Wir führen bei einem Kunden, welcher im Bereich des Motorsports tätig ist Prüfungen an Geräten durch! Die Prüfergebnisse wurden bis vor kurzem handschriftlich in Protokollen festgehalten. Es sind nun ein Laptop, die entsprechenden Prüfgeräte und der e-Manager zur Prüfdatenverwaltung angeschafft worden. Ich als Elektromeister (nicht selbstständig) soll diese Prüfungen durchführen und habe folgende Fragen: Wer bestimmt welche Geräte geprüft werden müssen, z. B. nur ortsveränderliche oder auch ortsfeste? Müssen nach wie vor die Prüfprotokolle ausgedruckt werden? Muss bei einem Leitungsroller der Schutzklasse II auch der Schutzleiter geprüft werden? Ist ein ortsveränderlicher Verteiler, der mit mehreren jeweils über einen LSSchalter angeschlossenen Steckdosen und mit einem FI-Schutzschalter ausgestattet ist, eine Anlage? Gehört der Verteiler zur Anlage, wenn er mit dieser verbunden ist? Von unserem Kunden werden ortsveränderliche Geräte selbst gebaut. Es handelt sich um einen im Motorsport tätigen Betrieb, der z. B. Lüfter zur Bremsenkühlung bzw. zum Aufheizen des Fahrzeugs aus Einzelteilen in ein Karbongehäuse (hochleitend) integriert. Müssen diese Geräte einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder reicht eine Prüfung nach VDE 0701? Es ist kein Prüfzeichen auf diesen Geräten vorhanden!