Elektrotechnik
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Kabel und Leitungen
Kabelverlegung auf Kabelrinnen
ep6/1999, 3 Seiten
· Auch die Übertragungskapazität des Hauptleitungsnetzes einschließlich der Zuleitung zum Stromkreisverteiler entspricht meist nicht den Forderungen, die heute erhoben werden [3][4]. · Darüber hinaus ist auch die ästhetische Gestaltung oftmals nicht zufriedenstellend. Davon ausgehend sollte im Gespräch mit dem Auftrageber schon im Vorfeld, spätestens aber nach der Wiederholungsprüfung, über die zukünftige Gestaltung der vorhandenen Anlage beraten und nach einer möglichen Lösung gesucht werden, die vielleicht nicht sofort und nur in Teilschritten zu verwirklichen ist. Das muß die Weiternutzung von erhaltungswürdigen Anlagenteilen nicht ausschließen. Bei der praktischen Realisierung sollte vor allem den Verbindungsstellen und dem Isoliervermögen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Nur so ist der Schutz gegen elektrischen Schlag, der Brand- und Sachschutz und schließlich auch die Funktions- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Auch ästhetischen Fragen ist die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Empfehlungen Betrachtet man unter diesen Gesichtspunkten die von Ihnen genannten Leitungsarten und Leitermaterialien, dann ist ganz allgemein folgendes zu empfehlen: 1. Aluminium als Leitermaterial hat spezifische Eigenschaften. Werden diese entsprechend beachtet, dann sind Anlagen auch mit Al-Leitungen elektrosicher zu gestalten. Mit der aus der DDR bekannten Preßverbindungstechnik lassen sich widerstandsarme und auch dauerhafte Leiterverbindungen in vollem Umfange realisieren [5]. Eine Vorbehandlung der Leiterenden (Beseitigung der Oxydschicht an der Oberfläche) ist nicht notwendig. Da Al-Leiter bei Beschädigungen zum Brechen neigen, sollten alte Anschlüsse nicht erneut genutzt, sondern die Verbindungsstellen nachgesetzt werden. Unter Beachtung dieser Hinweise lassen sich vorhandene Leitungen mit Al-Leitern (Aderleitungen, Sondersteg- und Stegleitungen, Installationszwillings- und -drillingsleitungen der Typen NIZAY und NIDAY) weiter einsetzen. Auch Al/Cu-Verbindungen sind mit der Preßtechnik möglich. Auf diese Weise lassen sich u. a. Cu-Aderleitungen an Al-Leitungen anpressen, so daß ein sicherer Anschluß an den Steckklemmen von Schaltern und Steckdosen zu gewährleisten ist. 2. Problematisch kann der Einsatz alter NGA-Leitungen sein. Auch wenn die Messung der Isolationswiderstände zunächst noch zulässige Werte ergibt, kann das Ergebnis trügerisch sein. Die Aderisolierung ist oftmals so spröde, daß schon geringe Bewegungen an Anschlußstellen zum Abplatzen führen können. Hier ist also zumindest Vorsicht geboten. 3. Installationen auf Putz sollten dort entfallen, wo Leitungen unter Putz gefordert werden oder eine Installation in Installations-Kanalsystemen als zweckmäßig angesehen wird. Das trifft vor allem auf Isolierrohre (Bergmann-Rohr), aber auch auf andere Aufputzinstallationen zu, z. B. mit Mantelleitungen. Wegen der geringeren Dimensionierung können allenfalls noch Rohrdrähte bedingt weiterverwendet werden. Hier dürfte aber die Verbindung in Abzweigdosen Probleme bereiten. Die Schrauben in den Schlitzklemmen lösen sich bekanntlich sehr leicht und bleiben oftmals unauffindbar. Nicht alle in Altbauten anzutreffenden Installationen und Betriebsmittel können hier genannt werden. Die Hinweise lassen sich aber sinngemäß auch hier anwenden. Einige Materialien, z. B. Zinkleitungen haben sich von selbst überlebt oder sind vielen unter den jüngeren Fachkollegen gar nicht mehr bekannt, so daß darauf nicht näher eingegangen werden muß. Abschließend sei der Hinweis gestattet, daß im Zweifelsfall immer einer den neuen Normen entsprechenden Ausführung der Vorzug gegeben werden sollte. Literatur [1] RAL-RG 678 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Anforderungen. Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. [2] DIN 18 015-2:1995-12 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung. [3] DIN 18 015 Teil 1:1992-03 -; Planungsgrundlagen. [4] Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz (TAB). [5] Hengelhaupt, F.: Preßverbindungstechnik und Rekonstruktion von Plattenbauten. Elektropraktiker, Berlin 50(1996)2, S. 110-111. H. Senkbeil Kabelverlegung auf Kabelrinnen ? Wie verlegt man fachgerecht 42 Einzeladern NYY-O 1 x 240 mm2 verteilt auf zwei gelochte Kabelrinnen, Breite 500 mm Höhe 80 mm? Durchmesser jedes Kabels ca. 27 mm. Berücksichtigt werden soll dabei insbesondere die maximal mögliche Wärmeabgabe. Könnte die Lösung folgendermaßen aussehen: L 1 = 12 Adern; L 2 = 12 Adern; L3 = 12 Adern; PEN = 6 Adern (Bild )? Die Stromaufnahme der angschlossenen Anlage beträgt 3200 A je Phase. Wodurch erklären sich unterschiedliche, mit einem Zangenamperemeter gemessene Einzeladerstromwerte, obwohl die Einzeladerlängen fast identisch sind? ! Kabelverlegung. Bei der Verlegung von einadrigen Kabeln und Leitungen müssen neben den auch für mehradrige Kabel und Leitungen geltenden Auswahl- und Verlegekriterien, wie Bündelung, Umgebungstemperatur usw., besonders die Auswirkungen von Stoßkurzschlußströmen betrachtet werden. Entsprechend DIN VDE 0298 Teil 1, Abschnitt 5.1.2, müssen die verlegten Kabel den dynamischen Kurzschlußbeanspruchungen standhalten. Sie müssen also in ihrer Lage verbleiben und weder das Kabel noch die Befestigung dürfen beschädigt werden. Üblicherweise werden die Kabel als Bündel verlegt. Bei der Anordnung in einer Ebene, also alle Einzeladern nebeneinander, ist aufgrund der besseren Wärmeabstrahlung zwar die Belastbarkeit höher, jedoch vergrößert sich der Platzbedarf sowie der Befestigungsaufwand. Insofern haben Sie mit der im Bild dargestellten Lösung aufgrund der vorgegebenen Kabelrinnen eine praktikable Lösung gewählt, da eine Befestigung von 42 Einzeladern nebeneinander nicht möglich wäre. Zur Kompensation der im Kurzschlußfall auftretenden dynamischen Kräfte werden die einzelnen Adern von Mehraderkabeln werkseitig verseilt. Diese Lösung ist bei den von Ihnen verwendeten 240 mm2 Kabeln nachträglich sicher nicht durchführbar. Daher sind folgende Punkte für die Einspannlängen, d. h. die Schellenabstände, zu betrachten: · Biegebeanspruchung Es dürfen keine Schäden durch zu starkes Biegen der Kabel zwischen den Schellen oder Knicken der Kabel an den Schellen entstehen. · Flächendruck Der Leiter darf sich innerhalb der im Kurzschlußfall erwärmten und somit weichen Isolierung im Bereich der Schellen nicht unzulässig verlagern. · Schellenbeanspruchung Die Schellen werden durch den Kurzschluß auf Zug beansprucht. Dieser Beanspruchung müssen sie standhalten. Zur Ermittlung der maximal zulässigen Einspannlängen (Schellenabstände) unter Berücksichtigung der vorgenannten drei Kriterien muß der maximal mögliche Stoßkurzschlußstrom bekannt sein. Mit ihm können nach in der einschlägigen Fachliteratur angegebenen Formeln die Einspannlängen berechnet werden. Unter Umständen ist dies jedoch nicht notwendig. Sicher können Ihnen die Kabelhersteller mit Verlegeanleitungen und Tabellen bzw. Kurven zu maximal zulässigen Einspannlängen in Abhängigkeit vom jeweiligen Stoßkurzschlußstrom dienen. Zusammenfassend ist zu sagen, die von Ihnen vorgeschlagene Lösung stellt wohl die einzig praktikable dar. Bezogen auf die maximal mögliche Wärmeabstrahlung wäre Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 6 514 zwar die Verlegung in einer Ebene günstiger, sie scheint aufgrund der vorgegebenen Kabelrinnen jedoch nicht durchführbar. Einzelader-Stromwerte. Hierzu gibt es mehrere Erklärungen. Alle beruhen jedoch auf den unterschiedlichen Widerständen der Einzeladern. Da Ihrerseits keine Angaben über die installierten Kabellängen sowie über die Abweichungen gemacht wurden, kann nur vermutet werden, welche der Möglichkeiten - oder die Summe aller Möglichkeiten - hier zutrifft. Einige Erklärungen könnten sein: · Unterschiedliche Erwärmung durch die Übereinanderanordnung der Kabel im Bündel als auch in zwei Kabelrinnenebenen. · Unterschiedliche Kabellängen durch verschiedene Biegeradien der Kabel an Raumecken. · Bei sehr geringen Unterschieden der Ströme, jedoch sehr langen Kabelstrecken, könnten auch die (zulässigen!) Fertigungstoleranzen bei der Kabelherstellung eine Rolle spielen. Solange die Stromunterschiede nicht zu einer Belastung einzelner Einaderkabel über ihre Nennbelastbarkeit hinaus führen, ist ein gewisser Unterschied jedoch unkritisch. J. Pietsch Arbeitsverantwortlicher bei Anstricharbeiten ? Ein Malerbetrieb erhielt über einen Werkvertrag den Auftrag, in einer Hochspannungs-Schaltanlage Anstricharbeiten auszuführen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: 1.Wer ist in diesem Fall der Arbeitsverantwortliche, ein Mitarbeiter des Malerbetriebs? Er müßte dann die Sicherheitsmaßnahmen durchführen oder deren Durchführung kontrollieren und auch die Freigabe erteilen. Wäre dazu auch eine Schaltberechtigung notwendig? 