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Elektrotechnik

3. VOB-Tag auf der I.H.M.

ep5/2002, 2 Seiten

Zu den Höhepunkten der Internationalen Handwerksmesse (I.H.M.) in München gehörte ohne jeden Zweifel der VOB-Tag. Wie in den Vorjahren konnte sich die Veranstaltung auch in diesem Jahr eines breiten Interesses erfreuen.


Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 5 360 Branche aktuell Schwerpunktthemen Schwerpunkte des Symposiums waren: · Auswirkungen der Neufassung wesentlicher Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), · Schuldrechtsreform und die Verdingungsordnung Bauwesen (VOB), · Nachtragskalkulation und · Baukalkulation mit Standardleistungsbüchern- (STLB-) Bau/Dynamische Baudaten. Im Unterschied zum Vorjahr [1] war die digitale Auftragsvergabe diesmal nicht Gegenstand von Vorträgen. Lediglich im Foyer des Tagungssaales war die Thematik vertreten. Ein Indiz dafür, dass die Fortschritte bei der Einführung und Weiterentwicklung der im Vorjahr vorgestellten Lösungen noch nicht den ursprünglichen Entwicklungszielen entsprechen. Schuldrechtsreform Der Münchner Rechtsanwalt A. Sperling beschäftigte sich mit den zum 01. 01. 2002 in Kraft getretenen Veränderungen des BGB, allgemein als Schuldrechtsreform [2] oder Schuldrechtsmodernisierungsgesetz gekennzeichnet. Dabei machte er vor allem deutlich, dass die Neufassungen einschlägiger Bestimmungen vor allem zum Verbraucherschutz, Kauf- und Werkvertragsrecht, zu Leistungsstörungen und zur Verjährung von Ansprüchen die umfassendste Reform des BGB seit dessen Einführung im Jahre 1900 darstellt. Es wurde die Tatsache betont, dass der neu gefasste Gesetzestext in einer auch für den juristischen Laien verständlichen Form abgefasst wurde. „Fast wie ein Kochbuch beschreibt das neue Schuldrecht, was der Reihe nach zu tun ist.“ Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass die neue Gesetzeslage eine wichtige Voraussetzung zur europaweiten Kooperation im Handwerk schafft und zur Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der EU beiträgt. Wenn auch das neue Schuldrecht den Verbraucher mehr als bisher begünstigt, so profitiert auch der Bauhandwerker teilweise direkt davon. Von besonderem Interesse ist dabei die Neuregelung der Gewährleistungsansprüche für Materialien, die in Bauwerken Verwendung finden. Konnte sich bisher ein Großhändler nach dem Kaufrecht auf eine Verjährungsfrist von 6 Monaten berufen, während der Handwerker seinem Kunden 5 Jahre gewährleistungspflichtig war, so beträgt diese Gewährleistungspflicht jetzt einheitlich 5 Jahre. Die Thematik nahm in der sich an den Vortrag anschliessenden Diskussion einen breiten Raum ein, da durch den Handel vielfach mittels „Kleingedrucktem“, durch Sonderaktion, oder durch Einräumung von Rabatten versucht wird, diese Bestimmung wieder zuungunsten des Handwerkers zu unterlaufen. BGB und VOB Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Anwendung der VOB war Thema von Dr. O. Hofmann, Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität der Bundeswehr in München. Trotz der Feststellung, dass sich das BGB durch die Reform „maßgeblich an die VOB angenähert“ hat, hat diese nicht an Bedeutung verloren. Denn nach wie vor regelt die VOB wichtige Punkte, wie Abschlagszahlungen und Nachträge, die das BGB nicht berücksichtigt. Daher wird empfohlen, bei großen Aufträgen weiterhin die VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung zu vereinbaren. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Vereinbarung der VOB als Ganzes empfiehlt. Die seitens der Bauauftraggeber vielfach geübte Praxis, diese Bestimmungen durch vertragliche Zusatzvereinbarungen zu Lasten des Bauhandwerks zu unterlaufen, war Gegenstand heftiger Diskussionen. In Vortrag und Diskussion wurde auch deutlich, dass das seit 01.05.2000 in Kraft befindliche „Gesetz zur Beschleunigung fälli-Symposium zur Verdingungsordnung Bau am 15.03.2002 3. VOB-Tag auf der I.H.M. Zu den Höhepunkten der Internationalen Handwerksmesse (I.H.M.) in München gehörte ohne jeden Zweifel der VOB-Tag. Wie in den Vorjahren konnte sich die Veranstaltung auch in diesem Jahr eines breiten Interesses erfreuen. kaum Neues geboten. Die IT-Branche befindet sich ganz offenbar in einer Phase der Konsolidierung, in der die in den letzten Jahren entwickelten Konzepte ihre Praxistauglichkeit für das Handwerk erst beweisen müssen. Elektrobranche - wieder nur am Rande Das Elektrohandwerk und die Elektroindustrie suchte man auch auf dieser Messe wieder vergeblich. Dass Themen, die ursächlich eigentlich das Elektrohandwerk ansprechen sollen, für den Endkunden durchaus von Interesse sind, machte jedoch beispielsweise ein Bettenhersteller deutlich, der mit einer ,,geerdeten Matratze“ unter dem Stichwort Elektrosmog geworben hat und sich ganz offenbar deshalb eines nicht enden wollenden Besucherstromes erfreuen konnte. Auch bei der Leistungsschau „Energie + Umwelt“ war das Elektrohandwerk nicht vertreten. Zu den wenigen elektrotechnischen Exponaten der Messe gehörten die Natursteinheizungen einer kleinen Firma (www.e-viss.de) aus dem südbrandenburgischen Senftenberg. Das Angebot dieser Firma macht deutlich, wie Firmen aus strukturschwachen Regionen mit bundesweit vermarktbaren Nischenprodukten Arbeitsplätze in ihren Regionen schaffen können. Fazit - Messe in schwierigen Zeiten Die Lage, in der sich die deutsche Wirtschaft gegenwärtig befindet, ist trotz des Hoffnungsschimmers am Horizont, den so mancher Politiker gern herbeireden möchte, kaum von Optimismus geprägt. Selbst wenn es im zweiten Halbjahr wieder etwas aufwärts gehen sollte, das Handwerk durchlebt - wieder - ein schwieriges Jahr und wird bestenfalls im nächsten Jahr von positiven Entwicklungen profitieren. An dieser Einschätzung liess ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer anlässlich der Eröffnungspressekonferenz keinen Zweifel, wenn er für 2002 den Wegfall von rund 60000 Arbeitsplätzen im Handwerk prognostizierte. Diese wenig erfreuliche Perspektive war auch allenthalben auf der Messe spürbar. In diesem Jahr fehlte bei Ausstellern und Besuchern der Optimismus, durch den sich diese Messe in den Vorjahren immer ausgezeichnet hat. H. Möbus Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 5 361 Branche aktuell ger Zahlungen" [3] nicht die erhofften Wirkungen zeigt. Wobei als Ursache dafür vor allem die mit der Fertigstellungsbescheinigung (Bescheinigung der Mängelfreiheit) zusammenhängenden offenen rechtlichen Probleme genannt wurden. Ein insbesondere für technische Gewerke relevanter Aspekt des Mangels eines Produktes wurde mit dem „Mangel in der technischen Beschreibung“ besprochen. Ein Produkt ist demnach mit Mängeln behaftet, wenn dessen Gebrauchsanweisung nicht eindeutig und ausführlich genug ist. Für das Elektrohandwerk ergibt sich daraus die zwingende Schlussfolgerung, der Dokumentation errichteter Anlagen künftig mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Nachtragsmanagment Mit dem aus betriebswirtschaftlicher Sicht überaus interessanten Problemkreis des Nachtragsmanagements beschäftigte sich Dipl.