Als verantwortliche Elektrofachkraft in einem mittelständischen Chemie-Unternehmen lese ich informative Beiträge zu Arbeitsschutz und Betriebssicherheit mit besonderem Interesse. Um meine Vorgesetzten davon zu überzeugen, dass sie mich auch als befähigte Person (bP) für Ex-Anlagen gemäß BetrSichV einsetzen können, muss ich genau wissen, worauf es dabei ankommt. Daher habe ich folgende Fragen zu Beiträgen in ep 6/06: Bezieht sich der Begriff „befähigte Person“ gemäß BetrSichV auf das gesamte Tätigkeitsprofil einer Elektrofachkraft – z. B. Montieren, Prüfen, Inbetriebnehmen, Betreiben? Sind die Elektroanlagen in Ex-Bereichen im Sinne der BetrSichV als Arbeitsmittel zu behandeln?