Betriebsführung
GAEB und STLB-Bau - Abkürzungen mit Gewicht
ep12/2008, 5 Seiten
Bauinvestitionen fördern Wachstum Bauinvestitionen einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung leisten in Deutschland in den zurückliegenden Jahren stets mit mehr als 200 Mrd. Euro im Jahr einen positiven Beitrag zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Dies entspricht etwa 25 % der gesamten Bauinvestitionen in Europa. Damit hält Deutschland den Spitzenplatz in Europa inne. Dabei bringt es die Globalisierung des Marktes mit sich, dass ein Anteil der Investitionen auch von ausländischen Bauunternehmen erbracht wird. Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden internationalen Verflechtung in allen Bereichen wie Wirtschaft, Politik, Kultur, Umwelt, Kommunikation usw. Als wesentliche Ursachen der Globalisierung gelten der technische Fortschritt, besonders in den Kommunikations- und Transporttechniken sowie die politischen Entscheidungen zur Liberalisierung des Welthandels. Anforderungen an fairen Bieter-Wettbewerb Die Sicherung eines fairen Wettbewerbs erfordert auch die Einflussnahme auf eine einheitliche Ausgangsposition für alle Bieter durch konkrete Vorgaben zum Erreichen der baulichen, technischen und funktionellen Vorgaben des Bauherrn. Dazu gehören u. a. solche Leistungsbeschreibungen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots, die eineindeutig für alle Bieter verständlich sind und deshalb den Leistungsrahmen exakt abstecken. Zum Erreichen der sicherheitstechnischen Schutzziele und der Qualitätsparameter sind die verbindlichen Anforderungen aus Normen, Bauvorschriften und die Vorgaben aus dem Bauschein zu beachten. Normung - allgemein und speziell DIN. Die Erarbeitung der Vorgaben für die allgemeine Normung sowie für die Herstellung von Bauprodukten und deren Einsatz wird durch das Deutsche Institut für Normung e. V. (kurz: DIN) als nationale Normungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin wahrgenommen. DKE. Für die elektrotechnische Normung gibt es seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (kurz: DKE) nur noch eine Stelle, die vom VDE juristisch getragen wird. Sie vertritt ebenfalls die deutschen Interessen in den internationalen Normungsorganisationen der Elektrotechnik (Bild ). Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss Für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffen worden. Dieser hat die entsprechenden Grundsätze zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Ein weiteres Aufgabenfeld des DVA liegt in dem Erstellen von Regelwerken zur Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung. Der DVA besteht vorrangig aus ehrenamtlich arbeitenden Vertretern aller interessierten Kreise der Bauwirtschaft, u. a. aus · Vertretern öffentlicher und privater Auftraggeber (öffentliche Bauverwaltungen) · Architekten und Ingenieuren (Architekten- und Ingenieurkammern sowie -verbände) · der Bauwirtschaft - die jeweiligen Spitzenorganisationen · dem DIN Deutsches Institut für Normung und · Bundesverband Bausoftware. Die Aufgaben werden von vier Hauptausschüssen erledigt: · dem Hauptausschuss Allgemeines, der sich mit der VOB Teil A und Teil B befasst · den Hauptausschüssen Hochbau und Tiefbau - beide sind für die Aufstellung und Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) des Teils C der VOB zuständig · der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB), der sich als Hauptausschuss mit der Rationalisierung im Bauwesen mittels EDV befasst. GAEB in seiner doppelten Bedeutung Der Begriff „GAEB“ steht einmal für die Institution „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“, zum anderen wird unter der so genannten „GAEB-Schnittstelle“ der elektronische Datenaustausch verstanden. Aufgaben der Institution Der GAEB als Institution hat sich die Aufgabe