Im Doppelpack – zwei neue Verordnungen aus Brüssel
Lichtquellen
Wie bereits dargelegt, soll der auf dem Gebiet der Allgemeinbeleuchtung tätige Praktikerdurch diesen Beitrag ausreichend informiert werden über das, was er wissen sollte bzw. auch muss. Er muss aber nicht mit z. T. schwer verständlichen Formeln „hantieren“. Das obliegt anderen. Teile aus der jeweiligen EU-Verordnung in Tabellenform wurden zum besseren Verständnis ergänzend „eingedeutscht“ (Text in Klammern). Das Wichtigste auszuwählen, bedeutet aber auch, dass einiges aus der enormen Fülle von Daten und Vorgaben außenvor bleiben muss, um den Blick auf’s große Ganze nicht durch Klein-Klein bzw. Details zu verlieren. Dazu zählen u. a.
Begriffsbestimmungen (allein 62 aus Artikel 2 der VO)
Details der Ausnahmen für Spezialanwendungen (z. B. Notbeleuchtung, Fahrzeugbeleuchtung, medizinische Zwecke, Bühnen- und Studiobeleuchtung u. v. a.)
Details zu den Informationsanforderungen (z. B. was und wie ist es auf der Lichtquelle bzw. der Verpackung anzugeben)
Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht.
Einstieg in die Welt der Formeln und Tabellen. Vorangestellt werden muss der Punkt 1 „Begriffsbestimmungen“ von Artikel 1, in dem es um den Begriff „Lichtquellen“ geht. Der einführende Fließtext (Original) ist in Kursivform nachfolgend wiedergegeben. Danach folgen vier Unterpunkte a) bis d) leicht modifiziert (nicht kursiv). Zwei von den vier sind von zentraler Bedeutung, da sie Bestandteil der „Formeln für alle Lichtquellen“ sind (hervorgehoben). Hinweis: Der Textauszug berücksichtigt nur die relevanten Teile der (dann folgenden) Formel.
„Lichtquelle“ bezeichnet ein elektrisch betriebenes Produkt, das dafür bestimmt ist, Licht mit allen folgenden optischen Eigenschaften zu emittieren, oder das im Falle einer Lichtquelle, bei der es sich nicht um eine Inkandeszenz-Lichtquelle handelt, gegebenenfalls darauf abgestimmt werden soll, dass es Licht mit diesen optischen Eigenschaften emittiert, oder beides: (Anmerkung hierzu: Inkandeszenz-Lichtquelle = Temperaturstrahler wie z. B. Glühlampe, Halogenlampe)
Farbwertanteile x und y in einem bestimmten Bereich: Weißes Licht und HPS-Lichtquellen (Natriumdampf-Hochdrucklampen) gelten als Lichtquellen im Sinne dieser VO
Lichtemission < 500 lm/mm2 der projizierten Fläche
Lichtstrombereich zwischen 60 und 82 000 lm
Farbwiedergabeindex (CRI) > 0
Die Formel – „Übungsstunde Mathematik“. Nun zu den Energieeffizienzanforderungen. Einleitend dazu auch der Originaltext der Verordnung (VO): Ab dem 1. September 2021 darf die angegebene Leistungsaufnahme einer Lichtquelle Pon die maximale Leistungsaufnahme Ponmax (in W), die als Funktion des angegebenen Nutzlichtstroms Φuse (in lm) und des angegebenen Farbwiedergabeindex CRI (-) wie folgt definiert ist, nicht überschreiten:
Pon≤Ponmax
Die eigentliche Formel lautet:
Ponmax = C · (L + Φuse / (F ·η)) · R
Es bedeuten darin:
Pon: Leistungsaufnahme der Lichtquelle (W) (Herstellerangabe)
Ponmax: max. zulässige Leistungsaufnahme der Lichtquelle (berechneter Wert)
C: Korrekturfaktor aus Tabelle 2 der VO (vorgegeben lt. VO)
L: Endverlustfaktor (W) aus Tabelle 1 der VO (vorgegeben lt. VO)
Φuse: Nutzlichtstrom (lm) der Lichtquelle (Herstellerangabe)
η: Schwellen-Lichtausbeute (lm/W) aus Tabelle 1 der VO (vorgegeben lt. VO)
F: Lichtausbeute-Faktor – 1,00 für Lichtquelle mit ungebündeltem Licht (vorgegeben lt. VO); 0,85 für Lichtquelle mit gebündeltem Licht (vorgegeben lt. VO)
R: CRI-Faktor – für CRI ≤ 25: R = 0,65 (vorgegeben lt. VO); für CRI > 25: R = (CRI + 80)/160 (vorgegeben lt. VO)
Die genannten Tabellen 1 und 2 enthalten die Faktoren für die Berechnung des Wertes Ponmax.
Literatur
Licht 2018, Produktkatalog Radium Lampenwerk GmbH.
Neue LED-Lampen 2020, Produktkatalog Radium Lampenwerk GmbH.
Neue LED-Strips 2020, Produktkatalog Radium Lampenwerk GmbH.
EU-Regelungen zur Beleuchtung, Neuigkeiten-Rundbrief Nr. 32 und 33 des Umweltbundesamtes (UBA) vom 9. April 2020 bzw. 15. Mai 2020.
Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung, EPREL-Datenbank. Anforderungen an die Beleuchtung. Informationsschrift des ZVEI-Fachverbands Licht, Februar 2020, 43 Seiten.
Lichtprogramm 2014/2015, Produktkatalog Osram GmbH.
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. ABl. L 174 vom 01.07. 2011, S. 88.
Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. ABl. L 76 ?vom 24.03. 2009, S. 3. Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdrucklampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. ABl. L 76 vom 24.3. 2009, S. 17. Verordnung (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht,
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission. Text von Bedeutung für den EWR. ABl. L 315/68 vom 11.03.2019.
Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission. Text von Bedeutung für den EWR. ABl. L 315/209 vom 05.12.2019.
R. Baer (Hrsg.) u.?a.: Grundlagen Beleuchtungstechnik, 3. vollständig überarbeitete Auflage, 2006, Huss-Medien GmbH, 416 Seiten.
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