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Elektrotechnik | Installationstechnik

Verlegen von Kabeln und Leitungen in Beton

ep9/2011, 1 Seite

Kabel und Leitungen des Typs NYY und NYM sollen in Filigrandecken im Beton verlegt werden. Der Beton wird nach der Verlegung der Kabel und Leitungen sowie der Montage der Bewehrungseisen eingebracht und mittels Flächenrüttler verdichtet. Laut Planung ist eine Verlegung der Kabel und Leitungen im Schutzrohr vorgesehen. jedoch schlägt der beauftragte Generalunternehmer (GU) aus Kostengründen aber vor, auf das Schutzrohr zu verzichten. Diese Ausführung wurde durch den GU bei einem anderen Bauvorhaben bereits umgesetzt. In DIN VDE 0100-520 (521.7.2.1) ist eine Verlegung von Mantelleitung im Beton, ausgenommen in Schütt-, Rüttel- oder Stampfbeton, zugelassen. Somit darf eine Verlegung von Mantelleitung vom Typ NYM in einer Filigrandecke ohne Schutzrohr meines Erachtens nach nicht erfolgen. Gemäß der DIN VDE 0100-520 ist eine Verlegung von Kabeln, z. B. NYY, in Beton zugelassen. Eine Einschränkung der Verlegung, wie bei der Mantelleitung, ist nicht enthalten und auch mechanischer Schutz ist nicht ausdrücklich gefordert. In der DIN VDE 0100-520 wird jedoch gefordert, dass eine mechanische Beanspruchung (z. B. durch Schlag, Eindringen oder Druck) möglichst vermieden werden soll. Ich bin hier der Auffassung, dass eine mechanische Beschädigung des Mantels (z. B. durch die Montage der Bewehrungseisen) bei dem Verlegen innerhalb einer Filigrandecke nicht auszuschließen ist, sodass auch hier Schutzrohre erforderlich wären. Ist das Verlegen von Mantelleitung NYM im Beton, bei Verdichtung des Betons mittels Flächenrüttler, ohne Schutzrohr zulässig? Ist es zulässig, NYY-Kabel innerhalb einer Filigrandecke ohne Schutzrohr zu verlegen?


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Autor
  • H. Senkbeil
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