2.Was heißt eigentlich die „Freigabe erteilen“? Ist es die Bestätigung, daß die Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind oder ist es der Auftrag, mit der Arbeit zu beginnen? Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Pflichten des Auftraggebers, die sich aus dem Werkvertrag ergeben (2. Garant bei Fremdfirmeneinsatz)? ! Arbeitsverantwortlicher In DIN VDE 0105-100 vom Oktober 1997 ist der Arbeitsverantwortliche im Abschnitt 3.2.1 wie folgt definiert. „Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.“ Heft 13 der VDE-Schriftenreihe [1] enthält hierzu auf Seite 26 u. a. den Kommentar: „Für die Durchführung von Arbeiten an, mit oder in der Nähe einer elektrischen Anlage ist ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen. Er trägt die Verantwortung dafür, daß alle einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden. An den Arbeitsverantwortlichen werden verschiedene Anforderungen gestellt : - Kenntnisse über die übertragenen Arbeiten und Erfahrung mit der Durchführung solcher Arbeiten. - Kenntnisse der für die Durchführung der übertragenen Arbeiten anzuwendenden Vorschriften und Normen. - Fähigkeit, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen. - Fähigkeit zum Erkennen der mit den übertragenen Arbeiten verbundenen Gefahren. Aufgrund der vorstehenden Anforderungen kommt als Arbeitsverantwortlicher in der Regel eine Elektrofachkraft in Frage. In Ausnahmefällen kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Funktion eines Arbeitsverantwortlichen übernehmen, z. B. bei Korrosionsschutzarbeiten an Freileitungsmasten. Damit ist Ihre Frage eigentlich beantwortet. Ich gehe davon aus, daß in Ihrem Beispiel die Malerarbeiten von mehreren Personen der Malerfirma ausgeführt werden. Einer aus dieser Gruppe muß dann ,,das Sagen“ haben, er ist dann der Arbeitsverantwortliche. Zusammenarbeit des Arbeits- und des Anlagenverantwortlichen Gemäß den Erläuterungen in [1] zu DIN VDE 0105-100, Abschnitt 3.2.2, hat der Anlagenverantwortliche für eine bestimmte elektrische Anlage sicherzustellen, daß bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet wird. In DIN VDE 0105-100, Abschn. 6.1, steht u. a.: „Vor Beginn der Arbeit muß der Arbeits- dem Anlagenverantwortlichen die Art, den Ort und die Auswirkungen der vorgesehenen Arbeiten auf die Anlage melden. Vorzugsweise ist diese Meldung schriftlich zu machen, insbesondere bei komplexen Arbeiten. Nur der Anlagenverantwortliche darf die Erlaubnis für die vorgesehene Arbeit geben.“ Das heißt, der Anlagenverantwortliche - der Betreiber der Anlage - gibt, nachdem er die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, dem Arbeitsverantwortlichen die Erlaubnis zur Durchführung der vorgesehenen Arbeiten. Die Freigabe zur Arbeit hat der Arbeitsverantwortliche, in unserem Beispiel der Malerpolier, seinen Mitarbeitern zu erleiten. In [1], Seite 108, ist beispielhaft ein „Freigabeschein“ dargestellt. Selbstverständlich ist es Aufgabe des Anlagenverantwortlichen, den „Malerpolier“- Arbeitsverantwortlichen vorher zur elektrotechnisch unterwiesenen Person für die betreffende Anlage und die auszuführenden Arbeiten zu qualifizieren. Aus all diesen Üerlegungen ergibt sich ganz eindeutig, daß der Arbeitsverantwortliche in unserem Beispiel keinesfalls eine Schaltberechtigung braucht. Freigabe zur Arbeit Nach DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.2.6, darf die Freigabe zur Arbeit nur vom Arbeitsverantwortlichen - nach Durchführung der in 6.2.1 bis 6.2.5 beschriebenen Maßnahmen - erteilt werden. Das heißt, nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln. Im Beispiel des „Freigabescheines“ in [1] wird deutlich die Zweistufigkeit des Freigabeverfahrens aufgezeigt: · Im allgemeinen erteilt der Anlagenverantwortliche die Erlaubnis für die Durchführung vorgesehener Arbeiten und · der Arbeitsverantwortliche gibt an der oder den Arbeitsstellen den Beginn der Arbeiten frei. Die Durchführung der 5 Sicherheitsregeln erfolgt in der Regel durch den Anlagenverantwortlichen. Dies geht auch aus dem Bei-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 6 516 Anordnung von 42 Einzeladern (Durchmesser jeder Ader 27 mm) auf zwei Kabelrinnen (Breite 500 mm, Höhe 80 mm) L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 PEN PEN PEN L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 L1 L2 PEN PEN PEN
Autor
- J. Pietsch
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