Entsprechend BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist es Vorschrift, dass Leitungsroller schutzisoliert sein müssen. Das trifft bei den durch unsere Firma gekauften auch zu. In der neuen BGI 608 wird aber jetzt außerdem gefordert: "Tragegriff, Kurbelgriff und Trommelgehäuse müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. Damit soll verhindert werden, dass eine gefährliche Berührungsspannung von einer möglicherweise beschädigten Leitung auf diese Konstruktionsteile übertragen wird." Dürfen die neuen Leitungsroller, die schutzisoliert, aber außen komplett aus Metall sind, noch verwenden werden?