Hat sich Bezeichnung „Fußboden“ geändert?
Um die direkte Antwort auf die Frage vorwegzunehmen: Aus den verschiedenen Begriffen abzuleiten, dass die Bezeichnung „Fußboden“ abgelöst und durch den Begriff „Oberkante fertige Decke“ ersetzt wurde, ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
Zum „Dauerbrenner Fußboden“ aus Sicht eines Elektrikers einige Bemerkungen: Ich habe in einigen Normen beispielsweise folgende Beschreibungen für den Fußboden gefunden:
fertiger Fußboden;
Rohfußboden;
Oberkante Fertigdecke;
betretbare Nutzschicht;
raumseitige Nutzfläche.
Das Baurecht versteht unter einem Fußboden ein Bauteil, das in der Regel aus mehreren Schichten besteht, die mit einem begehbaren Belag abgeschlossen sind. Die Schichten erfüllen Aufgaben des Schall-, Wärme- und Brandschutzes und müssen außerdem statisch hinreichend tragfähig sein.
Man rechnet z. B. mit Verkehrslasten
in Wohnungen von 1,5 kN/m2
in Büros von 2 kN/m2
in Klassenräumen von 3,5 kN/m2
in Gewerberäumen, Krankenhäusern und Verkaufsstätten von 2 – 7,5 kN/m2.
Der Fußbodenbelag wird nach Beständigkeit gegen die vorgesehene Beanspruchung ausgewählt, aber auch nach ästhetischen Gesichtspunkten. In einigen Anlagen, wie in explosionsgefährdeten und ausgewählten medizinischen Bereichen oder in Räumen mit sensibler Elektronik, erfüllt der Belag auch Schutz gegen gefährliche elektrostatische Aufladungen.
Bodenbelagsarbeiten sind in den Vergabe- und Vertragsbedingungen VOB – DIN 18365 [1] beschrieben.
Da der Fußboden kein simples Bauteil ist, können gerade bei Maßangaben leicht Missverständnisse entstehen.
Um Irrtümer auszuschließen, sollten daher immer die Begriffserklärungen im Augen behalten werden, die im Vorspann der Normen enthalten sind.
Die Varianten eines Fußbodenaufbaus können unterschiedlicher nicht sein und richten sich nach der Raumnutzung. In Sportstätten wird sicher ein anderer Aufbau des Fußbodens zu erwarten sein, als in Wohnungen, Industriebauten, Klassenräumen oder Gartenlauben. Allein die unterschiedlichen Verkehrslasten machen individuelle Lösungen erforderlich.
Gemeinsam aber ist, dass der Fußboden sich seit jeher für die bequeme Unterbringung von Installationen, wie z. B. Elektro- oder Rohrleitungen geradezu anbietet.
Wenn der Umfang unterzubringender Systeme allerdings groß wird, schafft man mittels Unterkonstruktionen eigene Hohlräume für die Aufnahme derartiger Systeme (Hohlboden oder Doppelboden).
Oft wird in modernen Bauten auf einer Stahlbetonplatte ein Estrich gegossen, auf den der Belag aufgebracht ist (Verbundestrich). Wird der Estrich auf einer Dämmschicht ohne eine Verbindung zu angrenzenden Bauteilen gegossen, spricht man von einem schwimmenden Estrich.
Natürlich dürfen die fremden Systeme die geforderten Fußbodeneigenschaften, wie z. B. seine Tragfähigkeit, nicht infrage stellen.
Nur allzu leicht aber werden dabei Fehler gemacht, sodass Regelungen notwendig wurden, um die eigentliche Aufgabe des Fußbodens als Verkehrsweg und Raumabschluss sicherzustellen.
Für das Unterbringen von Elektroleitungen auf der Decke unabhängig vom Fußbodenaufbau hält DIN 18015-3 [2] Vorgaben aus dem Baurecht bereit. Um Missverständnisse auszuschließen, sind die dort angegebenen Maßgaben strikt einzuhalten, auch um beispielsweise die Tragfähigkeit der Fußböden zu gewährleisten und die Lage der im Fußboden untergebrachten Systeme abschätzen zu können.
Literatur
DIN 18365:2019-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bodenbelagsarbeiten.
DIN 18015-3:2016-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 3 Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
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- F. Schmidt
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