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Elektrotechnik

Erweitertes Unternehmermodell

ep4/2002, 3 Seiten

Für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) der Elektrobranche wird die arbeitsmedizinische Betreuung stufenweise bis zum 1. April 2003 zur Pflicht. Der Einstieg in eine praxisgerechte Betreuungsform soll im Rahmen des „Unternehmermodells“ angeboten werden (die letzte Entscheidung steht noch aus). Am 6. Februar fand in der Lutherstadt Eisleben ein entsprechendes Pilotseminar mit ausgezeichneten Referenten der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik statt (Bild1).


Arbeitsmedizinische Betreuung Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsäzte“ (BGV A7, bisher VBG 123) ist in Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl von über 50 bereits seit längerem die Pflicht zur Bestellung eines Arbeitsmediziners gegeben. Klein- und Mittelbetriebe werden erst in jüngerer Zeit schrittweise in die Pflicht zur Bestellung eines Arbeitsmediziners genommen. Die Übergangszeiten sind in der BGV A7 geregelt. Sie sind abhängig von den sich für den Betrieb ergebenden notwendigen ärztlichen Einsatzstunden pro Jahr. Die letzte Übergangsfrist läuft für Betriebe, die eine jährliche betriebsärztliche Betreuungszeit von bis zu 10 Stunden haben, im April 2003 ab. Nutzung des „Unternehmermodells“? Das „Unternehmermodell“ ist eine der beiden Varianten der gesetzlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinbetrieben1) mit bis zu 50 Beschäftigten. Dieses Modell berücksichtigt die Besonderheiten in Kleinbetrieben. Der Unternehmer arbeitet noch selbst im Betrieb mit oder ist zumindest so in das Betriebsgeschehen eingebunden, dass für ihn die betrieblichen Gegebenheiten noch überschaubar sind. Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des „Unternehmermodells“ ist, dass der Unternehmer persönlich an von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren zur Arbeitssicherheit teilnimmt. Er soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen. Neu ist, dass im Rahmen des „Unternehmermodells“ nunmehr neben der sicherheitstechnischen Betreuung auch wesentliche Aspekte der arbeitsmedizinischen Betreuung vorgestellt werden sollen. In dem dem Grundseminar folgenden Aufbauseminar erwirbt der Unternehmer die für seinen Arbeitsbereich notwendigen Kenntnisse. Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Betreuung Krankheitsbedingter Ausfall von Mitarbeitern bedeutet für den betroffenen Betrieb fast immer eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Aktivität. Unter den Gesundheitsgefahren, die die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter beeinträchtigen oder bedrohen können, sind viele auch durch die Arbeit bedingt. Zudem können verdeckte oder zu spät erkannte Gesundheitsschäden oder Erkrankungen zu dauernder Arbeitsunfähigkeit führen. Der Gesundheitsschutz in der Industrie ist sehr gut. Dieses hat sich nicht von allein ergeben. Seit den siebziger Jahren wird in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten der Einsatz von Arbeitssicherheitsfachkräften und -medizinern gefordert. Anders ist die Situation in Handwerksbetrieben. Die Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Aufgaben und Tätigkeiten ebenso gefährdet. Unsichere Standplätze und falsch verwendete oder defekte Betriebsmittel führen immer wieder zu Verletzungen. Falsch verwendete oder defekte Hilfsmittel zum Arbeiten auf erhöhtem Standort, z. B. Leitern, sind auch heute die Unfallursache Nummer eins. Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst alle Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Insbesondere sind dieses · chemische, physikalische und biologische Gefährdungen, z. B. durch Einatmung schädlicher Chemikalien, physikalische Belastung durch Lärm · Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitshaltung, z. B. an Büroarbeitsplätzen, Gesundheitsgefährdung durch Krankheitserreger · Fragen der Ergonomie, z. B. Arbeitsbereichsgestaltung, Beleuchtung · Arbeitszeitgestaltung, z. B. Pausenregelung, Schichtarbeit · „arbeitsplatzbedingte Gesundheitsgefahren“ wie Umgang mit Zeitdruck · Einsatzmöglichkeiten von Mitarbeitern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. Diabetiker, Rücken-Kranke. Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums ist der Unternehmer - trotz Teilnahme am „Unternehmermodell“ - auf kompetente Beratung angewiesen. Ein Handwerker kann nicht zum Arbeitsmediziner ausgebildet werden, aber er kann für die arbeitsmedizinischen Probleme sensibilisiert werden. Stellt also ein Handwerker in seinem Betrieb ein Problem fest, das er nicht selbst lösen kann, so wendet er sich an einen Arbeits- oder Betriebsmediziner. Diese haben sich auf die Gesundheitsprobleme in der Arbeitswelt und deren Vorbeugung spezialisiert und können als Arbeitsmediziner dem Unternehmer eine wichtige Hilfe beim Gesundheitsschutz sein. Untersuchungen durch die Berufsgenossenschaft Für den Handwerker ist es besonders schwierig, Schädigungen zu beurteilen, die Spätfolgen auslösen können. Im Elektrohandwerk werden solche Schädigungen u. a. verursacht durch · Gefahrstoffe, z. B. Dämpfe, Stäube · Lärm · mechanische Belastungen beim Heben, Tragen und durch vibrierende Werkzeugmaschinen · Umgebungsbedingungen, z. B. Arbeiten im Freien. Die BGFE hat in den letzten Jahren verstärkt die Arbeiten des Elektroinstallateurhandwerks untersucht. Dazu wurden seit 1995 auf den Baustellen auch Messungen zur Ermittlung der Gefahrstoff- und Lärmbelastung durchgeführt. Das Problem bestand hierbei darin, dass die Tätigkeiten und die örtlichen Bedingungen oft wechseln. Erhebungen wie im stationären Betrieb waren deshalb nur schwer durchzuführen. Spezifische Gefährdungen im Elektrohandwerk Stromunfälle Bei Stromunfällen lassen Spannung und Stromstärke allein keine sicheren Rückschlüsse auf die Art und Schwere möglicher Schädigungen zu. Diese hängen von dem äußerlich nicht erkennbaren Weg des Stroms im Organismus, der Leitfähigkeit der Haut, von Schutzhandschuhen, Schuhen, Boden usw. ab. Die Schädigungen können außerdem zeitlich verzögert auftreten oder verborgen bleiben, auch wenn sich der Mitarbeiter subjektiv wohl fühlt. Deshalb Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 4 240 Branche aktuell Pilotseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Erweitertes Unternehmermodell Für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) der Elektrobranche wird die arbeitsmedizinische Betreuung stufenweise bis zum 1. April 2003 zur Pflicht. Der Einstieg in eine praxisgerechte Betreuungsform soll im Rahmen des „Unternehmermodells“ angeboten werden (die letzte Entscheidung steht noch aus). Am 6. Februar fand in der Lutherstadt Eisleben ein entsprechendes Pilotseminar mit ausgezeichneten Referenten der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik statt (Bild ). 1) Ab dem 1.4.2002 müssen alle Betriebe der elektrischen Kleininstallation - auch die mit bis zu fünf Beschäftigten - über eine sicherheitstechnische Betreuung verfügen. Zum Abschluss des Aufbauseminars zum „Unternehmermodell“ bedankte sich der LIV Sachsen-Anhalt bei den Referenten der BGFE (v.l.n.r. U. Ehrt überreicht Dr. W. Zschiesche einen Bildband, Frau M. Böckler, N. Krause, O. Petermann, Dr. R. Hettrich) muss man sich um einen Mitarbeiter, der einen Stromunfall hatte auf jeden Fall kümmern. Stromunfälle im Hoch- und Mittelspannungsbereich sind praktisch immer mit wesentlichen Verletzungen oder Schäden im Organismus verbunden, die häufig