Energie – Erzeugung, Handel und Transport
Analog der Zuteilung von Emissionsrechten für Staaten auf Basis des Kyoto-Protokolls (International Emission Trading, IET) teilen auch die am Europäischen Emissionsrechtehandel teilnehmenden Staaten ihr Budget auf die vom Emissionsrechtehandel erfassten Sektoren und Anlagen auf. In Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) werden sie aufgezählt, nämlich
Anlagen zur Energieumwandlung und -umformung
Anlagen der Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung
Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie
Anlagen sonstiger Industriezweige
Flüge (mit zahlreichen Einschränkungen) [7].
Das EU-ETS konzentriert sich auf Emissionen, die gemessen, protokolliert und mit einem hohen Grad an Genauigkeit überprüft werden können. Die Teilnahme beinhaltet die Pflichtabgabe von Zertifikaten für die gemeldeten Emissionen und ist für alle Unternehmen, die in den genannten Wirtschaftszweigen tätig sind, verpflichtend. Die Regierungen haben das Recht, kleinere Industrieanlagen aus dem System auszuschließen, wenn finanzielle Anreize oder andere Maßnahmen vorhanden sind, die eine gleichwertige Verringerung der Emissionen bewirken. Die zuständige nationale Behörde für den Emissionshandel ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Gewährleistung der Einhaltung der Regeln
Die Teilnehmer des EU-ETS müssen in jedem Kalenderjahr ihre Emissionen überwachen und melden sowie ihre Emissionsberichte von einer akkreditierten Prüfstelle prüfen lassen. Sie sind verpflichtet, bis zum 30. April des Folgejahres ausreichend Zertifikate bei der DEHSt abzugeben, um ihre Gesamtemissionen zu decken. Die Zertifikate werden anschließend gelöscht und können nicht wiederverwendet werden. Gibt ein Unternehmen nicht genügend Zertifikate ab, muss es die fehlenden nachträglich erwerben und für jede überschüssig emittierte Tonne Treibhausgas eine Strafe bezahlen. Im Jahr 2013, zu Beginn der dritten Handelsperiode, betrug sie 100 Euro pro Tonne CO2 bzw. pro äquivalente Menge anderer Treibhausgase. Die Höhe der Strafen wird jährlich an den europäischen Verbraucherpreisindex angepasst.
Zahlen zur Handelsperiode 2013 – 2020
Mit der dritten Handelsperiode (2013 – 2020) wurde das Europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert: Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgas-Emissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung und Versteigerung von Emissionsberechtigungen. Die Europäische Kommission hat außerdem verbindliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen festgelegt und ein gemeinsames Emissionshandelsregister eingeführt.
Aktuell nehmen rund 11 000 Energie- und Industrieanlagen sowie hunderte Fluggesellschaften in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein am EU-Emissionshandelssystem teil. Diese Staaten verursachen zusammen rund 40 % der europäischen CO2-Emissionen. Das EU-weite Gesamtbudget (Cap) an CO2-Emissionen betrug 1,95 Mrd. t CO2 pro Jahr (Durchschnitt der Handelsperiode), die jährliche Reduktionsrate 1,74 % und der rechnerische Anteil deutscher Anlagen 416 Mio. t CO2 pro Jahr (Durchschnitt der Handelsperiode). Deutschland verzeichnete rund 1 900 Energieanlagen und Industrieanlagen aus den Bereichen Eisen- und Stahlerzeugung, Mineralverarbeitung, Raffinerien, chemische Industrie, Papier- und Zellstoff- sowie Nichtmetallerzeugung.
