Ergänzend zu dem Beitrag "Prüfen von Elektrogeräten" in ep 3/06 möchte ich feststellen, dass die Angaben der Hersteller elektrischer Geräte in mehreren Punkten zum Teil lückenhaft sind. Im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wird verlangt, dass ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet. Um zu beurteilen, ob ein Produkt diesen Anforderungen entspricht, sind dessen Eigenschaften einschließlich seiner Zusammensetzung, Verpackung, der Anleitungen für den Zusammenbau sowie für die Wartung während der Gebrauchsdauer usw. zu berücksichtigen. Bei der Wiederholungsprüfung vieler Geräte – einer Aufgabe, die mit unter den Begriff Instandhaltung fällt und damit auch zur Wartung zählt – steht man als Prüfer vielfach hilflos da, da einige zur normgerechten Prüfung (DIN VDE 0702) nötige Angaben und Daten fehlen. Hierzu zählen u. a.: • der Ableitstrom der Beschaltung, • die an den leitenden berührbaren Teilen angewendeten (und daher zu prüfenden) Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren, • die Mindestlebensdauer (bzw. Gebrauchsdauer), die zum Festlegen des nächsten Prüftermins nötig ist sowie • Prüfschritte, die der Hersteller als nötig ansieht, die aber nicht durch die allgemeine Prüfnorm (DIN VDE 0702) vorgegeben sind. Daraus ergeben sich die folgenden Fragen: 1.Gehören diese Daten und Hinweise, die von mir zur fachgerechten Durchführung der Prüfung nach Norm benötigt werden, mit zu den Angaben, die der Hersteller als Voraussetzung zur Durchführung einer normgerechten Wartung und Prüfung anzugeben hat? 2. Ist der Betreiber berechtigt, elektrische Geräte zurückzugeben, wenn diese Angaben fehlen und somit eine normgerechte Prüfung nicht möglich ist?