gestellt, den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen in Übereinstimmung mit den technischen Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1079 GAEB und STLB-Bau - Abkürzungen mit Gewicht In der Ausschreibungspraxis gibt es häufig Unklarheiten zur Rolle des GAEB - als Institution oder als Schnittstelle zur Datenübergabe - aber auch zur rechtlichen Bedeutung von Standard-Leistungsbüchern. Welche Stellung dabei die Kalkulationshilfe im Elektrohandwerk (KFE) einnimmt, wird immer wieder nachgefragt. BETRIEBSFÜHRUNG Normung von Produkten, Technologien, Verfahren, Normung von Bauprodukten allgemeine Normung elektrotechnische Normung elektrische Sicherheitsnormen für Anlagen und Geräte weltweit europäisch national DIN-Normen DIN ISO CEN IEC VDE VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im DIN und VDE VDE-Vorschriften DIN EN-Normen (VDE-Norm) CENELEC EU-Behörde VDEW ZVEI ZVEH BMWi Darstellung der internationalen und elektrotechnischen Normung in Deutschland Regelwerken des DIN und der VOB zu fördern. Der GAEB engagiert sich überall dort, wo Abstimmungen erfolgen müssen mit dem Ziel, eine „gemeinsame Sprache aller am Bau Beteiligten“ zu erreichen. Unter Beachtung der drei Hauptkriterien „Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Produktneutralität“ erarbeitet man insbesondere · standardisierte Texte zur Beschreibung von Bauleistungen - Neubau, Instandhaltung und Sanierung · Regelungen für den Aufbau von Leistungsverzeichnissen (LV) · Regelwerke für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des LV und · Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung (GAEB-VB). Der GAEB schafft so die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung - von der Planung, der Angebotsbearbeitung, der Vorbereitung und Durchführung der Auftragsvergabe bis hin zur Abrechnung. Die Arbeit des GAEB dient dem allgemeinen Nutzen durch das Erstellen und Überarbeiten von standardisierten Texten zur Beschreibung von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung in so genannten Standard-Leistungsbüchern (STLB-Bau). Dabei wird sichergestellt, dass die ATV im Teil C der VOB sowie die sonstigen Normen, Vorschriften und Regelwerke zugrundegelegt werden. Neben der Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik wird sichergestellt, dass beim Erstellen des Textes für die Leistungsbeschreibungen Text- und Produktneutralität, Praxisnähe und Wirtschaftlichkeit gewahrt wird. Die Beschlüsse der einzelnen Arbeitsgruppen und -kreise werden einvernehmlich gefasst, sodass mit den Arbeitsergebnissen die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung beim Durchführen von Baumaßnahmen auf Basis der VOB geschaffen werden. Facharbeitskreise Eine Aufgabe des GAEB besteht ebenfalls in der Erarbeitung von Standardleistungsbüchern für das Bauwesen (STLB-Bau, STLB-Bau Z), die standardisierte Texte enthalten und die Aufstellung von Leistungsbeschreibungen im Sinne des § 9 VOB/A ermöglichen. Diese Standardleistungsbücher für das Bauwesen werden vom DIN herausgegeben. Die Erarbeitung und Pflege der standardisierten Texte für die Beschreibung von Bauleistungen erfolgt in Facharbeitskreisen gewerkespezifisch, normen- und VOB-gerecht (§ 9 VOB/A) sowie wettbewerbsneutral. Das Standard-Leistungsbuch Bau Das STLB-Bau ist ein datenbankorientiertes Textsystem des GAEB zur standardisierten Beschreibung von Bauleistungen. Für die Zusammenstellung der Texte und die Übertragung an das Anwenderprogramm stellt man ein Dialogprogramm und eine Übergabeschnittstelle zur Verfügung. Es ist die Grundlage für die Kommunikation aller Baufachanwendungen untereinander, wie z. B. CAD, Kalkulation, Bauproduktinformation, Kostenplanung/ -kontrolle, Dokumentation usw. Textbausteine ohne Preisangaben Die Textbausteine des STLB-Bau ohne jegliche Preisinformationen können erst in Verbindung mit entsprechenden Modulen