zeitlich verzögert auftreten und oft lebensgefährlich sind. Schlitz-, Fräs-, Bohrarbeiten Lärmbelastung. Messungen der BGFE ergaben, dass insbesondere bei Verwendung von Schlitzfräsen und Bohrern bzw. Bohrhämmern die Schallpegel so hoch sein können, dass die tägliche noch ohne Gesundheitsgefährdung akzeptable Dauer dieser Arbeiten ohne Gehörschutz zum Teil nur wenige Minuten beträgt. Bei langjähriger Tätigkeit tritt häufig Lärmschwerhörigkeit auf. Schutzmaßnahmen: Tragen von Gehörschutz (Kapseln, Stöpsel). Staubbelastung. Bei Arbeiten mit Fräsen, Bohrern, Bohrhämmern sowie beim Abschlagen von Putz, Mörtel und anderen Baumaterialien entstehen Stäube. Diese sind größtenteils schwebfähig und können deshalb eingeatmet werden. Ein bedeutender Anteil dieser Staubteilchen ist so klein, dass sie bis in die feinsten Lungenverästelungen gelagen können. Messungen der BGFE ergaben, dass bei längeren Arbeitszeiten die zurzeit festgelegten Grenzwerte häufig überschritten werden. Unter diesen Umständen ist es notwendig, dass regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erfolgen. Werden diese vernachlässigt, können Berufskrankheiten auftreten. Schutzmaßnahmen: Verwendung von Schlitzfräsen und nach Möglichkeit auch anderem Werkzeug nur mit Absaugungen. Kurze Verbindungsschläuche gemäß Anleitung der Hersteller verwenden, auf ausreichende Abscheideleistung der Staubsammeleinrichtung achten (mindestens Staubklasse „M“) und geeigneten Atemschutz tragen [1]. Gießen von Muffen Hierbei werden Gießharze sowie Härter und Reaktionsbeschleuniger verwendet. Durch Undichtigkeiten sowie durch Verdampfen der Komponenten kann ein Kontakt mit der Haut bzw. den Atemwegen erfolgen. Berufskrankheiten können auftreten. Schutzmaßnahmen: Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen, ggf. Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille. Bei längeren Gießarbeiten an offenen Systemen ist das Tragen von geeignetem persönlichen Atemschutz (Aktivkohlefilter) erforderlich [2]. Heben und Tragen Bei Transporttätigkeiten (Baumaterialien, Kabeltrommeln, Werkzeug) - insbesondere unter beengten Verhältnissen - sowie Zwangshaltungen (Überkopfarbeiten) treten sehr hohe Belastungen für Wirbelsäule und Gelenke auf. Gefahr von Bandscheibenschäden. Schutzmaßnahmen: Verwendung von Transport- und Hebehilfen, die z. B. auch in Treppenhäusern eingesetzt werden können. Ziehen statt Schieben. Einseitige Körperbelastungen vermeiden. Werkzeuge mit möglichst geringem Gewicht verwenden. Vibration und Erschütterungen Insbesondere Arbeiten mit Bohrern, Bohrhämmern und Schlitzfräsen führen zu Vibrationen. Werden diese oft und länger andauernd durchgeführt, so können Schultergelenk und die Handwurzel geschädigt werden sowie zeitweilig Durchblutungsstörungen der Hände auftreten. Schutzmaßnahmen: Schwingungsarme Geräte beschaffen. Nach Möglichkeit Maschinen verwenden, die eine Entkopplung zwischen schwingender Einheit und Griffen aufweisen. Erforderlichenfalls gefütterte Schutzhandschuhe verwenden. Hauterkrankungen Insbesondere im Bereich der Hände wird die Haut angegriffen durch Staubbelastungen, Verschmutzungen, Führen von Werkzeugen, Verletzungen und Bildung von Feuchtkammern unter den Handschuhen. Auch häufiges Händewaschen belastet die Haut. Ausschläge, überschießende Verhornung und Risse der Haut können auftreten. Schutzmaßnahmen: Tragen geeigneter Schutzhandschuhe, ggf. mit Baumwoll-Unterhandschuhen, um den Schweiß besser aufzusaugen. Erstellen eines Hautschutzplanes (geeignete Schutzmittel vor der gefährdenden Tätigkeit auftragen; milde, effektive Waschmittel benutzen; geeignete Pflegemittel auftragen). Literatur [1] Egyptien, H.-H.: Atemschutz - Geräte mit Partikelfiltern. Elektropraktiker, Berlin 56(2002)1, LuK S. 16-17. [2] Egyptien, H.