Hat sich Bezeichnung „Fußboden“ geändert?
Nur allzu leicht aber werden dabei Fehler gemacht, sodass Regelungen notwendig wurden, um die eigentliche Aufgabe des Fußbodens als Verkehrsweg und Raumabschluss sicherzustellen.
Für das Unterbringen von Elektroleitungen auf der Decke unabhängig vom Fußbodenaufbau hält DIN 18015-3 [2] Vorgaben aus dem Baurecht bereit. Um Missverständnisse auszuschließen, sind die dort angegebenen Maßgaben strikt einzuhalten, auch um beispielsweise die Tragfähigkeit der Fußböden zu gewährleisten und die Lage der im Fußboden untergebrachten Systeme abschätzen zu können.
Literatur
DIN 18365:2019-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bodenbelagsarbeiten.
DIN 18015-3:2016-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 3 Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
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- F. Schmidt
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