Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
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Betriebsführung
Führen eines Prüfbuches
ep10/2003, 1 Seite
· der Schutz bei direktem Berühren (Zusatzschutz), vorzusehen (zu errichten) und dann natürlich auch regelmäßig/rechtzeitig zu prüfen ist, wenn besondere Gefährdungen für den Menschen vorliegen (Nässe im Bad, auf der Baustelle) und/oder durch die äußeren Bedingungen (mechanische Beanspruchung auf Baustellen) das Versagen des Basis-und/oder des Fehlerschutzes wahrscheinlicher wird, als unter normalen Verhältnissen. Wer diese Schutzphilosophie anerkennt, der muss auch Folgendes einsehen: 1.Beim Festlegen der als „noch rechtzeitig“ anerkannten Prüffristen wird davon ausgegangen, dass die Sicherheit eines Geräts unter bestimmten äußeren Bedingungen nur über eine bestimmte Zeit (die Prüffrist) mit einer „gesellschaftlich als ausreichend anerkannten Wahrscheinlichkeit“ erhalten bleiben wird. 2.Wer auf das rechtzeitige Prüfen, z. B. eines ortsveränderlichen Geräts, verzichtet, der akzeptiert damit, dass dieses Gerät nicht mehr mit „gesellschaftlich als ausreichend anerkannten Wahrscheinlichkeit“ sicher ist, sondern fehlerhaft sein kann und seinen Benutzer möglicherweise in Gefahr bringen wird. 3.Es wäre ein krasser Verstoß gegen die Sicherheitsphilosophie und die Rechtsvorschriften, wenn dieser Sicherheitsmangel als Normalzustand zugelassen und der Verantwortliche sich auf die Schutzwirkung allein der dritten und letzten Schutzebene, des Zusatzschutzes, verlassen würde. Vergleichbar wäre dies mit einem verrosteten, dünnwandigen Kreuzfahrtschiff, dessen Kapitän im Fall eines Protestes der Passagiere auf seine vorzüglichen Rettungsboote verweist. Hinzu kommt in dem von Ihnen dargestellten Fall außerdem, dass der Anschluss des ungeprüften (defekten?) ortsveränderlichen Geräts über den lebensrettenden FI-Schutzschalter vom Verhalten des Verantwortlichen (Unterweisung) und vom guten Willen des Benutzers abhängt. Wer garantiert denn, dass dieses Gerät immer über einen FI-Schutzschalter betrieben wird? Und wie wird sich wahrscheinlich ein Elektrolaie verhalten, dessen defektes ortsveränderliches Gerät den ihm „aufgeschwatzten“ ebenfalls ortsveränderlichen FI-Schutzschalter zum dritten Mal zum Auslösen bringt? Der dann wahrscheinliche Verzicht auf den FI-Schutzschalter - das Rettungsboot - hat schon zu einigen folgenschweren Durchströmungen geführt. Die regelmäßigen und rechtzeitigen Prüfungen aller ortsveränderlicher Geräte - egal ob sie über einen FI-Schutzschalter betrieben werden oder nicht - sind eine der unverzichtbaren Säulen der Sicherheit in der Elektrotechnik. Daran sollten wir nicht rütteln. K. Bödeker Führen eines Prüfbuches ? Ist es erforderlich, die durchgeführte Prüfung am Gerät (z. B. durch Anbringen einer Plakette, Plombe oder anderer geeigneter Mittel) anzuzeigen oder reicht das Führen eines Prüfbuches aus? ! Diese Frage ist nur im konkreten Fall und nur durch den Besitzer/Betreiber der geprüften Geräte verbindlich zu beantworten. Er muss dafür sorgen, dass sich seine Geräte in einem sicheren Zustand befinden und dass seine Mitarbeiter (im privaten Bereich seine Familienangehörigen) in die Lage versetzt werden, dies zu erkennen. Wenn er also dafür sorgt/sorgen lässt, dass · der für das Prüfbuch Verantwortliche mit großer Konsequenz alle Geräte der Firma termingerecht einsammelt und · keine anderen Gerät als die in seinem Prüfbuch eingetragenen in der Firma auftauchen (private, geliehene, vertauschte) und · alle seine Mitarbeiter diese Regelung kennen und bewusst mittragen, dann mag das klappen. Aber, derartiges kann man vielleicht in einem kleinen Gewerbebetrieb praktizieren, in dem der Meister noch mit seinen Gesellen auf die Baustelle geht und selber für die Prüfung sorgt - sofern ihn der Kalender oder seine Frau rechtzeitig daran erinnern, ins Prüfbuch zu gucken. In größeren Betrieben, Bereichen usw. geht das so nicht. Da muss jeder, der ein elektrisches Gerät benutzt erkennen können, dass eine regelmäßige Kontrolle termingerecht erfolgt. Es gibt noch einen weiteren Grund, der für eine solche Kennzeichnung spricht. Wie anders als mit der Prüfmarke o. ä. will der Prüfer das von ihm geprüfte Gerät identifizieren? Woher weiß er, dass der dem Richter übergebene Lötkolben, der zu einer elektrischen Durchströmung führte, wirklich der ist, den er geprüft hat? Unschwer können Sie sich vorstellen, welche Manipulationsmöglichkeiten da bestehen. Aus beiden genannten Gründen kann ich Ihnen nur empfehlen, alle geprüften Geräte eindeutig und so zu kennzeichnen, dass deren Zugehörigkeit zu einer an einem bestimmten Tag geprüften Charge mit deren Prüfprotokoll nachweisbar ist. Dies kann durchaus auch auf einfache Weise erfolgen - für 2002 z. B. ein Farbklecks mit einer roten Farbe, die nur der Prüfer in seinem Werkzeugschrank hat. Über die Bedeutung dieser Kleckse informieren ein betrieblicher Aushang und eine Unterweisung aller Mitarbeiter. Im Prüfprotokoll steht diese Information ebenfalls. So gut, eindeutig, informativ wie eine Prüfmarke ist dies natürlich nicht, zu entscheiden hat aber auch darüber der Verantwortliche/die verantwortliche Elektrofachkraft des Unternehmens. ? Muss man das Prüfbuch auf Papier führen oder kann man es auf einem PC in Form einer Datei festhalten? ! Die Form des Prüfbuchs oder wie Sie diese Aufstellung auch immer nennen, ist völlig egal. Hauptsache der ordnungsgemäße Nachweis des ordnungsgemäßen Prüfens der Geräte des Betriebs wird - praktisch unmanipulierbar - geführt. Wird der PC genutzt, so sollte daher eine Beleg-CD angefertigt werden, auf der jede Prüfung beweiskräftig dokumentiert wird. K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 754 LESERANFRAGEN Normgerechte Umstellung auf ein TN-S-System PEN PEN PEN bisherige N-Schiene als PEN-Schiene verwenden, isoliert aufbauen bisheriges Abgangskabel TN-S-Abgang separater Schutzleiter NS-Verteiler UV 1 zusätzliche Neutralleiterschiene, falls gewünscht Im Bild 2 der Leseranfrage „Umstellung auf ein TN-S-System“ - ep 9/2003, Seite 668, sind leider einige Fehler in der farblichen Kennzeichnung der Leitungen enthalten, die in der folgenden Darstellung berichtigt wurden. Korrekturhinweis
Autor
- K. Bödeker
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