Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
Ergänzung - Dokumentation von Messwerten
ep4/2009, 1 Seite
kann. Bei Betrachtung der Bilder und , kann diese Möglichkeit der Spannungsverschleppung jedoch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da die in dem Zählerplatz vorhandenen elektrischen Einbauten/Betriebsmittel ebenfalls Schutzklasse II (Schutzisolierung bzw. doppelter oder verstärkter Isolierung ) entsprechen. Für eine Spannungsverschleppung müssten hier also gleich mehrere Fehler auftreten, wobei in den Normen üblicherweise nur Einzelfehler betrachtet werden. Fazit. Die zuvor angeführten normativen Anforderungen können nicht verhindern, dass der Netzbetreiber/Anlagenbetreiber die Steckdosenbefestigung mit Metallschrauben nicht zulässt. Letztlich liegt es in seinem Ermessen und das Bestehenbleiben der Befestigung mit den Metallschrauben kann mit den VDE-Bestimmungen, auch wenn sie noch so „positiv“ sind, nicht durchgesetzt werden. Ich gehe aber davon aus, dass der Auftraggeber einsichtig ist und überzeugt werden kann. Literatur [1] DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V - Installationskleinverteiler und Zählerplätze. W. Hörmann Ergänzung Dokumentation Von Messwerten ? Die Antwort zur Dokumentation von Messwerten in ep-Ausgabe 02/2009 [1] hat mir sehr gut gefallen. Tatsächlich stellt sich die Frage, wer nach der Prüfung von 5000 Betriebsmitteln noch durchblicken soll. Dazu möchte ich noch auf etwas hinweisen, das meines Erachtens nach in der Antwort fehlt - ein Hinweis, den ich meinen Kunden bei Beratungen auch immer mitgebe. In TRBS 1201, Abschnitt 4.2.2, lautet der letzte Satz (als hier einzige rechtsrelevante Aussage): „Prüfungen können auch in Form einer Prüfplakette oder in elektronischen Systemen dokumentiert werden.“ Der Ausführende ist in diesem Zusammenhang immer gut beraten, wenn er in seinem Angebot eine Staffelung der Leistungen vorsieht, die der Kunde dann wählen kann. So ist die zu erbringende Leistung also im Vorfeld klar abgesteckt, z. B.: · Prüfungen mit einem einfachen Nachweis (allgemeines zusammenfassendes Prüfprotokoll) und Kennzeichnung an den Geräten in Form einer Plakette, · zusätzliche Listenführung zu den geprüften Geräten allgemein, u. U. mit Zuordnung zu Kostenstellen (ohne Messwerte), · zusätzliche Dokumentation der Messwerte in Papier- oder elektronischer Form. ! Ich danke für die Zuschrift und für die Anregung. Natürlich haben Sie Recht. Gut dass Sie diese Lücke dann auch gleich selbst beseitigt haben. Auch ich bin völlig dieser Ansicht. Es ist ja auch sehr erfreulich, dass die von Ihnen genannte Festlegung in TRBS 1201 [2] so eindeutig zum Ausdruck kommt. Wer für die Prüfung, das Bewerten der Messwerte und somit für die Aussage über die Sicherheit des Prüflings verantwortlich ist und wem das Vertrauen in seine Fähigkeiten ausgesprochen wurde, dessen „Ja“ oder „Nein“ muss auch ohne „wenn und aber“ akzeptiert werden. Die Weisungsfreiheit wäre wertlos, wenn man der Elektrofachkraft eine bestimmte mit dem Kunden abgesprochene, einfache Art der Dokumentation verbietet. Ein Prüfer kann nur dann rationell prüfen, wenn ihm nicht plötzlich und willkürlich durch Irgendjemanden oder „von Amtes wegen“ vorgeschrieben wird, dass er alle Arbeits- und Prüfschritte sowie auch noch alle Zwischenergebnisse belegen muss. Wenn man dem Prüfer als Elektrofachkraft oder dem Betreiber als Unternehmer/Betriebsleiter nicht glaubt, dann darf man sie erst gar nicht mit der Verantwortung für das ordnungsgemäße Prüfen betrauen. Uns wird doch auch geglaubt, dass wir nur gedeckte Schecks ausschreiben - keiner verlangt, dass wir Kontoauszüge mitliefern. Auch bei dem Schwur zur ewigen Treue auf dem Standesamt muss keiner der Kandidaten Belege für eine bestandene Treue-Prüfung vorlegen. Es ist ein großes Glück, dass in den TRBS und ebenso in VDE 1000-10 [3] der befähigten Person, der verantwortliche Elektrofachkraft, also dem Prüfer, die Weisungsfreiheit zuerkannt wird. Eine Veränderung des Prinzips, dass eine Prüfmarke mit Angabe des Prüfers, der Prüffrist sowie gegebenenfalls mit einer entsprechenden Aussage dieses Prüfers einer Dokumentation gleich kommt, ist somit gar nicht möglich oder nicht zulässig. Unser Problem ist nur, dass vielfach angenommen wird, die unzureichende Kompetenz könnte hinter Dokumenten mit vielen Worten oder mit Messwerten versteckt werden. Leider zeigt die Praxis, dass der Schlachtruf der Inkompetenz „Wer schreibt, der bleibt“, weit verbreitet und für seine Verfechter beruhigend ist. Jedoch ist Folgendes dabei zu bedenken: Wer viel schreibt, der bleibt dann auch eher Schreiber als Prüfer. Streiten wir also für den verantwortlichen, kompetenten und dann weisungsfreien Prüfer. Den Kunden die Dokumentationen zur Auswahl anzubieten, ist ein guter und richtiger Weg. Literatur [1] Bödeker, K.: Dokumentation von Messwerten; Leseranfragen; Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 2; S. 106-107. [2] TRBS 1201 - Technische Regeln fur Betriebssicherheit vom 15. September 2006: Prufungen von Arbeitsmitteln und uberwachungsbedurftigen Anlagen. [3] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. K. Bödeker Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 4 285 LESERANFRAGEN Außenansicht der mit Metallschrauben an der ZAS befestigten Kragensteckdose Schutzisolierte Einbauten in der ZAS Metallene Befestigungsschrauben durchdringen das Gehäuse oben links
Autor
- K. Bödeker
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