Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
Prüffristen für Dialysezentren
ep6/2001, 1 Seite
Leseranfragen Prüffristen für Dialysezentren ? Welche Fristen sind für die Wiederholungsprüfung einer Elektroanlage im Bereich eines Dialysezentrums (Anwendungsgruppe I nach DIN VDE 0100 Teil 410) einzuhalten? Ist die monatliche Auslösung des FI-Schutzschalters mittels Prüftaste notwendig? Sind die Messwerte für den halbjährlichen FI-Test zu protokollieren? Sind weitere Maßnahmen zu empfehlen? ! Die elektrische Anlage in einem Dialysezentrum ist nach DIN VDE 0107 zu errichten. Daraus kann sich ergeben, dass es sich um eine Anlage für die Anwendungsgruppe 1 nach DIN VDE 0107, Abschnitt 2.2.2, handelt. Gemäß DIN VDE 0107, Abschn. 10.2.1, ist diese Anlage dann wiederkehrend zu prüfen. Die dazu notwendigen Prüffristen ergeben sich wie für jede andere elektrotechnische Anlage auch aus BGV A2 (früher VBG 4), § 5, insbesondere aus Tabelle 1a. Beispielsweise leiten sich hieraus die Prüfpflicht und die Prüffristen für die elektrische Anlage und deren ortsfeste Betriebsmittel (E-Check) von vier Jahren her oder die halbjährliche Betätigung der Prüfeinrichtung eines FI-Schutzschalters. Im speziellen Fall eines Dialysezentrums kann es notwendig werden, dass auch noch andere elektrotechnische Anlagen fest installiert sind. Die dazu notwendigen Prüfpflichten und Prüffristen sind in DIN VDE 0107, Abschn. 10.2.2, festgelegt. Dies können z. B. Operations- oder Untersuchungsleuchten unter bestimmten Bedingungen sein oder Sicherheits-Stromversorgungseinrichtungen. Den Wiederholungsprüfungen ist über alle Vorschriften hinweg gemeinsam, dass die Prüfungen in Prüfbüchern oder in Prüfprotokollen dokumentiert sein müssen. Eine möglichst lückenlose regelmäßige Überwachung muss nachweisbar sein, mindestens jedoch für die letzten zwei Jahre oder aber bis zur vorletzten Prüfung. Th. Flügel Nachrüstung des Schutzes bei indirektem Berühren ? Bei der Modernisierung der Wohnungen unserer Genossenschaft werden Ofenheizungen durch moderne Sammelheizungen ersetzt. Die ehemals isolierende Eigenschaft der Räume ist damit aufgehoben. Im Zuge der Bauarbeiten werden Bad, Küche und Korridor ab Wohnungsverteiler völlig neu installiert. Vor uns steht die Frage, ob die restlichen Räume ebenfalls eine Neuanlage erhalten müssen oder ob die vorhandene Anlage weitergenutzt werden kann. Eine komplette Neuinstallation ist in der Regel nicht durchführbar, wenn die Mieter wohnen bleiben. Die Baumaßnahmen sind dann mit solchen Härten für die Bewohner verbunden, dass Wohnungskündigungen die Folge sind. Beim gegenwärtigen Überangebot an Wohnungen führt das zu einem dauerhaften Wohnungsleerstand. Komplette Neuinstallationen werden deshalb erst bei Mieterwechsel vorgenommen. Wir haben uns deshalb entschlossen, in den Wohnräumen Schukosteckdosen einzusetzen. Der vorhandene PEN-Leiter wird vor dem Steckdoseneinsatz in N- und PE-Leiter geteilt und mittels Pressverbinder der getrennte Anschluss der Leiter an den Klemmen vorgenommen. So wird auch bei Leuchtenanschlüssen verfahren. Balkonsteckdosen werden stillgelegt. Im Vorfeld wird die vorhandene Anlage auf Mängelfreiheit geprüft. Entspricht unsere Verfahrensweise den Anforderungen? ! Zunächst sei vorangestellt, dass schon des öfteren im ep Fragen zu diesem Thema behandelt wurden. Neu und erfreulich ist, dass sich dazu jetzt auch eine Genossenschaft als Auftraggeber zu Wort meldet und ein Konzept unterbreitet, das Elektrosicherheit zum Ziel hat, gleichzeitig aber im Interesse der Mieter Bauarbeiten beschränkt und die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft berücksichtigt. Da andere Hauseigentümer hier Anregungen erhalten können, wird unter Beachtung der Interessen und der Verantwortung der Vermieter nochmals auf die Probleme eingegangen. Wiederholungsprüfungen sollten stets Grundlage von Entscheidungen zur Weiternutzung sein Besondere Anerkennung verdient, dass erst nach einer Prüfung durch einen Fachbetrieb entschieden wird, ob eine Anlage weitergenutzt werden kann. Wer es mit der Elektrosicherheit wirklich ernst meint, der kann Bad, Küche und Korridor nicht neu installieren lassen und gleichzeitig davon ausgehen, dass die Anlage in den übrigen Räumen schon mängelfrei sein wird. Leider ist diese Herangehensweise noch oftmals anzutreffen. Und dieses, obwohl Elektroanlagen, auch wenn keine Änderungen vorgesehen sind, in gewissen Zeitabständen geprüft werden müssen. Die Elektroanlage ist wie der Rohbau, der bautechnische Ausbau und die Heizungs-und Sanitärinstallation fester Bestandteil der Wohnung und des Wohngebäudes. Es kann nicht deutlich genug hervorgehoben werden, dass gemäß § 536 BGB der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauche geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat. Zwangsläufig folgt daraus: Der Vermieter muss alle vermieteten Sachen - hier die Elektroanlagen der Wohnungen - prüfen lassen. Zum Glück ist die Zahl der Elektrounfälle nicht mit der Zahl der Verkehrsunfälle vergleichbar. Was geschieht aber, wenn beispielsweise Menschenleben zu beklagen sind? Vorgenannter gesetzlicher Forderung ist nur nachzukommen, wenn der Vermieter · sich bei der Errichtung der Anlage davon überzeugt, dass diese mängelfrei ist Er sollte deshalb immer das gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 [2] vom Errichter zu erstellende Prüfprotokoll fordern, durchsehen und gut aufbewahren. · einen zugelassenen Fachbetrieb oder eine Prüfstelle mit regelmäßigen Wiederholungsprüfungen beauftragt, die nach DIN VDE 0105-100 [4] durchzuführen sind. Auch hier muss ein Prüfprotokoll angefertigt werden. Da keine Prüffristen festgelegt sind, wie sie z. B. in Durchführungsanweisungen zur BGV A2 (bisher VBG 4) für den gewerblichen Bereich gefordert werden, bietet sich bei einem Mieterwechsel zunächst eine Begehung an, bei der äußerlich erkennbare Mängel und ggf. vorschriftswidrige Veränderungen erfasst werden, die eine gefahrlose Weiternutzung in Frage stellen können. An Hand von Stichproben lässt sich so entscheiden, ob eine komplette Wiederholungsprüfung nach [4] erforderlich ist. Prüfungen sind nur dann nicht notwendig, wenn man sich ohnehin für eine Neuinstallation entschieden hat. Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 6 438 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de oder Internet: www.elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
Autor
- T. Flügel
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