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Elektrotechnik

In der Praxis nicht bestanden - Lesermeinungen

ep11/2000, 2 Seiten

Die Reaktionen auf die Veröffentlichung "In der Praxis nicht bestanden" (ep 7/2000, S. 615 - 616) zeigen, dass es der Elektrofachkraft nicht gleichgültig ist, ob beim Errichten von elektrischen Anlagen die Normen und Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Es wird auch Verantwortung übernommen für solche Anlagen, die man nicht selber errichtete. Die Redaktion sieht u. a. den ZVEH in der Pflicht, sich um die behandelten Probleme mehr als bisher zu kümmern.


Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser Der vermeintliche Herr Brandt hat mit seiner Empörung über eine fahrlässige Elektroinstallation grundsätzlich Recht. Gerade im technischen Bereich können sich Fehler katastrophal auswirken - trotzdem wird es immer wieder Fehler geben. Es gibt aber Fehler, die nicht passieren dürfen. Deshalb hätten nach getaner Arbeit die angeschlossenen Verbraucherstromkreise geprüft werden müssen - eine kurze Prüfung der Steckdosen mit einem Phasenprüfer hätte schon genügt. Die Firma handelte also grob fahrlässig. Trotzdem scheint mir der Fall nicht ganz unproblematisch zu sein. Das Erneuern von alten Zähler-/Verteileranlagen in Altbauten ist doch ein typisches Arbeitsgebiet des Elektrohandwerks im privaten Kundenbereich. Dabei trifft der Elektriker immer wieder auf das Problem, vorhandene 2-Draht- bzw. TN-C-Stromkreise auch exakt phasenrichtig wieder anzuklemmen. Wenn er dabei auf farblich falsch verdrahtete Ausführungen von Laien trifft, so muss er diese natürlich auch wieder so anklemmen, oder er korrigiert zusätzlich die laienhafte Ausführung eines Stromkreises (vergessen wir nicht, hinter der Haus- bzw Wohnungsverteilung fängt oft das Reich des Baumarktspezialisten und Elektrolaien an). Wie verhält er sich aber bei der Erneuerung von Mehrkundenanlagen? Er müsste eigentlich sämtliche Steckdosen des Mehrfamilienhauses/Miethauses vom Keller bis zum Dachgeschoss überprüfen. Wie verhält er sich, wenn er Wohneinheiten nicht betreten kann? Ich weiss, aufgrund seiner Prüfpflicht wäre er in jedem Fall verpflichtet, alle alten Stromkreise zu überprüfen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass dies in der Praxis immer der Fall ist. Und noch eine Frage drängt sich mir auf: Wie verhält sich die Berufsgenossenschaft als übergeordnetes Kontrollorgan zu diesen Praktiken? Sollte sie nicht die qualitätsgerechte Ausführung der Elektroarbeiten stichpunktartig überprüfen, d. h. ihren Installationsfirmen kritisch über die Schulter sehen? Ab welchem Installationsumfang muss eigentlich eine „Abnahme der Elektroinstallation“ durch den Auftraggeber mit Unterschrift erfolgen? L. K. Schlechte Vorbilder Ich habe erst vor kurzer Zeit meine Umschulung zum Elektroinstallateur abgeschlossen. In der ersten Zeit danach war ich bemüht, von älteren Kollegen zu lernen, um mein Schulwissen in der Praxis richtig anzuwenden. Der Beitrag im ep hat mich angeregt, über meine Erlebnisse neu nachzudenken. Teilweise empfinde ich heute körperliches Unbehagen, wenn ich daran denke, was ich erlebte. Der nachfolgend geschilderte Fall ist durch nichts zu entschuldigen. Ich half einem Gesellen beim Eingipsen von Gerätedosen in die Wand zur Nachbarwohnung, indem ich eine Leiste an die Wand in der Nachbarwohnung drückte. Als der Gesellen die erste Gerätedose eingegipst hatte, machte ich ihn darauf aufmerksam, dass der Dosenboden rund einen Millimeter in der Nachbarwohnung überstand - die Wandstärke war zu gering. Trotz meines Hinweises wurde mir bedeutet, dass es nach Rücksprache mit dem für den Bau Verantwortlichen so zu erfolgen hätte. Auf meine Frage, wie lange in der Praxis die Abnahme der Wohnungen dauert, zeigte mir der Geselle einen Draht, mit dem er