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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Prüfung von RCDs auf Baustellen

ep2/2006, 1 Seite

Ich konnte keine Prüffristen für Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) in Baustromspeisepunkten finden. Es handelt sich hierbei um überwachte stationäre Anlagen mit eingeschränktem Zugang, die sich nicht auf Baustellen befinden. Wäre ein Jahr korrekt für diese Anlage oder gibt es konkretere Festlegungen hierzu? Ist es zutreffend, dass nicht stationäre Anlagen auf Baustellen, sogenannte Baustromkurven, jährlich auf Wirksamkeit des RCD überprüft werden müssen? Muss diese Prüfung mit einer Prüfplakette sichtbar sein oder reicht das Prüfprotokoll für den Auftraggeber oder E-TÜV?


Prüfung von RCDs auf Baustellen ? Ich konnte keine Prüffristen für Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) in Baustromspeisepunkten finden. Es handelt sich hierbei um überwachte stationäre Anlagen mit eingeschränktem Zugang, die sich nicht auf Baustellen befinden. Wäre ein Jahr korrekt für diese Anlage oder gibt es konkretere Festlegungen hierzu? Ist es zutreffend, dass nicht stationäre Anlagen auf Baustellen, sogenannte Baustromkurven, jährlich auf Wirksamkeit des RCD überprüft werden müssen? Muss diese Prüfung mit einer Prüfplakette sichtbar sein oder reicht das Prüfprotokoll für den Auftraggeber oder E-TÜV? ! Unabhängig von der Art und dem Einsatzort der Anlage und der in dieser Anlage angeordneten Betriebsmittel gilt für jeden Arbeitgeber die Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3.3 (3): „Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln“. Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Arbeitgeber bzw. die von ihm beauftragte befähigte Person (§ 10 (2)) - in der Regel eine Elektrofachkraft - hat unter Beachtung von Art, Bedeutung und Beanspruchung des jeweiligen Arbeitsmittels sowie der im Falle eines Fehlers entstehenden Gefährdung festzulegen, was hinsichtlich der Prüfung zu tun ist. Dies gilt auch für die von Ihnen angeführten FI-Schutzschalter, die infolge ihrer herauszuhebenden Bedeutung für die Sicherheit von Personen und Sachen neben der Anlage immer auch gesondert betrachtet werden sollten. Dies ist - auch wenn es vielleicht etwas hochgestochen klingt - eine Gefährdungsanalyse, in deren Ergebnis über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Art und Umfang der Prüfung zu entscheiden ist. Die in Tafel aufgeführten Empfehlungen sind Ergebnisse solcher Überlegungen und können ein erster Anhaltspunkt für die eigene Entscheidung sein. Es ist sicherlich unschwer möglich, Ihre Anlage, deren Art und Beanspruchungen mit den in der Tafel aufgeführten Angaben zu vergleichen, um daraus einen Anhaltspunkt für Ihre Überlegungen zur Prüffrist zu erhalten. Für den von Ihnen dargestellten „Baustromspeisepunkt“ als Anlagenteil wäre die Prüfzeit von einem Jahr wohl korrekt, wenn es sich um eine ordnungsgemäße, für diesen Verwendungszweck hergestellte und bestimmungsgemäß betriebene Anlage handelt, die keinen weiteren Beanspruchungen unterliegt. Da dieser in Ihrem Fall aber wohl noch dazu wesentlich besser behandelt wird, als ein Speisepunkt unmittelbar auf der Baustelle (überwacht, nicht für die Bauleute zugänglich), könnte auch eine längere Prüffrist vertretbar sein. Aber wie gesagt, diese Entscheidung liegt ausschließlich bei Ihnen. Bei den FI-Schutzschaltern könnte unterschieden werden zwischen denen in den Verteilern auf der Baustelle (Baustellenbedingungen, Zusatzschutz) und denen in einer vorgeordneten ortsfesten und überwachten Anlage (keine Baustellenbedingungen, kein Zusatzschutz). Und schließlich müssen Sie bei Ihrer Entscheidung auch bedenken, was im konkreten Fall praktisch durchführbar und bezahlbar ist. In der Betriebssicherheitsverordnung wird auch gefordert, „ ...die Ergebnisse der Prüfung ... aufzuzeichnen ...