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Elektrotechnik | Normen und Vorschriften | Installationstechnik

Installationshöhen für barrierefreies Wohnen

ep10/2010, 3 Seiten

Welche Installationshöhen sind bei Lichtschaltern und Steckdosen in Objekten für altersgerechtes Wohnen vorgeschrieben?


Installationshöhen von Bedienelementen für altersgerechtes Wohnen. In dieser Anfrage wird davon ausgegangen, dass für ein „altersgerechtes Wohnen“ Lichtschalter und Steckdosen in anderer Höhe anzuordnen sind als das für junge Menschen üblich ist. Seit sehr vielen Jahren werden die Begrifflichkeiten „altersgerechtes Wohnen“ sowie „altersgerechtes Bauen“ sehr häufig verwendet. Prinzipiell ist darunter zu verstehen, dass die Erfüllung der Bedürfnisse alter Menschen an eine Wohnung und deren Wohnumgebung bei den Planungsgrundsätzen und Empfehlungen eine entsprechende Berücksichtigung finden müssen. Es geht hierbei vor allem um Maßnahmen gegen die im Alterungsprozess eintretende Einschränkung der Mobilität, die z. B. durch Barrierefreiheit, leichte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Einbaumöbeln und Bedienelementen für Beleuchtung und das Schalten von Geräten, Rutschsicherheit im Bad- und WC-Bereich, Anordnung von Handläufen und Notrufklingeln bis hin zum Einbau von Aufzügen reicht. Einzelheiten hierzu sind dem Abschnitt „Altersgerechtes Wohnen“ im Baulexikon [1] zu entnehmen. Daraus ist zu ersehen, dass es sich noch nicht um einen geschlossenen Komplex an Normen und Vorschriften für diese wichtige Thematik handelt, sodass sich konkrete Höhenvorgaben daraus nicht ableiten lassen. Auch eine eindeutige Definition, die technische Lösungen klar und widerspruchsfrei festlegt, lässt sich aus [1] nicht entnehmen.
Abhängigkeit von technischer Ausführung der Wohnungen. Grundlage für die Anordnung von Auslässen, Schaltern und Steckdosen bleiben weiterhin die im Abschnitt 5.3 in DIN 18015-3 getroffenen Festlegungen[2]. In Anmerkung 1 von [2] wird bereits darauf hingewiesen, dass bei barrierefreien Wohnungen abweichende Festlegungen in den Normen der Reihe DIN 18025 festgelegt sind. Aus dieser Normenreihe kommen in Betracht:
  • DIN 18025-2 „Barrierefreie Wohnungen“ [3] und
  • DIN 18025-1 „Wohnungen für Rollstuhlbenutzer“ [4], die Abweichungen gegenüber [3] enthält.
Um Verwechselungen und Irrtümer auszuschließen, ist es zu empfehlen, bei der Festlegung der Installationshöhen den Bezug auf altersgerechtes Wohnen nicht zu erwähnen. Barrierefreie Wohnungen sind nämlich nicht nur für ältere Menschen, z. B. Senioren, sondern auch generell empfehlenswert, weil sich damit im privaten Bereich Unfälle vermeiden lassen. Darüber hinaus gibt es auch viele jüngere Rollstuhlfahrer, die auf eine entsprechende Gestaltung ihres Wohnbereiches angewiesen sind.
Ausgewählte Anordnung von Schaltern, Tastern und Steckdosen. In Tafel {1} sind die in den Normen [2], [3] und [4] ausgewiesenen Vorzugsmaße über Installationshöhen sowie Abstände von Schaltern und Steckdosen zu Wänden ausgewiesen. Hier bedeutet „vorzugsweise“, dass im konkreten Fall Detailangaben und Ergänzungen in den angegebenen Normen zu berücksichtigen sind. Bei Rollstuhlfahrern ergeben sich zum Beispiel unterschiedliche horizontale und vertikale Reichweiten sowie Greifhöhen in Abhängigkeit von anderen Maßen, die zueinander in Beziehung stehen.

Quellen

Baulexikon: Begriff „Altengerechtes Wohnen“; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. www.baulexikon.de

Baulexikon: Begriff „Altengerechtes Wohnen“; Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. www.baulexikon.de

DIN 18025-2:1992-12 Barrierefreie Wohnungen.

DIN 18025-1:1992-12 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer.


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Vorzugsma

Autor
  • H. Senkbeil
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