Erfolg und Aussichten
Seit Mitte der zweiten Handelsperiode (2008 – 2012) war der Emissionshandel durch eine hohe Anzahl überschüssiger Berechtigungen und stark sinkender Preise gekennzeichnet. In der dritten Handelsperiode gab es daher Maßnahmen zur Flexibilisierung des Angebots und zum Abbau des Überschusses: In den Jahren 2014 – 2016 wurden insgesamt 900 Mio. Emissionszertifikate von den Auktionen zurückgehalten (Backloading). Diese sowie nicht kostenlos zugeteilte Zertifikate wurden in eine Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Seit dem 1. Januar 2019 kürzt die MSR jedes Jahr die Auktionsmengen um 24 %, solange zu viele Emissionszertifikate im Umlauf sind. Damit werden die Überschüsse bereits bis zum Ende der Handelsperiode deutlich abgebaut. Umgekehrt können zusätzliche Emissionsberechtigungen aus der MSR versteigert werden, sollten in späteren Jahren einmal zu wenig davon in Umlauf sein.
Die Verknappung von Zertifikaten und andere Faktoren ließen den Auktionspreis im Jahr 2020 wieder ansteigen. Zwar verlor er im März, wohl infolge der starken Turbulenzen auf den internationalen Wertpapier- und Energiemärkten im Zuge der Covid-19-Pandemie, wieder deutlich an Wert und fiel kurzfristig bis auf unter 15 Euro, konnte aber bis Ende Dezember 2020 den Rückgang wieder aufholen und auf 33 Euro steigen (Bild 8). Die Autoren einer Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität Köln prognostizieren, dass einige Kraftwerksbetreiber schon 2030, acht Jahre vor der in Deutschland geplanten endgültigen Abschaltung, ihre letzten Kohlekraftwerke freiwillig vom Netz nehmen. Denn statt der bisher geplanten Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes um 40 % verglichen mit 1990, soll der Rückgang jetzt 55 % betragen. Das werde den Preis für CO2-Zertifikate weiter in die Höhe treiben und den Betrieb von Kohlekraftwerken unrentabel machen, so die EWI-Studie. Die ersten Kohlekraftwerke könnten nach Ansicht der EWI-Autoren noch vor 2030 abgeschaltet werden, also weit von dem Termin (2038), der im Kohleausstiegsgesetz vereinbart wurde.
Bundesumweltamt als zuständige Behörde
Zuständig in Sachen Treibhausgas-Emissionshandel ist das Umweltbundesamt und die dort eingerichtete Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) [8]. Unter anderem vergibt und löscht sie Zertifikate, prüft die jährlichen Berichte der Anlagenbetreiber, die zuvor von Sachverständigen verifiziert wurden, und verwaltet für Deutschland die Konten des Unionsregisters. In diesem Register haben alle 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein eigene Bereiche, in denen sie Kontoanträge bearbeiten, erforderliche Nachweise zur Kontoeröffnung prüfen und auch Ansprechpartner der Nutzer bei auftretenden Fragen sind. Die Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb des Registers liegt zentral bei der Europäischen Kommission (KOM).
Der nationale Treibhausgas-Emissionshandel
Literatur
Klimakonferenzen von 1992 bis 2016, in: www.carbon-connect.ch/de/klimalounge/news-detail/49/ein-kurzer-blick-in-die-geschichte-der-un-klimakonferenzen-teil-3. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
TEHG, Anhang 1, Teil 2.
Richtlinie 2003/87/EG, in: eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Global Warming Potentials, in: unfccc.int/process/transparency-and-reporting/greenhouse-gas-data/greenhouse-gas-data-unfccc/global-warming-potentials (data relating specifically to the Kyoto Protocol). Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Die Treibhausgase, in: www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/die-treibhausgase. Zuletzt eingesehen am 01. 04. 2021.
Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, in: unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf. Zuletzt eingesehen am 13. 04. 2021.
Übereinkommen von Paris (COP 21), in: de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_von_Paris. Zuletzt eingesehen am 21. 04. 2021.
Auf der Website des DEHSt findet sich ein hilfreiches Glossar, in: www.dehst.de/DE/service/glossar/_functions/glossar.html. Zuletzt eingesehen am 30. 04. 2021.
Weitere Bilder
- W. Wilming
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