Betriebsführung
Finanzierungsregeln beachten
ep7/2004, 1 Seite
Manfred E., Inhaber eines mittelständischen Betriebes aus Bonn, ist seit einigen Jahren selbstständig. Der finanzielle Einstieg in die Selbstständigkeit wurde E. seinerzeit erleichtert, da seine Eltern, vor ihrer Pensionierung ebenfalls selbstständig, einen Großteil der damaligen Investitionskosten übernahmen. Lediglich die Anschaffung seiner Datenverarbeitungsanlage einschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnung musste E. selbst finanzieren. Dazu nahm er einen Betriebsmittelkredit über 40 000 Euro (seinerzeit rund 78 000 DM) mit einer Laufzeit von sechs Jahren bei einem jährlichen Zinssatz von 9,5 % auf. Auf Grund der erfreulichen Umsatz- und Ertragssituation konnte E. bisher problemlos die monatlichen Zins- und Tilgungsraten des Betriebsmittelkredites von rund 700 Euro regelmäßig an die Bank überweisen. Nutzung realisitisch planen Nun gibt es allerdings ein Problem, dass E. in ernst zu nehmende Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann: die Datenverarbeitungsanlage ist nach vier Jahren bereits überaltert und ein Nachrüsten kaum möglich. E. benötigt also eine neue Anlage, die nach Verrechnung mit der alten Anlage weitere 35 000 Euro Investitionskosten verursacht. Für diesen Betrag muss E. bei einem Zinssatz von 7 % und einer Laufzeit von fünf Jahren monatlich weitere rund 600 Euro an die Bank zahlen. Dazu kommen die ebenfalls monatlichen Raten von bisher 700 Euro für den nach wie vor bestehenden Altkredit. Neben einer weiteren privaten Ratenverpflichtung aus dem Kauf seiner Eigentumswohnung muss E. nun jeden Monat insgesamt rund 1 900 Euro finanzieren. Damit bewegt er sich am Rande seiner finanziellen Möglichkeiten. Sollte es im Verlauf der kommenden Jahre auch nur zu geringen Ertragseinbrüchen im Betrieb kommen, wird er ohne eine weitere finanzielle Unterstützung seiner Eltern aus diesem Dilemma nicht herauskommen. Eigene Ersparnisse einschließlich eines kleineren Wertpapierdepots und einer Kapitallebensversicherung sind zwar vorhanden. Da sie allerdings zur Ergänzung seiner Altersabsicherung vorgesehen sind, kommen sie für Investitionszwecke erst einmal nicht in Frage. E. hat einen Fehler gemacht, der auch bei vielen seiner Kollegen immer wieder beobachtet wird: er hat gegen eine der wichtigsten Finanzierungsregeln verstoßen. Diese sagt aus, dass die Laufzeit eines Kredites mit der realistisch einzuschätzenden Lebensdauer des zu finanzierenden Wirtschaftsgutes weitgehend übereinstimmen sollte. Wenn diese Regel eingehalten wird, ist der Kredit vollständig zurückgezahlt, wenn die Anschlussfinanzierung eines neuen Investitionsgutes ansteht. Da E. die Nutzungsdauer seiner Datenverarbeitungsanlage viel zu optimistisch eingeschätzt hat, muss er nun neben den Zins-und Tilgungsraten des neuen Kredites die Kosten des alten Kredites ebenfalls zahlen. Weitaus sinnvoller wäre es bei dieser ersten Finanzierung dagegen gewesen, durch Ansparen zunächst mehr Eigenkapital zu bilden und die Kreditbelastung damit zu senken. Leider erfolgte beim damaligen Kreditgespräch durch den Kundenberater der Bank keinerlei Hinweis auf die möglichen Finanzierungsfolgen. Das gilt ebenso für den damaligen Steuerberater von E., den er ausdrücklich um Prüfung des Kreditvertrages bat. M. Vetter Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 7 557 Finanzierungsregeln beachten Gerade Handwerksbetriebe arbeiten häufig mit einem hohen Anteil an Fremdkapital. Welche Schwierigkeiten jedoch beim Führen kleiner Unternehmen auftreten können, wenn grundlegende Finanzierungsregeln ignoriert werden, wird an einem Beispiel im Folgenden erläutert. TIPP · Schätzen Sie die Lebensdauer Ihrer Investition zuverlässig ein und berechnen Sie die monatlichen Zins- und Tilgungsraten, die sie während der gesamten Laufzeit zahlen müssen. · Beurteilen Sie realistisch, ob diese Zins- und Tilgungsraten regelmäßig auf der Basis Ihrer in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen zu leisten sind. · Rechnen Sie bei einem variabel verzinsten Kredit Zinssteigerungen.
Autor
- M. Vetter
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