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Installationstechnik | Brand- und Explosionsschutz | Elektrotechnik

Brandschutz in der Elektroinstallation - Funktionserhalt

ep10/2000, 6 Seiten

Aufgrund des § 17 der Musterbauordnung müssen die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen so beschaffen sein, dass sie bei äußerer Brandeinwirkung für eine ausreichende Zeit funktionsfähig bleiben. Eine Übersicht zu den Anforderungen an den Funktionserhalt.


   

Autor
  • F. Schmidt
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