die Elektropraktiker, Berlin 54 (2000)11 998 Report In der Praxis nicht bestanden - Lesermeinungen Die Reaktionen auf die Veröffentlichung „In der Praxis nicht bestanden“ (ep 7/2000, S. 615 - 616) zeigen, dass es der Elektrofachkraft nicht gleichgültig ist, ob beim Errichten von elektrischen Anlagen die Normen und Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Es wird auch Verantwortung übernommen für solche Anlagen, die man nicht selber errichtete. Die Redaktion sieht u. a. den ZVEH in der Pflicht, sich um die behandelten Probleme mehr als bisher zu kümmern. „Funktion“ des FI-Schutzschalters „prüft“. Im Auto, irgendwo unter Material und den Leitern hatten wir einen Messcomputer. Meine Erläuterungen, dass bei der Prüfung des FI-Schutzschalters mit diesem Messcomputer automatisch mehrere Messprogramme nacheinander ablaufen, die sofort abbrechen, wenn gefährliche Werte gemessen oder errechnet werden, quittierte er mit der Bemerkung, dass das alles zu lange dauert und er mit seiner „Methode“ die Sicherheit der Anlage durch das Auslösen des FI-Schutzschalters ausreichend erkennt. Ich wollte mit dem Beispiel zeigen, welche Einstellung und „Berufserfahrungen“ dazu führen, dass Fehler in der Elektroinstallation auftreten. G. B. Behinderung durch die Behörden Vor gut zwei Jahren habe ich im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Installationsarbeiten eine elektrotechnische Anlage in einem alten Bauernhaus sehen müssen. Der junge Hausherr wohnt in diesem Haus gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Säuglingen und einem Kleinkind unter Baustellenverhältnissen, da er ein halbes Jahr zuvor mit Umbauarbeiten in Eigenleistung begonnen hatte - auch an der Elektroinstallation. Letztere wies erhebliche Mängel auf: · Installationsleitungen hingen wie Wäscheleinen. · Schalter und Verbindungsdosen waren lose, offen und hingen frei in der Luft. · Die Zuleitung zum selbstinstallierten 6-kW-Warmwasser-Speicher war frei durch Stroh verlegt, eine ungeschützte Klemmverbindung in dieser Leitung ebenfalls. · Die zufällige Messung des Schutzleiterwiderstands in einer UP-Schutzkontaktsteckdose ergab einen unzulässig hohen Wert. Auf diese und weitere Mängel in seiner Elektroinstallation machte ich den Haus- und Bauherrn mehrmals mündlich und zuletzt auch schriftlich aufmerksam. Er sagte mir daraufhin zu, bereits entsprechende Arbeiten bei einem Installationsfachbetrieb angefragt zu haben. Meine Nachfrage bei diesem Betrieb ergab, dass der Hausherr gelogen hatte. Unter den genannten Umständen vergewisserte ich mich umgehend beim zuständigen EVU, wie ich mich weiter verhalten sollte. Man bestätigte mir ausreichendes Tun und wollte sich weiter um diesen Fall kümmern. Ein Viertel Jahr später erhielt ich von der Kriminalpolizei eine Vorladung zum Verhör zu einer Anzeige, die der o. g. Hausherr gegen mich angestrengt hatte. Sinngemäßer Inhalt: „Ich hetze ihm die Behörden auf den Hals.“ Weitere zehn Wochen später bekam ich von der Staatsanwaltschaft das Urteil mit sinngemäßem Inhalt: „Von einer Bestrafung sehe ich ab, da es sich bei diesem Vergehen um einen erstmaligen Vorfall handelt. Im Wiederholungsfall müssen Sie mit einer Bestrafung rechnen.“ Wegen Unwissenheit und Geldmangels musste ich dieses Urteil hinnehmen; vielleicht ist es nun verjährt? Es stellt sich die Frage, wie in der BRD von verantwortungsbewussten Bürgern im Interesse von Sicherheit und Gesundheitsschutz gezeigte Eigeninitiative gesehen und unter Berücksichtigung allgemeiner Rechtsgrundsätze beurteilt wird. J. S. Die Ausführungen geben die persönliche Meinung der Leser wieder, die nicht in jedem Detail den Vorschriften und Normen entsprechen. In weiteren Veröffentlichungen wird auf die behandelten Probleme näher eingegangen. Die Redaktion Report

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