Skip to main content 
Elektrotechnik | Fachplanung

Installationsumfang in Wohnräumen

ep11/2005, 1 Seite

Die Raumausstattung von Wohnungen soll sich nach DIN 18015-2 richten. Nach dieser Norm wird die 3-fach-Steckdose bei einer Telefon/Antennen-Kombination als 1-fach gewertet. Laut Baubeschreibung soll noch eine Kombination aus 3-fach-Steckdose und Telefon/Antenne (diese als Leerdose ausgeführt) installiert werden. Wird die zweite 3-fach-Kombination als eine Steckdose oder als drei Steckdosen gezählt?


die zulässigen Einsatzgebiete für alle Kabelprodukte wurde auf DIN VDE 0298 Teil 1 verwiesen. Da die heute gültigen Normen · aus den alten VDE-Bestimmungen übernommen wurden und · in eine gemeinsame Norm DIN VDE 0276-603 unter Einschluss der Normen für die Materialien, Prüfverfahren, Anwendungsgebiete und Strombelastbarkeiten überführt wurden, gibt es technisch gesehen keine Änderung zwischen den „alten NYY nach VDE 0271“ und den „NYY nach 0276-603,3G“ - der Hinweis auf „3G“ ist notwendig, weil im Teil 603 auch noch die VPE-isolierten 1-kV-Kabel (im Teil 5G) untergebracht sind. Die Verlegung im Freien ist seit jeher zulässige Anwendungsart für diese Kabel. H. Myland Installationsumfang in Wohnräumen ? Die Raumausstattung von Wohnungen soll sich nach DIN 18015-2 richten. Nach dieser Norm wird die 3-fach-Steckdose bei einer Telefon/Antennen-Kombination als 1-fach gewertet. Laut Baubeschreibung soll noch eine Kombination aus 3-fach-Steckdose und Telefon/Antenne (diese als Leerdose ausgeführt) installiert werden. Wird die zweite 3-fach-Kombination als eine Steckdose oder als drei Steckdosen gezählt? ! DIN 18 015-2 ist im August 2004 neu erschienen. Sowohl in dieser als auch in der vorhergehenden Fassung von August 1996 ist die Mindestanzahl der Steckdosen je Raum und Raumgröße in Tabelle 2 angegeben. Bei der Ermittlung der Anzahl der im Einzelnen vorzusehenden Steckdosen gilt nun für beide Ausgaben, dass die neben Antennensteckdosen angeordneten Steckdosen als Dreifachsteckdosen vorzusehen sind, diese aber bei der Ermittlung der Mindestanzahl nach Tabelle 2 als Einfachsteckdosen zählen. Der Fall, dass eine Kombination aus Telefon/ Antennen-Steckdose und 3-fach-Steckdose so ausgeführt wird, dass die Telefon/Antennensteckdose zum Zeitpunkt der Abnahme (noch) als Leerdose ausgeführt wird, ist in den Normen nicht betrachtet. Streng genommen braucht diese 3-fach-Steckdose nicht als Einfachsteckdose gezählt zu werden. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass die Zuordnung einer 3-fach-Steckdose zu einer Antennensteckdose den Hintergrund hat, später mehrere Audio/Video-Geräte in räumlicher Nachbarschaft anschließen zu können. Diese Steckdosen stehen dann nicht mehr als „allgemeine“ Steckdosen im Sinne der Tabelle 2 für weitere Geräte zur Verfügung. Im Hinblick auf die spätere Nutzung dieser Antennensteckdose sollte dieses bei der Planung der Gesamtanzahl der Steckdosen für diesen Raum berücksichtigt werden. Eine Telefonsteckdose, die benachbart zu einer Antennensteckdose angeordnet wird, benötigt nach DIN 18 015-2 von 2004 immer eine ihr zugeordnete Steckdose. Dieses macht Sinn, da heutzutage Telekommunikationsendgeräte in der Regel mit einem Netzteil an das 230-V-Netz angeschlossen werden. Diese Steckdose wird dann nicht bei der Ermittlung der Mindestanzahl nach Tabelle 2 mitgezählt. B. Siedelhofer Forderungen an Leitungsroller ? Entsprechend BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ ist es Vorschrift, dass Leitungsroller schutzisoliert sein müssen. Das trifft bei den durch unsere Firma gekauften auch zu. In der neuen BGI 608 wird aber jetzt außerdem gefordert: „Tragegriff, Kurbelgriff und Trommelgehäuse müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. Damit soll verhindert werden, dass eine gefährliche Berührungsspannung von einer möglicherweise beschädigten Leitung auf diese Konstruktionsteile übertragen wird.“ Dürfen die neuen Leitungsroller, die schutzisoliert, aber außen komplett aus Metall sind, noch verwenden werden? ! Forderungen der BGI 608. In der bisherigen BGI 608 vom August 2000 wurden an Leitungsroller grundsätzlich in Abschnitt 5.2.3 folgende Anforderungen gestellt: „Leitungsroller müssen für erschwerte Bedingungen (rauer Betrieb, gekennzeichnet durch Hammer im Quadrat) geeignet und nach den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut sein. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X4 genügen.“ Die von Ihnen beschriebenen Leitungsroller dürften diesen Anforderungen als schutzisolierte Betriebsmittel entsprechen. Das Unfallgeschehen, insbesondere auf Bau-und Montagestellen, gab Veranlassung, bei einer Neuausgabe der BGI 608 die Anforderungen an Leitungsroller präziser zu fassen. Daher ist jetzt ausführlich in Abschnitt 3.3.3 der BGI vom Juni 2004 folgendes gefordert: „Leitungsroller müssen mit Leitungen nach Abschnitt 3.3.2 ausgerüstet und nach den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut sein.“ Nach den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut bedeutet, dass · Konstruktionsteile, in denen sich elektrische Betriebsmittel, z. B. Steckvorrichtungen, Thermoschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), befinden, von anderen elektrisch leitfähigen Konstruktionsteilen doppelt oder verstärkt isoliert sind und Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 859

Autor
  • B. Siedelhofer
Sie haben eine Fachfrage?