“ und diese am Betriebsort bereitzuhalten. Das Kennzeichnen der geprüften Anlagen, Anlagenteile oder der FI-Schutzschalter wird nicht generell verlangt. Derartiges ist natürlich sinnvoll, um die eigene Arbeit zu bestätigen und die Anwender auf die Prüfung und den nächsten Prüftermin hinzuweisen. Sie sollten mit dem Arbeitgeber (Auftraggeber, Betreiber, Bauleiter bzw. für den Arbeitsschutz der Baustelle Verantwortlicher) vereinbaren, wie am zweckmäßigsten zu verfahren ist. Im eigenen Interesse sollten Sie jedoch in jedem Fall das Durchführen der Prüfungen z. B. in einem Prüfbuch dokumentieren. Auch die von Ihnen dann jeweils durchzuführenden bzw. durchgeführten einzelnen Prüfungen sollten in einer Prüfanweisung o. ä. nachweisbar zusammengefasst werden. K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 2 99 LESERANFRAGEN Tafel Empfohlene Prüffristen von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs)1) Nr. Einsatzort Schutzaufgabe Besondere Empfehlung für die Quelle des RCD Gefährdung Prüffrist des RCD 1 Alle Einsatzorte Fehler-, Zusatz-, Unabhängig Halbjährlich mit Hersteller Brandschutz u.a. von der Prüftaste auslösen Gefährdung 2 Alle stationären Schutz im keine Alle 4 Jahre auslösen Durchfüh-Anlagen Fehlerfall beim Bemessungs- rungsanweidifferenzstrom mit sung zur Prüfgerät (als Teil der BGV A2 Prüfung der Anlage) Halbjährliches Auslösen mit Prüftaste 3 Alle Anlagen mit Schutz im Fehler- Höhere Jährliches Auslösen Durchfühbesonderen Auf- fall, Zusatzschutz, mechanisch beim Bemessungs- rungsanweigaben (beson- Brandschutz u. a. Bean- differenzstrom mit sung zur derer Art) nach je nach Aufgabe spruchung Prüfgerät BGV A2 DIN VDE 0100 durch die (als Teil der Prüfung Gruppe 700 besondere der Anlage) Aufgabe 4 Badezimmer, Zusatzschutz Berühren Jährliches Auslösen · Allgemein Außensteck- nasser Geräte beim Bemessungs- für Privatdosen usw. und/oder lei- differenzstrom mit bereich (siehe 3.) tender (nasser) Prüfgerät · Durchfüh-Teile (als Teil der Prüfung rungsanweider Anlage) sung zur BGV A2 für Industrie/ Gewerbe 5 Alle nicht statio- Schutz im Nässe und/ Monatliches Auslösen Durchführungsnären Anlagen Fehlerfall oder höhere beim Bemessungsdif- anweisung teilweise auch mechanische ferenzstrom mit Prüf- zur BGV A2 Zusatzschutz Beanspruchung gerät (als Teil der Prüfung der Anlage) Arbeitstägliches Auslösen mit Prüftaste 6 Baustelle Schutz im Berühren Wie 3 bzw. 5 und BGI 608 Fehlerfall nasser arbeitstäglich austeilweise auch Geräte lösen mit Prüftaste Zusatzschutz Hohe mech. Beanspruchung Nur Schutz im keine wie 2 bzw. 3 Durchführungs-Fehlerfall anweisung zur BGV A2 7 Prüfplätze Zusatzschutz Unabgedeckte wie 3 und arbeitstäg- DIN VDE 0104 aktive Teile, liches Auslösen mit defekte Teile der Prüftaste 8 Als Einzelgerät Zusatzschutz je nach Anwen- Vor jedem Einsatz Je nach Anim mobilen dung wie bei oder arbeitstägliches wendung wie Einsatz 4 bis 7 Auslösen mit der bei 4 bis 7 Prüftaste 1) Die Angaben aus der BGV A2 gelten für Anlagen aus dem industriellen und gewerblichen Bereich, sie sind jedoch für alle anderen Anlagen ebenso sinnvoll. Unabhängig von den empfohlenen Prüfzeiten sind nach besonderen Ereignissen (Umbau, Neuaufbau, Änderung, Wiederinbetriebnahme, Havarie usw.) Prüfungen im erforderlichen, (von der Elektrofachkraft festzulegenden) Umfang vorzunehmen. Dazu gehört in jedem Fall das Auslösen des FI-Schutzschalters mit der Prüftaste. EP-0206-90-99 20.01.2006 10:46 Uhr Seite 99

Autor
  • K. Bödeker
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