Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutz-Seminar: Lichtbogen live
ep8/2009, 1 Seite
Aktuelles aus der Sozialversicherung (SV) 1. Familienversicherung für GGF. Bisher galten geschäftsführende Gesellschafter (GGF) einer Gmb H grundsätzlich als hauptberuflich selbstständig Tätige, sodass u. a. eine Familienversicherung beim Ehegatten nicht möglich war. In besonderen Ausnahmefällen hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt eine kostenfreie Familienversicherung zugebilligt (Urteil vom 04.06.2009 - Az. B 12 KR 3/08 R). Nach diesem Urteil kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf die vertragliche Gestaltung an. 2. SV-Pflicht bei bezahlter Freistellung. Die Sozialversicherungsträger entschlossen sich - Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der SV vom 30./31. März 2009 - einem Urteil des BSG aus dem Vorjahr zu folgen - Urteil vom 24.09.2008 - Az. B12 KR 22/07 R. Bisher endete die SV-Pflicht bei einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung, z. B. bei einem Aufhebungsvertrag. Nach Auffassung der Spitzenverbände war in solchen Fällen der Versicherungsschutz mit dem letzten Tag der tatsächlichen Arbeitsleistung aufgehoben. Das BSG entschied in seinem Urteil, dass auch darüber hinaus die SV-Pflicht solange besteht wie das rechtliche Band zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Anordnung oder vertraglicher Vereinbarung. Die SV-Träger werden das Urteil ab 1. Juli 2009 in den entsprechenden Fällen anwenden. 3.KrankengeldfürSelbstständige. Zum 1. Januar 2009 wurde das gesetzliche Krankengeld im Zuge der Gesundheitsreform durch so genannte Wahltarife ersetzt. Diese Regelung wurde nun mit Wirkung zum 01.08.2009 korrigiert mit folgenden Auswirkungen: · Ggf. nach dem bisherigen Recht abgeschlossene Wahltarife enden kraft Gesetzes am 31.07.2009. · Diese Versicherten können nahtlos zum 01.08.2009 in den gesetzlichen Krankengeldanspruch (Zahlung ab 43. Tag) wechseln - Erklärungsfrist hierfür bis zum 30.09.2009. · An die Entscheidung für den gesetzlichen Krankengeldanspruch ist das Mitglied für drei Jahre gebunden - wie auch bei Wahltarifen. · Wahltarife für Krankengeld wird es weiterhin geben. Sie werden dann aber lediglich höhere oder frühere Krankengeldansprüche als das gesetzliche Krankengeld abdecken. Neu ist, dass eine Beitragsdifferenzierung nach dem individuellen Risiko - z. B. nach dem Alter - nicht mehr zulässig ist. · Übergangsregelungen sichern den Leistungsanspruch auch über den 31.07.2009 hinaus, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit besteht. In diesen Fällen verlängert sich auch die Frist für die Abgabe einer Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld. Tipp: Wer als Selbstständiger einen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen hat, sollte sich möglichst umgehend mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Altersgerecht umbauen Seit dem 1. April 2009 fördert die KfW im Rahmen des „Programms Wohnraum Modernisieren (141)“ zusätzlich Darlehen der Programmvariante „Altersgerecht Umbauen (155)“. Damit ergibt sich auch ein interessantes Betätigungsfeld für Elektrobetriebe. Die förderfähigen Maßnahmen orientieren sich an der DIN E 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen), welche die Anforderungen an den Neubau festlegt. In dieser neuen Norm sollen auch die Teile 1 und 2 der DIN-Norm 18025 zusammengefasst werden. Die Maßnahmen werden sinngemäß für Umbauten, Modernisierungen und Nutzungsänderungen im Gebäudebestand gelten. Für die Bestandsanpassungen sind im KfW-Programm 21 Förderbausteine definiert. In den darin festgelegten technischen Mindestanforderungen sind nicht nur rein bauliche Modernisierungsbedingungen für einen möglichst barrierefreien Zugang in alle Bereiche des Wohngebäudes, sondern auch elektrotechnische Anforderungen definiert. Das betrifft z. B. die Beleuchtungstechnik, Bedienelemente wie Schalter und Taster, die Türkommunikation, Sicherheitssysteme im Wohnbereich und Alarmfunktionen in Aufzügen. Antragsberechtigt und damit potentielle Kunden sind die Träger der Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden. Weitere Informationen dazu unter: www.kfw.de/altersgerechtes_ Umbauen.de. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 8 602 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT PSA im Störlichtbogen-Test Diese PSA hat den Test bestanden Lichtbogenwirkung auf offener Sammelschiene Fotos: ep Arbeitsschutz-Seminar: Lichtbogen live Am 1. Juli 2009 veranstaltete das Ingenieurbüro Vogler (IBV) im Institut „Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik“ (IPH), Berlin-Marzahn, ein Sicherheitsseminar fur Betriebs-und Montagepersonal in Zusammenarbeit mit Fa. Köhl. Viele Elektroinstallationsbetriebe, aber auch Schaltanlagenhersteller, Energieversorger Vattenfall, die Berliner Verkehrsbetriebe und das Bundeskanzleramt nutzten die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter für die Gefährdungen durch Störlichtbögen an und in Energieschaltanlagen nicht nur in Theorie, sondern auch in Verbindung mit eindrucksvollen Live-Demonstrationen (Bilder , , ) zu sensibilisieren. Weitere Seminare des IBV sind für 2009 geplant und zwar am: 17.09., 18. 09., 29.10. und 30.10.2009. Inhalte der Vorträge · Störlichtbogenunfälle, Ursachen und Unfallstatistik der BGETE · Schadensanalysen und -auswertungen · Gefährdungsanalyse nach TRBS 2131 · physikalische Grundlagen und Wirkungen des Lichtbogens · präventiver Schutz bei Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen · Schutz bis 10 kA mittels PSA · konstruktiver Lichtbogenschutz über 15 kA · aktiver Lichtbogenschutz in Schnellzeit (Arcon) · konstruktiver Lichtbogenschutz in der Mittelspannung Inhalte der Live-Demonstrationen · Zündung durch Ziehen einer Sicherung unter Last · Schalten eines Kurzschlussstroms auf eine lose EuK-Vorrichtung und auf eine feste EuK-Vorrichtung · Lichtbogeneinwirkung auf eine PSA bis 10 kA/1s (Bild , ) · Lichtbogenwirkung auf einer offenen Sammelschiene · Demonstration mit dem Arcon-Löschsystem Ansprechpartner: Jürgen Vogler, IBV Berlin, ibv-berlin@t-online.de EP0809-602-611 04.08.2009 14:04 Uhr Seite 602
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