von gewerkespezifischen Software-Anbietern automatisiert und mit Preisen verknüpft werden. Dabei wird ein interner Schlüssel von STLB-Bau an das weiterverarbeitende Programm (AVA) übergeben. Anwendersoftware Damit ist die STLB-Bau keine Anwendersoftware im herkömmlichen Sinn, sondern eine Art Datenbank für standardisierte Beschreibungen von Teilleistungen. Benötigt wird deshalb für die Arbeit mit dem STLB-Bau eine Anwendersoftware, die eine Schnittstelle zu STLB-Bau besitzt. Diese Software ist ein standardisiertes AVA-Programm (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen) - eine Software zum Erstellen von LV mit einer Schnittstelle zu STLB-Bau. Für die Elektrotechnik und Gebäudeautomation sind zahlreiche Standard-Leistungsbücher (IM ÜBERBLICK) verfügbar. VOB als Vertragsgrundlage Die Beschreibungen der Leistungen sowie die Mengen- und Abrechnungseinheiten haben die Vertragsbedingungen der VOB als Grundlage, sodass grundsätzlich die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) DIN 18299, „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sowie die jeweils gewerkespezifischen Teile der VOB/C gelten - für die Errichtung elektrischer Anlagen bis 36 kV, damit die DIN 18382. Rechtliche Stellung des STLB-Bau Durch den Bezug auf die VOB ist ein Vertrag, der mit STLB-Bau-Positionstexten zustandekommt, ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Gegenstand eines Werkvertrages ist der Erfolg der gewünschten Leistung. In STLB-Bau-Positionen wird somit auch nur die fertige Leistung beschrieben, d. h., das Erbringen der Leistung (z. B. Montage) wird damit vorausgesetzt. Die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile gehört ebenso zur Leistung (ATV DIN 18299, Abschnitt 2.1.1) - auch ohne Erwähnung im Positionstext. GAEB als Datenschnittstelle Jede Errichtung eines Bauwerks oder von Teilen davon durchläuft von der ersten Planung bis zur Fertigstellung verschiedene Phasen. Dabei entstehen in allen Fachbereichen Informationen, die sowohl für die Planung als auch aktuell für den Bauablauf verfügbar sein müssen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Austausch der Informationen innerhalb von Fachanwendungen eines integrierten Systems oder zwischen anderen am Bau beteiligten (externen) Partnern erfolgt. Der elektronische Datenaustausch ist eine Ergänzung zur Übergabe von Belegen - z. B. Urschrift des Leistungsverzeichnisses oder rechtsverbindliches Angebot - jedoch keine Vorbedingung für die Beteiligung am Wettbewerb. Um dieses Ziel der Austauschbarkeit und Bearbeitung von notwendigen Informationen zwischen den Partnern unter Beachtung der vereinbarten Regeln zu erreichen, verfügen die STLB-Bau über eine einheitliche Datenschnittstelle, die GAEB-Schnittstelle. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1080 BETRIEBSFÜHRUNG IM ÜBERBLICK Standard-Leistungsbücher für die Elektrotechnik und Gebäudeautomation 000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen 050 Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Überspannungsschutz 051 Bauleistungen für Kabelanlagen 052 Mittelspannungsanlagen 053 Niederspannungsanlagen; Kabel/Leitungen, Verlegesysteme, Installationsgeräte 054 Niederspannungsanlagen; Verteilersysteme und Einbaugeräte 055 Ersatzstromversorgungsanlagen 057 Gebäudesystemtechnik 058 Leuchten und Lampen 059 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 060 Elektroakustische Anlagen, Sprech-, Personenrufanlagen 061 Kommunikationsnetze 062 Kommunikationsanlagen 063 Gefahrenmeldeanlagen 064 Zutrittskontroll-, Zeiterfassungssysteme 069 Aufzüge 070 Gebäudeautomation1) 084 Abbruch- und Rückbauarbeiten 087 Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung 1) Der Leistungsbereich 070 enthält die früheren Leistungsbereiche 071 (Gebäudeautomation; Automationseinrichtungen, Funktionen) und 072 (Gebäudeautomation; Schaltschränke, Feldgeräte, Verbindungen). Datenaustausch über GAEB „DA“ steht hier generell für „Datenaustausch“. Die einzelnen Austauschphasen werden mit „Dnn“ gekennzeichnet. Die Austauschdateien erhalten die entsprechenden Endungen „.Dnn“. „nn“ steht für die jeweilige Austauschphase: · D83 Angebotsaufforderung · D81 Leistungsverzeichnis- Übergabe - ist die Kennung einer Austauschdatei, die in der Planung in einem besonderen Format die LV-Daten des Architekts/Ingenieurs dem Bauherrn (AG) übergibt. · D83 Angebotsaufforderung - ist die Kennung einer Austauschdatei, die in einem besonderen Format die LV-Daten des AG dem Bewerber zur weiteren Bearbeitung übergibt. · D84 Angebotsabgabe - ist die Kennung einer Austauschdatei, die der Bieter in einem besonderen Format die Angebotsdaten enthält und an den AG zurückgibt. GAEB im mehrstufigen Vertriebsweg Der Deutsche Großhandelsverband (DGH) und die Zentralverbände der Deutschen Elektro-und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED) unterstützen bereits seit Jahren den Standard GAEB, wenn es um die nachrichtenbasierte Kommunikation zwischen Fachhandwerk und Fachgroßhandel geht. Im Rahmen der GAEB-Standards können die Phasen Ausschreibung, Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung zwischen den Marktpartnern schneller und effizienter gestaltet werden (Bild ). Üblicherweise werden im Vergabe- und Auftragswesen die Leistungsverzeichnisse von Fachplanern erstellt und den Bietern zur weiteren Bearbeitung mit D83 zur Verfügung gestellt. Wenn die Anwendersoftware es zulässt, kann nach entsprechender Bearbeitung der Angebotspositionen mit Materialartikeln eine Preisanfrage beim Fachgroßhandel mit D93 erfolgen. Leider ist es gängige Praxis, dass vom Handwerk das LV ohne jegliche technische Bearbeitung direkt dem Elektrogroßhandel (EGH) übergeben wird - vielfach mit unendlich vielen Fax-Seiten. Damit steht der Großhandel nun vor der Aufgabe, die Leistungsposition hinsichtlich der technologischen Lösung zu bearbeiten und anschließend das aus seiner Sicht notwendige Material anzubieten. Diese Aufgabe kann aber der EGH nur in Ausnahmefällen übernehmen, da er die vom Handwerker vorgesehene Technologie zur Montage ebenso wenig kennt wie dessen Werkzeug- und Montageausstattung. Im Gegensatz zum Fachhandwerk fehlen ihm in der Regel die personellen und rechtlichen Möglichkeiten, um z. B. Rückfragen beim Fachplaner oder Bauherrn durchzuführen. Somit kann das Preisangebot des EGH nur das erkennbare Haupt-Material einer Leistungsposition enthalten (Beispiel 1). Da der Großhandel hieraus weder die Art der Wände und Decken (Befestigungsart), die vorgesehenen Montagehöhen und sonstigen Erschwernisse sowie den Umfang von Einzel- und Bündelverlegung erkennen kann, bietet er zur Vermeidung möglicher Haftungsrisiken lediglich die beiden Kabelartikel an. Aus vielfach vorliegenden Angeboten ist bekannt, dass im Angebot dann nur mit diesem Preis gerechnet wird, obwohl - wie in diesem Beispiel verdeutlicht - die Befestigungsmaterialien mindestens den gleichen Wert ausmachen. Nach entsprechender Bearbeitung kann der Handwerker sein „elektronisches Angebot“ über die Schnittstelle D84 dem Bauherrn oder dessen Beauftragten übergeben. Für Nebenangebote ist die Schnittstelle D85 verfügbar. