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Elektrosicherheit | Gebäudetechnik

Leserkommentar: FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen

"Wenn es den ersten Toten gegeben hat, ist das Geschrei groß!"

06.09.2016

Zum Artikel "FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen" erreichte uns der Kommentar eines Lesers. Er schildert die Folgen der fehlenden Austauschpflicht für FI-Schutzschalter im Alltag.

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Jürgen Grundmann ist Elektroingenieur und verantwortliche Elektrofachkraft in einem mittelständischen Handwerksbetrieb der Kälte- und Klimatechnik. Wir veröffentlichen seinen Leserkommentar ungekürzt. (d. Red.)

Sehr geehrte Redaktion,

bereits in mehreren Ausgaben der Zeitschrift Elektropraktiker beschäftigten Sie sich mit der Problematik von FI-Schutzschaltern und verzerrten Sinuswellen (Oberwellen) durch Frequenzumrichter, Schaltnetzteile usw. Zusammenfassend kann man sicher festhalten, dass der Gesetzgeber keine generelle Austauschpflicht für FI-Schutzschalter Typ A gegen Typ F in Wohngebäuden vorgeschrieben hat.

Auch im Artikel im Newsletter "FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen" wird das von der "Initiative Elektro+" noch einmal bestätigt: "Eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohngebäude gibt es nicht, ....".

Es wird dann darauf verwiesen, dass der Betreiber von "elektrische Geräte mit modernen Steuerungen" im Haushalt selber dafür Sorge zu tragen hat, das vor der Inbetriebnahme solcher "moderner" Elektrogeräte mit "beispielsweise Frequenzumrichter für die stufenlose Drehzahlsteuerung in Waschmaschinen, Heizungs- und Wärmepumpen, Bohrhämmern, Staubsaugern oder Induktionskochfeldern" "die Schutzeinrichtungen der elektrischen Anlage vom Fachmann überprüfen und gegebenenfalls FI-Schutzschalter nachrüsten zu lassen" hat. Das stände ja auch so in der Bedienungsanleitung.


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Autor
Name: Jürgen Winkler