungen von mehreren Maschinen miteinander gekoppelt werden, sodass diese Maschinen bei der Betätigung nur eines Schalters zum Stillstand kommen. Die entsprechenden Umbauaufträge erhalten wir von der Produktionsabteilung, also dem Betreiber, oder von der Sicherheitsabteilung. Da bei uns im Betrieb hoher Produktionsdruck herrscht und die Anlagen rund um die Uhr laufen, gibt man uns nicht die Möglichkeit, an den freigeschalteten Maschinen zu arbeiten. Müssen Maschinen aus fertigungstechnischen Gründen doch einmal freigeschaltet werden, dann sind die Zeiten so kurz oder zu so unmöglichen Terminen, dass wir als Elektrofachkräfte die Nachrüstung der Not-Aus-Befehlsgeräte nicht einwandfrei und vollständig durchführen können. Meiner Einschätzung nach teilen sowohl die Führungskräfte der Betreiberabteilung als auch die Sicherheitsfachkräfte die Einstellung, sie hätten ihre Schuldigkeit mit der Meldung an die Abteilung für Elektroinstandhaltung getan und damit die Pflicht der Nachrüstung und auch die Haftung, wenn sich ein Unfall aufgrund noch nicht durchgeführter Arbeiten ereignet, an uns Elektroinstandhalter weitergegeben. Wie ist diese Situation einzuschätzen? Haften wir mit dem Erhalt des Auftrags oder ist hier der Betreiber bzw. die Sicherheitsabteilung verantwortlich?


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Autoren
  • J. Schliephacke
  • H. H. Egyptien
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