-H.: Atemschutz - Geräte mit Gasfiltern. Elektropraktiker, Berlin 56(2002)2, LuK S. 16-17. H. Elster Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 4 242 Branche aktuell ep: Herr Ehrt, als Mitglied des Vorstands der BGFE setzen Sie sich seit Jahren für die Arbeitssicherheit in Kleinbetrieben ein. Ihr besonderer Einsatz gilt in letzter Zeit der Integration der arbeitsmedizinischen Betreuung nach BGV A7 in das „Unternehmermodell“. Welche Vorteile ergeben sich für die Handwerksbetriebe? Ehrt: Für alle Kleinbetriebe ist der Arbeitsschutz ebenso notwendig wie für die Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten. Aber es ist nicht möglich, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie sie in den Großbetrieben gelten 1:1 zu übernehmen. In Übereinstimmung mit allen Sozialpartnern haben wir Modelle gefunden, um auch für KMU einen optimalen Arbeitsschutz zu finden. So wurde das „Unternehmermodell“, das die sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe nach BGV A6 (Sicherheitsfachkraft) erfüllt, geschaffen. Diese Seminarveranstaltungen sollen den Unternehmer auch bezüglich der Arbeitsmedizin sensibilisieren und ihn durch vertragliche Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern oder arbeitsmedizinischen Diensten befähigen, die Bedingungen der gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Somit kann der Unternehmer durch seinen Kenntnisstand aus den Seminaren bei Bedarf seinen vertraglich gebundenen Arbeitsmediziner einschalten und nach Beratung durch diesen geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durchführen. ep: Ergeben sich dadurch, dass der Unternehmer sich selbst einbringt Vorteile gegenüber einer ständigen Betreuung mit festen Einsatzzeiten durch den Arbeitsmediziner? Ehrt: Eine ständige Betreuung durch Arbeitsmediziner ist für KMU nur in der medizinischen Vorsorge denkbar. Die ständige örtliche Betreuung durch Arbeitsmediziner ist für Elektrofachbetriebe überhaupt nicht durchführbar - viele kleine Baustellen, sehr kurze Montagezeiten bei oft wechselnden Arbeitsorten. Aus diesem Grunde nehmen wir Elektrohandwerker die Sache selber in die Hand und holen uns einen Arbeitsmediziner, wenn wir ihn brauchen. Die Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, sich vom Arbeitsmediziner beraten und untersuchen zu lassen. Diese Dienstleistung wird - wie im Handwerksbetrieb üblich - nach getaner Arbeit bezahlt. Durch Vorverträge über die Landesinnungsverbände sind ein Bonus und Betreuungsmethoden auszuhandeln. ep: Wie organisiert der LIV Sachsen-Anhalt Schulungen für die Mitgliedsbetriebe? Ehrt: Es werden Aufbauseminare zum Unternehmermodell nach BGV A6 angeboten. In diesen werden sowohl sicherheitstechnische als auch arbeitsmedizinischen Themen behandelt. Um die Wege- und Ausfallzeiten möglichst gering zu halten, finden Tagesseminare in der Region einer Innung statt. Auch für Nichtinnungsbetriebe ist eine Teilnahme bei kostendekkenden Gebühren möglich. Damit ist eine flächendeckende Schulungsmöglichkeit gegeben. ep: Welche Resonanz findet die Schulung bei den Betrieben? Ehrt: Wir sind erst am Anfang und trotzdem schon auf gutem Weg. Im Bereich des LIV Sachsen-Anhalt fanden schon drei Seminare als Pilotprojekte statt. Diese waren sehr gut besucht und wurden von den Teilnehmer als sehr sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes beurteilt. INTERVIEW Arbeitsmedizinische Betreunung Den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) soll im Rahmen des „Unternehmermodells“ eine praxisgerechte Form der arbeitsmedizinischen Betreuung angeboten werden. Wir sprachen hierüber mit dem Landesinnungsmeister Sachsen-Anhalts Ulrich Ehrt.

Autor
  • H. Elster
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