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Elektrotechnik | Energiespeicher, Batterieanlagen

Forderungen an einen Batterieschrank

ep2/2006, 2 Seiten

Muss ein Batterieschrank mit Gruppenbatterie (220 V) für eine industrielle bzw. gewerbliche Betriebsstätte in einem separaten Batterieraum nach der Elt-BauVO gestellt werden, und müssen dann die Stromkreiszuleitungen entsprechend mit Funktionserhalt verlegt werden? Leider finden sich in verschieden Unterlagen/Normen und Vorschriften keine konkreten bzw. nur widersprüchliche Hinweise. In der Druckschrift eines Herstellers fand ich den Hinweis "rein industrielle und gewerliche Betriebsstätten fallen nicht unter die EltBau-VO". Ist dies korrekt? Kann ein Batterieschrank mit Lade-Schalt-Einrichtung z. B. in einer Lagerhalle oder Werkstatt aufgestellt werden? Könnten dann die Stromkreiszuleitungen - so weit sie nicht durch andere Brandabschnitte verlaufen - ohne Funktionserhalt verlegt werden? Was sagt die MLAR dazu? Die Stromkreiszuleitungen verlaufen durch Brandabschnitte. Ist Funktionserhalt erforderlich?


   

Autor
  • F. Schmidt
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