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1081 Elektrofachhandwerk D83 Angebotsaufforderung D84 Angebotsabgabe D85 Nebenangebot D83 Auftragserteilung D93 Preisanfrage D94 Preisangebot D96 Bestellung D97 Auftragsbestätigung Elektrofachplaner Elektrogroßhandel Schritt 1 Schritt 2 Schritt 6 Schritt 5 Schritt 4 Schritt 3 Schritt 7 (zu Schritt 4) Darstellung der Wechselbeziehungen zwischen Elektrofachplaner und -fachhandwerk sowie Elektrogroßhandel über GAEB Beispiel 1 (Originaltext) · 1800 lfdm halogenfreies Kabel NHXH-E 30 5 x 2,5 mm² liefern und mit systembedingtem und geprüften Zubehör in Einzelverlegung oder mit Bügelschellen an Wänden, Decken, in Steigeschächten verlegen · 2750 lfdm halogenfreies Kabel NHXH-E 30 3 x 2,5 mm² liefern und mit systembedingtem und geprüften Zubehör in Einzelverlegung oder mit Bügelschellen an Wänden, Decken, in Steigeschächten verlegen BETRIEBSFÜHRUNG Seit über einem Jahrzehnt ist Donauer Solartechnik als einer der führenden Fachgroßhändler bekannt - und zwar europaweit. Unsere Stärken liegen im Service und in der Beratung sowie in einer team- und kundenorientierten Unternehmenskultur. Wenn Sie an dieser spannenden Aufgabe interessiert sind, dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihres Gehaltswunsches. Donauer Solartechnik Vertriebs Gmb H // Frau Sylvia Grob / Personalabteilung // Zeppelinstr. 10 // D-82205 Gilching // jobs@donauer.eu // www.donauer.eu D O N A U E R S O L A R T E C H N I K B R I N G T S O N N E I N I H R E K A R R I E R E . Vertriebsprofi / Techniker PV für Norddeutschland, PLZ-Gebiet 2,3,4 im Homeoffice Ihr Aufgabenbereich så å 5MSETZUNGåDERå6ERKAUFSZIELEåMITå5MSATZ åUNDå%RTRAGSVERANTWORTUNGå INåDEMåZUGEORDNETENå6ERTRIEBSGEBIETå så å 4ECHNISCHEå"ERATUNGåUNDå"ETREUUNGåVONåBESTEHENDENå+UNDENå så å 0LANUNGåVONåKUNDENGERECHTENå3OLARSTROMANLAGENå så å 3ELBSTÊNDIGEåTECHNISCHEåUNDåKAUFMÊNNISCHEå!NGEBOTSERSTELLUNGå und Auftragserfassung (mittels ERP-Software „Navision“) så å -ESSETEILNAHMEå å&ACHAUSSTELLUNGEN så å %RFASSUNGåVONå-ARKT åUNDå7ETTBEWERBSDATEN så å !KQUISITIONåVONå.EUKUNDEN Ihre Qualifikationen så å !BGESCHLOSSENESå)NGENIEURSTUDIUMåODERåEINEåTECHNISCHEå!USBILDUNGå im Bereich Elektro- und Energietechnik mit einem Abschluss als 4ECHNIKERåODERå-EISTER så å -EHRJÊHRIGEå6ERTRIEBSERFAHRUNGåSOWIEå%RFAHRUNGåIMå"EREICHå Elektrotechnik, Photovoltaik oder Umwelttechnik så å 'UTEå+OMMUNIKATIONSFÊHIGKEITå så å &ÊHIGKEITåSELBSTÊNDIGåUNDåEIGENVERANTWORTLICHåZUåARBEITENå så å 'UTEå%NGLISCHKENNTNISSE Erhebliche Rationalisierungsvorteile Die Anwendung der GAEB-Schnittstellen bringt für die beteiligten Partner am Markt und in der Vergabe- sowie Ausführungsphase erhebliche Vorteile: · Jede Information im Gesamtprozess wird nur einmal erfasst und in den Folgeprozessen weiterverarbeitet. · Sämtliche Abläufe werden zeitlich erheblich beschleunigt, da sowohl im Elektrofachhandwerk und im Elektrogroßhandel Übermittlungs- und Erfassungszeiten wegfallen. · In allen Bearbeitungsstadien sinkt die Fehlerquote aus Übermittlungsfehlern, da jeder Erfassungsvorgang zwangsläufig auch eine Fehlerquelle ist. · Handwerkersoftware (Branchenlösungen) für die Elektrohandwerke bieten neben Verknüpfungen mit Word und Excel vielfach weitergehende und „mitdenkende“ Schnittstellen zu Programmen für das CAD-Zeichnen und für die Dimensionierung von Elektroanlagen. · Auch der Zugriff auf spezielle Datenbanken ist möglich, z. B. für die rechtssichere Vertragsabwicklung, für Normen und sonstige Rechtsvorschriften. KFE - als besondere Form eines STLB Eine besondere Form eines Standard-Leistungsbuches stellt die KFE, die Kalkulationshilfe für elektro- und informationstechnische Handwerksunternehmen (Bild ), dar. Sie ist das Nachschlagewerk für Elektrohandwerker und Planer elektrotechnischer Anlagen und wird vom ZVEH herausgegeben. Damit wird eine wesentliche Vereinfachung der Angebotskalkulation und Fakturierung ermöglicht. Eine entsprechende GAEB-Schnittstelle der Handwerker-Software vorausgesetzt, ist damit auch die direkte Bepreisung von Leistungsverzeichnissen D83 möglich. Als Buch und elektronisch Die Buchausgabe beinhaltet in der aktuellen Version über 1000 Seiten mit etwa 12000 Leistungsdaten. Hierfür sind Referenz-Materialartikel hinterlegt, die gegen entsprechende Artikelnummern des EGH getauscht werden können. Darüber hinaus enthält die KFE Bauzeitangaben für nahezu jede denkbare Leistung eines Elektrotechnikers - ebenfalls als Referenzzeit. Datenverknüpfungen für Material und Verlege- und Verarbeitungsarten, durchschnittliche Netto-Einkaufspreise für alle gängigen und weniger gängigen Materialien sowie ein betriebswirtschaftlicher Anhang mit Informationen zu Lehrlingskosten, Stundenverrechnungssätzen usw. sind ebenfalls Inhalt dieser Kalkulationshilfe. Die KFE ist auf elektronischem Datenträger (u. a. CD-ROM) erhältlich und kann direkt in die Handwerker-Software übernommen werden. Bedenken sind oft unbegründet Obwohl dieses STLB einzigartig im gesamten deutschen Handwerk ist - kein anderes Handwerk verfügt über eine derartige „Preisorientierung“ - bestehen überall Bedenken für die Anwendung: „Wenn man damit ein Angebot erstellt, bekommt man nie einen Auftrag“; „Solche Preise würde ich gern meinen Kunden verkaufen, aber sie sind in unserer Region nicht umsetzbar“ - so oder ähnlich wird in Deutschland von Nord bis Süd und von Ost bis West geklagt. Anwendungshinweise beachten Dabei wird in den Anwendungshinweisen klargestellt: · Alle Daten sind praxisnah deutschlandweit ermittelt und aufbereitet worden und ersetzen keinesfalls die betriebsindividuellen Kostenansätze. · Die Anwendung setzt voraus, dass zunächst für den eigenen Betrieb mit dessen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen die Zuschlagssätze für das Einsatzmaterial und für die Personalkosten ermittelt werden. Dies kann manuell durch den Betriebs-Abrechnungs-Bogen (BAB) oder mittels einfacher EDV-Programme erfolgen. Vielfach bieten auch Steuerberater entsprechende Leistungen an. · Eine Besonderheit stellen die Bauzeiten dar, die die Grundlage für die Ermittlung des Montage-Einzelpreises bilden und die leider stets als zu hoch kritisiert werden. Auftragsrisiken werden überschaubarer Eigene Untersuchungen des Autors haben ergeben: · dass die ausgewiesenen Montagezeiten nahezu deckungsgleich den Werten des REFA-Verbandes für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung entsprechen. Diese bereits 1924 als „Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung“ gegründete Organisation beschäftigt sich u. a. mit der wissenschaftlichen Ermittlung und Analyse von technologisch begründeten Arbeitszeiten. · Auch der Blick in den „VEM-Arbeitsnormenkatalog“ für die Errichtung elektrotechnischer Anlagen in der 1989 aktualisierten Fassung zeigt die Richtigkeit der Arbeitswerte. · Kritiker sollten z. B. selbst versuchen, die Leistungen unter Baustellenbedingungen in den ausgewiesenen Montagezeiten, sach- und fachgerecht - einschließlich erforderlicher Nebenleistungen wie Anzeichnen, Befestigungsdübel montieren, Dokumentation, Aufmaß usw. - auszuführen. · Das Vorhandensein einer projektbezogenen Zeitvorgabe ist die Voraussetzung zur Einforderung einer „erfolgsorientierten Arbeitnehmerleistung“. In den Tarifverträgen für die Elektrohandwerke sind Stundensätze für die Arbeitnehmer enthalten. Dabei gehen die Tarifpartner stets davon aus, dass die Arbeitnehmer dafür eine entsprechende Gegenleistung erbringen (leistungsorientierter Stundenlohn). Erfüllt der Arbeitnehmer wiederholt die Leistungsvorgaben nicht, ist der Unternehmer nur dann zur Lohnkürzung berechtigt, wenn er eine entsprechende Zeitvorgabe für eine Einzelleistung oder für eine Gesamtleistung vorlegen kann. · Während der Arbeitgeber (Unternehmer) beispielsweise nach § 4 Nr. 2 und § 6 Nr. 1 VOB/B auch ohne verbindliche Vertragsfristen verpflichtet ist, Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1082 BETRIEBSFÜHRUNG In der kürzlich erschienenen Ausgabe der KFE finden die Nutzer neben den angepassten Materialpreisen und Lohnwerten einen völlig neuen „Betriebswirtschaftlichen Anhang“. Preisänderungen werden in Änderungsprotokollen zur KFE vorgenommen, wie z. B. hier in diesem aktuellen Protokoll: Aufgrund der Erfassung aluminiumhaltiger Kabel und Geräte in der