Fachplanung
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Elektrotechnik
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ep6/2013, 1 Seite
BRANCHE AKTUELL 408 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 6 FACHPLANUNG Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit gegründet Die Hersteller von Produkten, Anbieter von Dienstleistungen und ihre Kunden haben künftig eine neutrale Anlaufstelle, um Fachwissen auszutauschen und abzurufen sowie um ihre Interessen gemeinsam umzusetzen. Dazu wurde am 4. Februar 2013 die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mb H (DGWZ) gegründet. Durch die stetig zunehmende Globalisierung, eine wachsende Zahl von Normen und Gesetzen sowie auch erhöhte Compliance-Anforderungen ist der Bedarf nach vernetztem, neutralen Fachwissen gestiegen. Somit bildet die DGWZ zu einzelnen Themen Netzwerke, in denen Fachleute in Arbeitskreisen und in firmen- sowie produktneutralen Seminaren, Fachtagungen und Publikationen das notwendige Wissen für die Anwender aufbereiten. Ziel ist eine branchenübergreifende Zusammenarbeit von Unternehmen in Deutschland, um Wettbewerbs-fähigkeit und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Die DGWZ behandelt besonders Themen, die durch Normen, Richtlinien und Vorschriften stark reguliert sind und für die Bedarf an unabhängigen Informationen besteht. Auf der Website www.dgwz.de entsteht ein Portal mit neutralen Fachinformationen, Veranstaltungen, Publikationen und Adressen von Anbietern. Zudem kann dort auch der aktuelle Themenplan heruntergeladen werden. Es werden Schwerpunkte aus vielen Unternehmensbereichen, Branchen und gesellschaftlichen Anforderungen abgedeckt. Hierzu zählen z. B. Bau und Gebäudetechnik, Bildung und Forschung, Energie und Umwelt, Finanzen, Gesundheit, Handel und Außenwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Personalentwicklung und Management, Produktion und Anlagentechnik, Recht, Unternehmens-sicherheit sowie auch Verkehr und Logistik. „Die neue Gesellschaft soll als übergreifende und neutrale Einrichtung unabhängig von Einzelinteressen die produzierende Industrie unterstützen“, beschreibt DGWZ-Geschäftsführer Eckart Roeder die Aufgabe der Gesellschaft. „Der intensive fachliche Austausch und neutrale Weiterbildungsveranstaltungen werden insbesondere von deren Kunden, der öffentlichen Hand, Gebäude- und Industrieanlagenbetreibern, dem Handwerk, Architekten und Planern sowie von Dienstleistungsunternehmen stark nachgefragt“, weiß Roeder. Für zukunftsfähigen Gebäudebestand: Neue EnEV nicht verzögern Die seit Monaten andauernde „Hängepartie“ bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss ein Ende haben. Dies fordert die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) anlässlich der Beratungen zu dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Bundestag. Das Gesetz bildet die Grundlage der EnEV-Novelle, die bereits im Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nach Ansicht der geea darf die EnEV nicht weiter verzögert oder abgeschwächt werden. Die geplanten höheren energetischen Anforderungen an Neubauten seien aufgrund der langfristig steigenden Energiepreise und des technischen Fortschritts gerechtfertigt. Zudem ließen sich entsprechende Mehrkosten über Energieeinsparung refinanzieren. „Die neue EnEV ist wegweisend für moderne Effizienzhäuser. Wer heute baut oder saniert, sollte dies zukunftssicher tun. Eine schnelle Einigung über die Verordnung im weiteren Gesetzgebungsprozess ist daher dringend notwendig. Nur so lässt sich die notwendige Planungssicherheit für einen hoch energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäudesektor in Deutschland gewährleisten“, erläutert Stephan Kohler, der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur Gmb H (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea). Kern der geplanten EnEV-Novelle sind höhere energetische Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit 2009 geltenden Recht. Gerade bei neuen Bauvorhaben lassen sich effiziente Standards schon in den frühen Planungsphasen kostengünstig realisieren. Für den Bestand sind hingegen keine Verschärfungen vorgesehen. Mit der neuen Verordnung werden außerdem Vorgaben der EU umgesetzt, die eigentlich schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in Kraft treten müssen. Bei einer weiteren Verzögerung im Gesetzgebungsprozess droht ggf. sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die EnEV definiert die energetischen Anforderungen an Wohn-und Nichtwohngebäude, die für rund 35 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Sie ist die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz für alle Bauvorhaben - für Bestandssanierungen und auch für Neubauten. Damit ist die EnEV ein elementarer Baustein, um die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgegebenen Ziele für den Gebäudebereich zu erreichen. Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss führender Vertreter aus den Bereichen Industrie, Forschung, Handwerk, Planung, Energieversorgung und Finanzierung. ZVEI-Tagung zum Stand der Technik bei ENS und SAA Im April fanden sich mehr als 60 Teilnehmer in der ZVEI Akademie in Frankfurt/Main ein, um sich über den aktuellen Stand der Technik im Bereich der Elektroakustischen Notfallwarnsysteme (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA) zu informieren und um über wichtige praktische Belange des Themengebiets mit anderen Fachkollegen zu diskutieren. Zu den Tagungsinhalten gehörten u. a. die neuen Anforderungen an Fachkräfte SAA (Planer und Errichter) aufgrund der DIN14675/A3, der aktuelle Stand der Normung für SAA, die Anwendung der DIN 14675/Anhang L bei SAA sowie die Energieversorgung für ENS und SAA. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch informative Vorträge zur Raumakustik und Sprachverständlichkeit sowie zu praktischen Beispielen für Beschallungslösungen bei sehr kritischer Raumakustik. WEB-TIPP Weitere Informationen zur geea sind im Internnet abrufbar unter: www.geea.info.
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