- Ing. H.-J. Paetzke, Dozent an der Fachschule für Bautechnik und an der Meisterschule für das Bauhandwerk München, in seinem Vortrag. In Zeiten, in denen der Wettbewerb vor allem über den Preis geführt wird, ist die Arbeit mit Nachträgen für den Bauhandwerker von existenzieller Bedeutung. Es wurde deutlich gemacht, dass die Arbeit mit Nachträgen nicht erst auf der Baustelle beginnt, sondern bereits bei der Angebotsbearbeitung. Der Referent sprach sich eindeutig dafür aus, Angebote nicht nur auf der Basis vorliegender Leistungsverzeichnisse zu erstellen, sondern die konkreten Bedingungen des jeweiligen Auftrages immer mit zu berücksichtigen. Durch eine Objektbegehung vor der Angebotsabgabe können ggf. bereits zu diesem Zeitpunkt absehbare Mengenverschiebungen bei der Gestaltung des Angebots berücksichtigt und so Voraussetzungen für ein geschicktes Arbeiten mit Nachträgen geschaffen werden. Dieser Vortrag hat wegen der Fülle praktischer Anregungen für die tägliche Praxis der Kalkulation und der Bauabwicklung insbesondere bei den Praktikern großes Interesse gefunden. Dynamische Baudaten In einem mit viel Engagement vorgetragenen Beitrag beschäftigte sich Dr. K. Schiller, Geschäftsführer der Dr. Schiller & Partner Gmb H Dresden mit der Kalkulation auf der Grundlage dynamischer Baudaten. Das neue STLB-Bau/Dynamische Baudaten ist durch den GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektrotechnik im Bauwesen) mit Wirkung vom 07. 01. 02 für verbindlich erklärt worden und löst damit die bisherigen Standardleistungsbücher ab. Der entscheidende Vorteil dieser Baudaten liegt in der Möglichkeit der Verknüpfung von Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation. Auf der Grundlage standardisierter Leistungsbeschreibungen können Leistungsverzeichnisse maschinell mit detaillierten Einzelkosten der Teilleistung kalkuliert werden. Dabei können sowohl Richtwerte als auch eigene Erfahrungswerte angewendet werden. Anhand eines auf MS-Exel basierenden Programmsystems des WEKA-Verlages wurde die Handhabung der Lösung anschaulich demonstriert. Mit dem neuen STLB-Bau kann vom Leistungsverzeichnis bis hin zur Rechnung mit einheitlichen und eindeutigen Leistungsbeschreibungen gearbeitet werden. Diese Lösung schafft damit günstige Voraussetzungen zum Austausch von Daten zwischen den am Bau beteiligten Partnern. Das STLB-Bau/Dynamische Baudaten ist daher für Planer und für Handwerker gleichermaßen von Interesse und wird in absehbarer Zeit andere, derzeit noch gebräuchliche Leistungsbeschreibungen ersetzen. Fazit Das Konzept des VOB-Tages, vor allem die Schnittstellen zwischen juristischen, kaufmännischen und technischen Problemstellungen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, hat sich auch in diesem Jahr wiederum vollauf bewährt. In einer Zeit, in der die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einem steten Wandel unterliegen, kommt der Planer und der Handwerker nicht umhin, sich intensiv mit diesen Fragen zu beschäftigen. Literatur [1] Möbus, H.: 2. VOB-Tag auf der 53. I.H.M.; Elektropraktiker 55(2001)6, S. 434 [2] Dieckmann, G.: Neuregelungen im Schuldrecht. Elektropraktiker 56(2002)3, S. 177-179 [3] Mettke, M.: Gesetz gegen den Zahlungsverzug. Elektropraktiker 54(2000)7, S. 585 H. Möbus

Autor
  • H. Möbus
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