KFE ist die Berechnung des Rohstoffs Aluminium (Al) erforderlich. Die Zuschlagsberechnung erfolgt analog dem Verfahren bei Kupfer (Cu). Aluminiumhaltige Materialien sind in den Kapiteln 01, 05 und 06 zu finden. Aluminiumhaltige Kabel weisen Hohlpreise aus. Wichtige neue Rechenwerte Materialaufschläge:20%/35 % Cu-Rechenwert: 550 / 100 kg Al-Rechenwert: 250 / 100 kg - einkalkulierte Grundnotierungen normale Lohn-Stundensätze: 30,76 und 35,12 erhöhte Lohn-Stundensätze: 63,83 und 80,66 Unter Punkt a wurden neue Leistungspositionen aufgenommen, unter Punkt b des Protokolls bestehende Leistungspositionen neu nummeriert. KFE - als spezielles STLB-Bau Foto: ZVEH KFE-Jahresausgabe 2008/2009 Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1083 BETRIEBSFÜHRUNG seine Leistung innerhalb einer angemessenen Frist fertigzustellen und andernfalls ohne Vergütung gekündigt werden kann (Urteil des BGH Az.: VII ZR 89/04 vom 13.01.2005), besteht bei vereinbarten Stundenlöhnen auch bei mangelnder quantitativer Leistung eines Arbeitnehmers kaum ein Klageerfolg, wenn mit dem Mitarbeiter keine Zeitvorgabe o. ä. abgeschlossen worden ist. Eine gründliche Kalkulation, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet ist, wird stets alle Kalkulationsfaktoren und ggf. auch die Auftragsrisiken berücksichtigen. Kaum Anwendung der STLB-Bau in der Praxis Kritisch anzumerken ist die geringe Anwendung der standardisierten Leistungsbeschreibungen aller Art, so auch bei Ausschreibungen für elektrotechnische Anlagen. Untersuchungen zur Anwendung von Leistungsbeschreibungen im Hochbau haben beispielsweise ergeben, dass · 21 % der Leistungsbeschreibungen mit den STLB-Bau aufgestellt wurden · 65 % der Leistungsbeschreibungen aus freien Texten bestanden, obwohl eine Beschreibung mit STLB-Bau möglich gewesen wäre · 14 % der Beschreibungen nicht mit dem STLB-Bau aufgestellt werden konnten. Hieraus wird deutlich, dass der Umgang mit dem STLB für viele Architekten und Ingenieure auch nach über 30 Jahren seit der Einführung nicht selbstverständlich ist. Von vielen Fachplanern wird die Wichtigkeit einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung immer noch nicht erkannt. Ausschreibungen mit beispielsweise solchen Leistungstexten wie bei Beispiel 2 sind noch immer häufig an der Tagesordnung. Diese Texte von öffentlichen Ausschreibungen liegen dem Autor im Original vor. Sie sind verfasst worden vom jeweiligen Architekten und nicht von Elektrofachplanern. Doch auch hier gibt es stets so genannte Eigentexte mit nicht zulässigen Leistungsverknüpfungen aus unterschiedlichen Leistungsarten - wie in Beispiel 3. Fehlerhaft sind in diesem Fall die: · Verknüpfung der Leitungsverlegung mit einer unbekannten, nicht erkennbaren Anzahl herzustellender Anschlüsse · beschriebene Mischkalkulation der Verlegearten ohne nähere Mengenangaben · Einbeziehung der Schlitzarbeiten in die Leitungsverlegung in einer Mischkalkulation. Nachteilige Auswirkungen für den Fachplaner Unklare Leistungsbeschreibungen führen stets zu Auseinandersetzungen zwischen den am Bau Beteiligten und werden dann vielfach zum Nachteil des Fachplaners entschieden. Zu beachten ist auch, dass insbesondere in der Ausschreibungsphase die sich ständig ändernden Normen, Gesetze, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind. Insofern muss der verantwortungsbewusste Fachplaner stets die aktuellen Leistungsbeschreibungen anwenden und Eigentexte weitestgehend vermeiden. Haltlose Argumente ausräumen In Fachdiskussionen wird stets als Argument für das Nichtverwenden standardisierter Leistungstexte angeführt, dass man mit den Texten eine Leistung nicht individuell beschreiben kann. Untersucht man dieses Scheinargument, dann verbirgt sich im Regelfall dahinter die mangelnde Bereitschaft des Fachplaners zur Aufgabe alter Gewohnheiten: „Wir arbeiten schon immer mit diesen Leistungstexten“; „die für diese Baumaßnahme notwendigen Leistungen können wir nicht beschreiben, sondern nur umschreiben“; „die Arbeit mit Textbausteinen aus dem Standardleistungsbuch kostet viel mehr Zeit und die wird uns nicht bezahlt“... Arbeiten mit Standardtexten ist machbar Richtig ist zwar, dass sich standardisierte Texte neben der fachlichen Reife durch eine sachliche Nüchternheit ohne poetische Einlassungen auszeichnen, für die man im heutigen „Pisageprägten“ Bildungssystem allerbeste Schulnoten bekäme. Erfahrungen in anderen Ländern, z. B. in Österreich, zeigen, dass man auch mit Standardtexten Leistungen variabel nach dem jeweiligen Erfordernis beschreiben kann. Dies setzt jedoch voraus, dass der Verfasser ggf. in Diktion (Ausdrucksweise) und Syntax (Satzbau) umdenkt und seinen Sprachgebrauch den eingeführten technischen Begriffsbestimmungen anpasst. Vielfach gängige Praxis in Deutschland Häufig werden in der Praxis aus Ausschreibungsunterlagen verschiedener öffentlicher Auftraggeber Textteile zusammengeschrieben, die für den Auftraggeber günstig erscheinen. Öffentliche Ausschreibungen sind aber ebenso wie Gesetze und Verträge auch selbst juristisch auszulegen, zu interpretieren. Über die Rechtsregeln der Interpretation bestehen nur wenige ausdrückliche Gesetzesbestimmungen und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Mit dem Umfang solcher Ausschreibungsunterlagen, aber auch besonders mit dem Zusammenstellen von Textteilen aus verschiedenen Vorlagen, steigen die Fehler und auch die Risiken einander sich widersprechender Bestimmungen sehr stark an. Dazu bestimmt § 915 zweiter Satz ABGB, der auch für die Auslegung von Ausschreibungen gilt, dass unklare, einander widersprechende Bestimmungen immer zulasten desjenigen Vertragteiles gehen, der die Unklarheit verursacht hat - also etwa den Vertrag verfasst oder die Ausschreibungsbedingungen festgelegt hat. Somit hat der jeweils andere Teil das Recht, bei Widersprüchen die für ihn günstigere Bestimmung in Anspruch zu nehmen. Vergabepraxis in Österreich als gutes Beispiel Die Wirtschaftskammern stellen den öffentlichen Auftraggebern und allen Interessierten kostenlos Mustertexte für öffentliche Ausschreibungen zur Verfügung, die nur noch durch Leistungsverzeichnisse zu ergänzen sind. Diese kostenlosen Ausschreibungsmuster entsprechen dem Bundesvergabegesetz. Sie wurden von Vergaberechtsexperten für die Wirtschaftskammern verfasst und sind von allen Interessierten nutzbar. Diese Muster enthalten alle vergaberechtlich erforderlichen Inhalte in der notwendigen Kürze und vermeiden daher unnötige Inhalte. Durch ihre Nutzung können Risiken und Unklarheiten durch ungeprüfte Vorlagen, insbesondere durch das Zusammenfassen von Textteilen aus verschiedenen Ausschreibungsvorlagen, vermieden werden. H.-J. Slischka Beispiel 2 In der Praxis noch immer übliche Leistungstexte · 655 m² Elektroinstallation nach allen zutreffenden und vermuteten Normen und sonstigen Vorschriften für 1 Behindertenwerkstatt oder · 1 Stück elektrotechnische Anlage für Kindergarten ..., bestehend aus: 5 Gruppenräumen für je 20 Kinder, 2 WC-Räumen mit je 8 Kinder-WC, 1 Duschplatz, 1 Fäkalienspüle, 1 Wickelraum mit Wärmelampe, 1 Büro für Kita-Leiterin, 1 Hausmeisterraum mit Zentralefür Rauchabzug, Einbruchmeldeanlage und Brandmeldeanlage zur Orts-Feuerwehr, Klingelruftablo und Lüftung für alle innenliegenden Räume, 1 Kochküche mit 1 Kippbratpfanne, 6 Kochstellen für ca. 100 Kinder, 6-mal Außenlicht, zum Teil am Mast usw. Beispiel 3 1750 lfdm Fernmeldeleitung IY(St)Y 4 x 2x 0,8 liefern und anteilig in Teillängen verlegen (Mischkalkulation aus Verlegung unter Putz mit Stemmen der Schlitze, in Rohr, in Beton, auf Kabelbahnen oder -Roste) sowie Anschließen an alle Fernmeldegeräte
Autor
- H.-J. Slischka
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